Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

694 
dem Ausland. Unerlaͤßlichkeit derselben, 445. Ausnahme, ebend. Wie sie beschaffen seyn muͤssen, 
um für gältig anerkannt zu werden, 445. (§. I. 2.) Fälle, worinn auch andere YMässe angenommen 
werden können, ebend. Dießfalsige Vorschriften sowohl für Reisende als für die Beamten, 445. 446. 
Daß die Ausstellung der Reisepässe keinem Patrim. Beamten gestattet sei, 8. 133. Von einem vorge- 
schriebenen Paß-Formulare, tbrad. Daß die Reisepisse auch vor der Sturtg. Ober-Dol. Oirection 
visirt seyn müssen, 21. 
Datente. Accis-Matente, Acc. O. ö. 2. Hausier-Pakente, 8. 22. Vorspanns-Patente, 43. 
Hatrimonial Beamte und Oiener. Pntrün. Ben#me der ehmal. Reichs-Ritter dürfen keinen Titel als 
diesen führen, v. 103; die der mediat. Fürüen und Grafen aber den von Odervögten, 225. Rang 
der fürstl. gräfl. und adel. Patrint Beamten, 313. Verbot des Uniformtragens für dieselbe, 263. 
Oberaufsicht über dieselbe und ihre Verpflichtung gehört zum Ressort des Regim. Depart, der K Ob. 
Regierung, 217. Verhiltnis#e derselben gegen die Souverainetäts-Ober= und Cameral-Aemter, 216; 
insbesondere in Rüksicht auf die Erstettung von Berichten an K. Collegien, 343. 357. 633. Ver- 
hältnisse zu den fürstl. und gräfl. IJustiz-Canzleien, 413. Befugnisse und Obliesenheiten in Ansehung 
der Handhabung der Orts-Polizei, 46. 313. Justizräthe, fünskll und gräfl. deren Bestellung und 
Salarierung, 343. Ober-Rentämter, fü# #l. und gräfl. Verhältnis zu den Kön Collegien, 225. 
Beamte für Besorgung des Forst-und Jagdwesens. Verhällnisse derselben zu den Kön. Ob. Forstam- 
tern, 4. 228. Aufsicht über das Eommum-Rechnungs= u. Midi#llen Wesen, 210. 633. Wegen Auf- 
stellung eigener Justitiarien für abgelegxzene Besizungen, 8. 265. Antheil der Patrim. Beamten an dem 
Conseriptionsgesch ft, 202. In wie fern die -bhaltung der jährlichen Vogt-Ruggerichte ihnen zukom- 
me oder nicht, ebend. . 
Patrimonial, herrschaftliche Besizungen. Eintheilung sämtlicher fürstl. gräfl. und adel. Besizungen nach 
den Patrimonialämtern, 7. N. X; und dieser nach den Kreisen, Nr. XI Anorrdnung von Souve= 
rainetäts. Oberämtern zu Ausubung und Wahrung der Kön. Souocrainetkts-KRechte in den Patrim. 
Beskungen, 208. 246. Anordnung von Souverainetäts-Cameral-Beamtungen zu Hebung der Kön. 
Einkünfte in den Patrim. Besizungen, 185. 245. Eintheilung sämtlicher Patcimonial-Aecmter nach 
den Souverainetäts-Ober= und Cameral-Aemtern, 240. Vorschriften wegen der von K. Ober= und 
Cameral-Aemtern in den Patrim. herrl. Besizungen auszuäbenden Rechte, 245. 337. 633. Verhält- 
nisse der patrim. Bes. zu den Oberämtern, denen sie zugetheilt sind, in Beziebeng auf die Concurrenz 
zu Landeölasten, 246. Bestellung von Justi jarien füär die von ben Vetr. ##tten entfernt liegen- 
den Höse und Unterthanen, 48. Ueber adeliche Besizungen in ken Marbunzen en Orte haben die 
Oberämter von lezteren die Sonverainetitsrechte aus'unben, 46. Gleichförmige Einführung der Abga- 
ben von Wirthschaftsgewerben in den Patrim, Besizungen mit den Kön. Aemtern, 313. Novalzehn= 
tun in dens. wem solcher gehöre, 163. Behandlung der Patrim. Besizungen in Foest= und Jagd-Sa- 
chen, 288. Freie Pürsch in denselden aufgeheben, 200. Aufnahme in das Burger= und Beisassen= 
Mecht in den Medietstudten soll von den Potem. Herrschaften nicht erschwert werden, 46 Conme un- 
und Hiiligen-Fabeibk= Rechmungs= und Pupillenwesen in den Patr. Besizungen. Au sicht und Conkrolle 
daruͤrer, 246. Wie die Akhör solcher Rechnungen geschehen soll, 633. — Parrimolcal-Orte, die mit 
rum tielkaren königl. Unterthanen vermischt sind. Die Ausübung der Gerich: odarteit und Orts-Polizei 
in denielben, 8. 15 
DHurimoenialherrn, fürstliche, gräfliche, adeliche. Rang derselben, F. 220. 230. Trauergeläute auf das 
Absterben d#rselben, und der Glieder ihrer Familien, 97. Einschliessung derse!ben in das Kirchengebet, 
122 Wap##n und Furben derselben; wo solche in ihren Besizungen angebracht werden dürfen, 103. 
Die Ausschrife Burgscieden darf nur bei den Schlössern der ehmal. Reichs= und Kreie'tändischen ange- 
bracht seyn, 193. Vrors#ung f#rPatrimonialherrn und die männiichen Glieder ihrer Familien wegen 
Annahme oder Beibehalting auswértiger Dienske, 421. S. Vasallen. Annahme ausländischer Cha- 
raktere ist ihnen verboten, 23o. Vorschrift wegen Besorgung der Obsign#tionen, In#turen und 
Theilungen derselben, 9. Wegen Berichten in Betreff der Curatelen über Patrimonialherrn und Glie- 
der ihrer Fami.ien, 462. Erbfolge in ihren Familien, 8. 221. S. Adeliche Gursbesizer. 
Befugnis der f#rül und gräfl. Patr. Herrn zu Bestellung von Obervögten, Jusiizräthen, Ober- 
Reut intern, ? 225 Ardere Charaktere zu ertheilen ist ihnen nicht gestattek, u ehmals von ihnen er- 
theilte bedürfen der K#en. Beätigung, ebend. Verbot der Unifo#crmirung ihrer Blamten und Diener, 
·
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.