Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Geburtsbriefe. Was von den Magistraten bei ihrer Ausstellung g brobachten sei, 7. 49. 
Gefälle. S. Umgeld. Zoll. (Zehend-Zins= und Gült-Leibeigenschaft-Jurisdictional-) 
u. a. — Verleihung der den verschiedenen geistlichen Seifts= und Armen-Verwaltungen, Kircken-Fa- 
briken und andern Corporationcn zustehenden Gefälle, 8. 329. Von den Gefällen des Lurwigsfb. Zucht- 
u. Arbeitshauses, 334. 41. 1. 22 — Gefälle der Ausländer. S. Ausländer. 
Gefängnisse Die Oberaufsicht daruber ist dem I. Senat des K. Ob. Justiz-Coll. übertragen, #. 5218. 
Geistliches Tepartement Alle im Königreich befindlichen evangel. lutherischen Pfarreien sind dem Kön. 
Ober-Gonststorium untergeordnet, ?. 207. Eintheilung derselben in Dekanate und General-Super- 
intendenzen bend. folg. Die Dekane haben in Gemeinschaft mit den weltl. Oberbeamten Ehesachen 
der Protrstamen zu behandeln, — Ven den Concurs-Prüfungen der kathol. Geistlichen, 04. 05. 
S. Kathol. geistl. Rath. Kirchensachen; Schulwesen. · 
Geld. Wie zu den Cassen zu liefern, 7. 6. Wie Geld-Pakete für die Post gepakt seyn müssen, 24. Alle 
Geldversendungen sollen bei schwerer Strafe durch die Post gescheben, 360. Von Geldlieferungen der 
Ober-Acciser, Acc. O. F. 90. - 
Geleitgeld. Die Aufsicht daruͤber ist der Aufsicht des Dep. der indir. Steuern uͤbertragen, 7. 170. 
Gemeinden. Bestrafung der Bergetzungen in Verwaltung des Vermögens derselben, F. 210. Die Vorsteher 
derselben sollen mit den neuen Zoll= und Accise-Ordnungen versehen werden, 8. 365. S. Communen. 
General- Auditoriat in Stuttgart. An dieses sind alle mit der im Feld stehenden Kön. Armee im Justiz- 
fach nöthige Communicationen zu richten, 7. 307. 
General-Pardon, 8. 285. N— desselben, 473. 1 
Gerschte. Obergerichts-Behörde, . Justiz-Collegium. Niedergerichte. Wer von ihrer Juris= 
diction eximirt, wer ihnen unterworfen sei, 7. r37. Wie bei Klagen gegen sie zu verfahren, ebend. 
Gerichtsbarkeit, will kührliche. Die Geschäfte derselben werden in den Oberamts-Orten, welche keine 
ordentliche Gerichte haben, den Orts-Magistraten übertragen, 8. Nr XXIX. Dießfalsige Vorschriften 
für die Orts-Magistrate: Führung eigener Contracts= und Unterpfands-Bücher, J. I. Für Con- 
trabenten: Vorlegung der Contakte bei den Magistraten, §. 2. Was von diesen bei Erkennung über 
Contracte zu beobachten sei, §. 3. 3. 5. Obliegenheit des Actuars, 7. 6. Verfahren bei Sckenkun- 
—*-i’ Verhaltungsregeln bei Güterverpfändungen, 9. 8- 14. — in Ansehung des Vormund-= 
Kaase- esens, G. 15 — 17. — bei Mundtodt-Erklärungen, g. 18. — bei Testamenten, I. 10. bei 
Einkindschafts-Verträgen u. dergl. §. 20. bei Inventuren, Theilungen und Vermögens-Uebergaben, 
#. 21. In weichem Fall ein Ausschuß des Magirrats zu bilden sei, v. 22. Unerléhliche Beiziehung 
beeidigter Actuare, 9. 23. Dießfalsige Obliegenheiten der K. Oberbeamten, 9. 24. Nähere Bestim- 
mungen der vorhergegongenen Verordnung, 641.— 
Gerichtsbarkeit der Patrimon. Herrschaften in burgerl. Rechts= und Straf-Fällen, 7. 368. 
Exemtionen davon und Ausnahmen, ebend. Gerichtsbarkeit und Orts-Polizei in Patrim. Orten, die 
mit unmittelbaren Kön. Unterthanen vermischt sind, g. 103. S. Patrim. Ger. — 
Gesandte, aufwörtige In wiefern zollfrei, Zoll-O. #. 1. 
Geschenke. Deren Annahme von Subalternen den Perferkkmeistern als unwürdig bei Cassation verboten, 
8. 291. 
Geschworne Weiber, s. Medic. Wesen. *4r*! 
Geseze Einführung der Alt-Wurttembergischen in die neuen Lande, v. 15. Was für Verordnungen in 
den leztern noch ihre Kraft behalten, ebend. — Gesez-Sammlungen, 375. 513. 
Gestüöts= und Marstalls, Sachen. Departement, 7. 1Fl. Rechnungswesen, ebend. Gestüts-Cassen- 
Beitrag, 8. 307. Wer davon ausgenommen, ebend. Von wem und wie einzuziehen, und wohin 
einzuschiken, 3os. Einzugs-Gebühr, ebend. Anfangs-Termin, 405. Zurücksendung zu frühzeitig 
eingesandter itregsgelder, ebend. » . « 
GesundbrunnemJnünchtaufchremkdmm Beschaffenheit der Oberaufsicht des Medic. Dep. 7. 331. 
3353 im uͤbrigen dem Landw. Dep. uͤbertragen, 170. 
Getränbe. (Wein, Obsimost, Bier, Essig, Branntwein 2c) Bei allen Verkäufen derselben ist keine andere 
als die Alt-Württemb. Eich zu gebrauchm, 3. co. oI. Strafe im Uebertretungsfall, ebend. Zoll 
u. Accise s. Zolltarif u. Acc. O. Real-Ind. .% # 
Gewerbe, bürgerliche, s. Concession, Handwerker, Zünfte: — Von herumziehenden Personen, . 
Herumziehende #c. Wie mit solchen zu verfahren, die ohne Gewerb umherziehen, 7. 44. 451,
	        
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