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Justitiarien für einzelne Zugehörungen der Patrim. Herrschaften. Die Patrim. Herrn um ihre Erklärung
aufzufordern, wie sie solche Justit iarstellen zu besezen gedenken, und darüber zu berichten, 8. 265. Die
Einsendung dieser Berichte monirt, 440.
K.
Rélber. Ihren Verkauf betr. 7. 740. 150.
Kanzleikostens-Verwaltung steht unter der Aussicht des Rechn. Dep. 7. 171..
Rassen, Rapporte, monatl. der Ob. Zollämter. Wohin einzusenden, und was sie enkhalten sollen, 8. 278.
Kataster (Brand-) 8. Nr. IV. J. 4. Orts = Kataster: Inhalt und Unterschrift, §. 7. Verbindnug
mehrerer, ebend. Amts-Kataster. Vorschrift wegen derselben, §9. 8. Kosten, §. 9. Verlangte
Ergänzung mangelhaft eingesandter, 420. Was ihnen beizufügen sei, ebend. Monirte Einsendung
derselben, 545. « »
Katholisch — 1 Geistlicher Rath. Odhne dessen Erlaubniß darf kein Geistlicher als Vikar ange-
nommen werden, F. 220. S. Kirchengebruche, Schulwesen.
Kaufbriefe. Vorschrift wegen derselben, 8. 322. 3:23. #
RKaufpreis. Nebenkosten, wodurch er ergänzt wird, müssen in der Zoll-und Accis-Berechnung zum Kauf-
schilling geschlagen werden, 8. 373. #
Keltersachen. Von den Abgaben unter den Keltern, 7. 466. Daß die Keltern verwahrt oder geschlossen
seyn sollen, 8. 365. Vorschrift für die Kelternschreiber, Acc. O. 9. 34. Die Funktionen der Kel-
tern-Offizianten sollen so viel möglich vereinfacht werden, 7. 455. Wann und von wem diese zu
beeidigen seien, 8. 487.
Resselflicker, s. Herumziebende. Z„ #5—
Riefer. Vorschrift für dieselben bei Verkäufen von Getränken, 8. Oo. Acc. O. §. 30. Worauf sie bei Er-
langung ges Meisterrechts beeidigt werden sollen, ebend. Besondere Obliegenheiten der herrschaftlichen
ieser, H. Z1
Rinderblattern. 3General-Verordnung gegen ihre Verbreitung, 8. 240. S. Kuhpocken.
Rindme-rschriften, (. Schriftsteller.
Rirchen Anstalten. In wie fern das Rechn. Depart. die Aufsicht darüber habe, 7. 171.
Rirchen= Sabriken. Verleihung der ihnen zustehenden Gefälle, 8. 320. Besteurung ihrer verzinslichen Ca-
pitalien, 425.
Rirchensonds. Allgemeine Zusicherung ihres Genusses, 7. 600. Die verschiedenen Confessionen zugehörigen
sollen abgesondert bleiben, (bend. «
Kirchen-sorinulare,s.Liturgie.
Rirchengebaͤude sollen jeder christl. Religionsparthei gestattet werden, 7. 609.
Kirchengebraͤche. Die Christmetten und andere naͤchtliche Gottesdienste sind in allen kathol. Kirchen des
Koͤnigreichs verboten, 7. 695.
Kirchen- Keglster. Neue, 7. 577.
Kirchen- Wiirtienen. Wie die damit verbundenen Kosten in den evangel. Patrim. Orten bestritten wer-
en sollen, 8. 203. ·
Kkkd)höfe—VorschriftWegenthkerAnlegUng-8.505.BestrafungderbeiGelegenheiteinesaufdemmitt-
lern Kirchhof zu Stuttgart zu errichtenden Salz-Magazins vorgefallenen Unordnungen, 8. 638.
Kleebau. Welcher von der Zehend-Entrichtung befreit, und welcher derselben unterworfen seyn soll. 8. 350.
Kleemeister. Daß die auf ibnen ruhende Anruͤchtigkeit in Hinsicht auf Milit. Conscription aufgehoben sei,
8. 200. Verlangte Berichterstaktung über verschiedenes die Kleemeistereien betreffende Fragen, 429.
bi 1400. en Wsen e 65 Anweisung der Ob. Forst 8
Kohlenbrennen ist ohne Erlaubnis und Anweisung der Ob. Forstaͤmter nicht gestattet, 7. 340. Von dem
Verhalten der Kohlenbrenner u. Rohlenbauern ebend. cht geste 7. 34
Rorbmacher, s. Herumziehende.
Krämereien sind der Aufsicht des Ob. Pol. Depart. unterworfen, 7. 218.
Kranker-Anskalten sind dem Med. Depart. übergeben, 7. 330.
Nranbenwrter= Unterricht. 7. 567.
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