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Wagen bei Endigung der Schauspiele betr. 8. 10. Daß solange Schnee liegt, die Zugpferde in der
Stadt mit Geldute versehen werden sollen, 18. E
Ober-Dolizei- Direction für die Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg, unter der Leitung des
Koön. Polizei-Ministeriums der Residenzstädte, 8. 1I. Personale, ibend. Verordnungen der-
selben: Die Auslaß= Scheine aus Stkuttgart und Eudwigsburg betr. 78. Nhere dießfalsige Bestim-
mungen, 89. Die Béume auf der Stutto. Stadtmarkung zu säubern, 0. Strafe im Unterlassungs-
fall, rbend. Erneuerte Verordnung bei 1 fl. Strafe keinen Abraum aus Weinbergen, Gärten u. s. w.
in die Strassen, Wege oder Gräben zu werfen, ebend. Ernemung des Verbots, Nachts nach ro Uhr
ohne Laterne auf den Strassen zu gehen, 79. Wegen schnellem Reiten und Fahren, 138. Die
Fleischschau betr. 163. Die Säuberung der Girculier= oder sogen. Neuwieder-Oefen und Rohre durch
die Hafner betr. 1065. Das Führen des Hornviehs ins Schlachthaus betr. 330. Gegen das unbefug-
te und gefährliche Hintenaufsizen auf den Gefährten während dem Fahren, 450. In Betreff des städ-
tischen Schieplazes, 406. Wiederholtes Verbot des Tabakrauchens auf den Strassen der Stadt und
in den K. Anlagen, 40. — Des Ausschuttens aus den Fenstern auf die Strassen, 4%1. Warnung
gegen das unbefugte und unvorsichtige Obstdörren, ebend. Das Waschaushängen betr. 404.
Porto. Bei Geldversendungen mit der Post wird dasselbe bis auf Zo#o fl. nach dem Werth, * grösseren
Summen nach dem Gewicht berechnet, 7. 360. Verlangte Anzeige der auf Königl. Rechnung bezahl-
ten Porto-Gelder, 373.
Post. Ober, Postdirection. Bestimmung der zu ihrer Cognition und Entscheidung geeigneten Klagsachen
gegen Postbeamte und Verzehungen derselben, 7. 62. Fälle, welche sie an die Justiz-Behäörde zu ver-
weisen hat, 63. (G. 7. 11.) S. 64. (F. 17. 18.))
Postaͤmter. Ihre Untergebene. Befugnisse in Ansehung derselben, F. 62. Von Stellung ihrer Amtsrech-
nungen, 14. Von ihren Berichten über den Verschluß ausländ. polit. Zeitungen, 40. Neue Postäm-
ter, 50. ö1. Eintheilung derselben unter Ober-Postämter, 100. General-Postamt zu Stutt-
gart, ebeud. Aufstellung eines Controleurs bei demselben, 8. 286. Vorschrift für die Kön. Postäm-
ter in Hinsicht auf das Zollwesen, Zoll-O. §. 55. Feldpostamt, 7. 120.
Destbeamte. Ihr Gerichtsstand, P. 62. Dienst-Obliegenheiten. S. Poftdienst Instrukrion.
Host. Cassen. Einsendung fremder 6 und 3 Kreuzerstücke, 7. 424.
Dostdienst- Insiruktien, F. 142, u. s. w. Allgemeine Verordnungen, ebend. Brief-oder reitende Host,
140 tc. Estaffetten, 158- 160. Sahrende Dost, 163. folg. Couriers des Malles, 211.
Dost Stall, 211 2. Courlere, 221.
poste royale. Befreiung reisender Königl. Diener von derselben, 7. 33.
Post- Verordnungen; Briefe, Gelder und Pakete sollen durch die Pest versandt werden. Darauf gesete
Strafe, F. 60. Alle und jede Arten von Geldversendungen sollen durch die Post geschehen, 360. Stra-
se im Nichtbeobachtungsfall, ebend. Verschärstes Verbot der heimlichen Boten, 199. Was in Kön.
Angelegenheiten reisende Kön. Diener zu beobachten haben, um von Zahlung der Poste royale frei zu
seyn, 33. Anbefohlne Beförderung derselben, und Schema ihrer Legitimation, 40. Strate des un-
statthaften Tragens der Postlivree, 265. Post-Tabellen dürfen ohne Erlaubnis der K. Reichs-DOber-
Post-ODirektion nicht gedrukt werden, 8. O. Wegen Einsendung der UAmtsrechnungen und Ä2mtsgel-
der, o. Wie oft mit den benachbarten fremden Posten abzurechnen sei, cbend. Herabsezung des Per-
detaxes bei Courieren und Ertrapostfarthen, 33. Wegen Angabe des Inhalts und Werths bei Pake-
ten, die mit dem Postwagen versandt werden, 200. Wegen der Ordnung der Maze auf den Postwa-
gen, dem vurbotenen Einsteigen vor Wirthshaäusern, und dem Aufnehmen sogenannt. blinder Passagiere,
562 rc. Daß alle, das Post-Verhältniß betreffende Gelder ausschließlich an die Kön. Reichs-Gen.
Post-Casse eingeschikt werden sollen, 638. 6
DPost= und Beiwägen sind nebst ihren Vorspannspferdten vom Pflaster= und Sperrgeld befreit, F. 517.
Hrobations= Verdienst, s. Rechnungswesen.
Hrecesse, bei den ehmal. Reichsgerichten anhängig gewesene, noch unerörterte. Wegen ihrer Fortsezung an
den K. Württemb. Gerichtsstellen, 7. 73. 1
Hroceßtabelle. Ihre Einsendung monirt, 3. 622. ·
Prokuratoren bei dem ll. Senat des K. Ob. Just. Coll. Vermehrung ihrer Anzabl, 7. 65.