Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Apotheker, §. F. — der Acrzte, §. 8. — der Kreis-Ober= und Souverasnetä#s= Beamt, 
Bestimmung des Preises einiger Arzneimittel, 35. 316. Warnung wegen gifti er Kraute und Weat- 
zeln, 363. Wegen des M#öbrauchs kostbarer M#nes##n, 437. 68. hen giftiger Kräuter und Wur- 
Meierepen, koönigl. sind der Aufsicht des Landw. Dep. übertragen, 7. 100. » -- 
Memorialien. Ihre Fassung und Eingaben betr. 7. 125. — 8. 306. S. Bittschriften. 
Mendiranten; llhbef- Ihre Ordensgeistliche dürfen bei den kathol. Pastorgl-Concu#s= Prüfungen erschei- 
Messer schmiede sollen Stilette und andere verborgene Waffen weder verfertigen no « 
Mezger, Vorschrift fuͤr die, welche Kaͤlber einkaufen wollen, 7. 150. Wie sie Prkausen, Säucht- 
—* zu führen boden 8. 330. Ueber welche die Acciser besondere vierteljaͤhrige Verzeichnisse zu fuͤhren 
aben, Acc. O. L#. 84. — 
Militair. Dessen Einquartierung und Verköstigung betr. 8. 174. Wodurch bei demselb i « « 
Trauunglegitcmirkwerde,231.··Gegenunstatthafte Entlassungsgcsuchxh aus dem aben, die priefterise 
Militair, Gerichte. Einrichtung derselben und Geschäftsbehandlung in Eivil-Sachen, 5F. Nr LXXX. 
S. auch Gen. Audit. 
Militairpstichtige. Von Commundiensten auszuschliessen, 7. 29. Sie duͤrfen ohne besondere Dispensation 
nicht auswandern, 557. Ohne allerhöchste Erlaubnis weder studieren, noch die von der Gonseription 
erimirenden freie Künste erlernen, 8. 200. Festgesezte Strafe derer, die nach ihrer Aushebung auswei- 
chen, 65. Aufruf zur Wiederkehr für die, die in fremden Kriegsdiensten stehen, 9#8. 10s. 134. J 
wie fern den kathol. Schul-Provisoren und Hauslehrern die Eremtion von der Militairpflichtigkeit zu- 
gestanden werden könne, 390. Daß von den zur Nach-Visitation eingesandten Militairpflicht. voll- 
ständige Signalements eingesandt werden sollen, 507. S. Conseription; Exemtionsgesuche 
Selbstverstümmlung u. a. * 
Militair-Verdienst-Orden. Statuten, 7. Nr. LVII. 
Mitzerand= s. Biehseuche. fah Guter, Renten oder Guͤlt 6 
Minderjhrige. Wie zu verfahren, wenn Güter, Renten oder Gülten minderjähriger Personen von ei 
Ert. das kein ordentliches Gericht hat, verkauft, beschwert oder sonst herh ie 7. Min 
deriährige Soldaten bedürfen in Absicht auf das peculium caltrenle keines Pflegers, Jlg. S. Dis- 
pensation. % 
Möühlen. EConcessionen zu neuen gehören zum Ressort des Landw. Dep. 7. 170. Mühlordnung ist dem 
Ob. Pol. Dep. übertragen, 218. Berechtigte, f. Holz. 
Mähl- Inspektoren (Unter-) Ihr Geschäft bei den Mühl-Vißtationen, 8. 102. 103. Sie werden dafür 
von den K. Forstkassen -Aemtern belohnt, und dürfen bei schwerer Ahndung von den Müllern weder 
etwas fodern noch annehmen, ebend. # 
Müller, berechtigte. Wem sie ihr Zimmer= und Wirkholz-Bedürfnis anzuzeigen haben, 8. 102. In wel- 
chem Fall sie sich unmittelbar an die Ob. Forstämter wenden sollen, 103. 
UMrundtodt - Erblérung eines Verschwenders. Was Orts-Magistrate vor derselben für Maasregeln zu er- 
greisen haben, 8. 320. Was ihnen nach derselben zu thun obliege, 327. 
In was für Münz-Sorten die Zoll-Schuldigkeit zu be- 
Münz= Departement. Einrichtung, 7. 172. — 
1 sei, Zoll-O. J. v. Warbiug gegen den Umlauf falscher Württemb. Sechskreuzerstücke, 8. 641. 
Scheidemünze; Falschmunzer. 
Muthung, (. Lehen. 
N. 
Nachherbst. S. Herbst. 
Nachlaͤssigkeit im Amt bestraft, 8. 292. 
Cachsteuer gehört zum Ressort des Reg. Dep. 7. 2178. und des Rechn. Dep. 15##r 
Uational der Kreis-Steuerräthe, der Cameral-Verwalter und Forst-Cassiere, 8. 285. 
Catural- Entrichtungen. Wie das Ungerade dabei zu berichtigen, 7. 1a1. S. Ungerades. 
Uaturalien, die von den K. Cam B. zur Besoldung benuzt worren, (pecifice anzuzeigen, 8. Tae. 
Catvralien= Sturz. Vorschrift für die darüber zu erstattenden Berichte, 7. 87. — 8. Nr. XV. 108. 
Formular, Beil, Die Eimendung derselben monirt, 260.
	        
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