636
Gewicht und Maas. Welches in der Berechnung des Zolls zum Grund zu legen, Zoll: O. 8. 20. al.
Gewitterlaͤuten verboten, 7. 141.
Gortesdienst, öffentl. S. Kirchengebräuche.
Grundstücke s. Güter.
Gülrgefälle gehören zum Ressort des Lantw Dep. 7. 170. Z„ #
Güter. Die herrschaftlichen sind der Au'sicht des Landw. Dep. übergeben, 5. 130. Verlangte Ver-
zeichnisse derselden, 10. 340. Wie die zum Verkarf bestimmuten zu schezen, 8. 281 285. Ueber den
Gütergenuß der Cameralbeamten werden Berichte gesordert, &. 320. Oie kurch de neue Besoldungs-
Regulierung entbehrlich gewordenen Grumstecke selien angezeigt und keschrieben we#ten, J5. — Ob
über die zu einem jeden Oberamtsbezirk gebörigen Stätte, Dörfer, Weiler, Höfe 2c. die vorgeschricbe-
nen Güter-Beschreibungen vorhanden seien, zu berichten, 100. Güterbesizer, adeliche.
S. Patrim. Herrn. — auögesessene, s. Ausmärker. Eüterverkäufe, s. Contrakte.
Güterverleihungen. Von der dabei zu bezablenden Kanzlei-Tare, 5. 86—1. Adjudicirte
Güter, Acc. O. §. 60. Fracht= und Kaufmannsgüter. Ven welchen der Zoll zu erheben
sei, Zoll-O. 8. 17. 18. 10. Auch die ins Reich verführten m ssen den Zollumtern auzezcigt wer-
den, 8. 568. S. Frachtfahrer, Waarenzoll u. a. auch Eröschäften, Heurathgüter,
Lehengüter u. s. w.
H.
Safenbinder, f. herumziehende.
vafner. Dllcgenhe derselben bei Säuberung der Circulier = Oefen und Rohre, 8. 165. Hafner-Oefen,
. Oefen.
Sammerwerke, (. Fabrikanten. #
Sandel. Die Leitung desselben ist dem Ministerium des Innern untelworfen,? 170. Die Aussicht dar#-
ber hat das Ob. L. Oek. Collegium, 270. *5
Vandelefreiheit gegen Bezahlung der gesezlichen Gebühren durcheängig zugestanden, Zoll= O. g. 5.
Sandelsjuden, s. Juden. —- · » «
Handelgleute,innländische.Werhierunterbegrcffen-sei,»Acc.O..0.3.SieInkon-anstattderAccise,
jährliche Handels-Patente zu lösen ebend. Jährliche Listen von ibren, 9. 8. 12. Verfahren
bei der Bestimmung ihrer Handels-Abgaben, §. 8. Ihr Rechkt, diese zu ##vfderlegen, ebend. Was sie
auf inländ. Märkten zu bezahlen haben, v. I7. — ausländisch= Wie sie Marktw zaren zu verac-
cisen haben, v. r4. Accisamtliches Verfahren dabei, v. 15. Was sie bezahlen, wen: sie ausser den
Märkten feil haben, §. 18.
RZandlohn. 8. 13. # #
Zandwerker, inländische. Bestiminung ihrer Patent-Abgaben, Acc. O. §. 20. Welche diesen nicht un-
terworfen seien, V. 21. Was sie auf inlünd. Märkten zu bezablen haben, 7. 1F.
Gandwerksbursche. Regeln. wonach fremde in den Kön. Staaten sich z1 richten büiben, 7. 110. Vor-
schrift für inländsche, 430. Ausgedehntes Verbot des Wanderns der Hanswecksgeno sen, 537.
Zandwerbsmisbräuche: Abseellung des sogen Ausschenkens der Fürbergesellen, #. 143. Des Zechens mit
fremden Gesellen bei dem Steinhauer= und Maurer-Handwerk, 8. 51. S. JZJührte.
Sausieren, mit ausländ. Sensen, Sicheln u. dergl. bei Confiscation derselben verboten, 8. 222. Hausier-
Patente für inländische Waaren, ebend. Daß durch diese der Handel der prioliegertun E.senhindler
nicht beschränkt werden soll, 330. 6
:3 msierer. Accis= Shuldigkeit der inländischen, Acc. O. F. 62. 62. — der ausländicchen, #. 14. 18.
Sebammen, s. Medic. Depart.
Segzeit, s. Jagd.
-Zeidebrennen, verboten, F. 341. Ausnahmen und Vorschrift dabei, ebend. —
Seirathen Was die Kön. Vasallen dabei zu brobachten haben, 8. 351. Vorschrift wegen des Heirathens
der Militairpflichtigen, ebend. — der Substituten, 313. D.e bei Falllehen bestehenden Heirathsbs-
schrunkungen sollen aufgehoben seyn, ?. 41.
Geirathgürer an liegenden Gründen, in wie fern accisfrei, Acc. O. F. 6.
—