Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

700 
Sensen, Sicheln rc., auslaͤnd. Einfuhr, Stempelung und Taxe, 7. 74. — innlaͤnd. · 
Patenten versehene Haͤndler angewiesen seien, 369 0. “ nd. Wozu die mit 
Sicher heits-Anstal ten gehoͤren fuͤr das Ob. Pol. Dep. 7. 218. 
Siegel-Hressen, brauchbare, von eingegangenen Kön. Beamtungen anzuzeigen, 8, 23r# 
Sigille. Neue, für sämtl. Justiz= und Cameral= auch Kön. Souverainetats-Beamte, F. 403. Für die 
neuen Umgelder sollen die alten Württembergischen Sig. nech beibebalten werden, 638. Mit dem Kön. 
Wappen sollen ohne höhere Bestellung keine bei schwerer Strafe verfertigt werden, 5 
Soldaten. Versorgung derer, die 23 Jahre vorwurfsfrei gedient haben, F. r20. Vorschrift in Betreff der 
Beurlaubten, 108. Von der Verpflichtung, durchpassirenden ihre Pässe abzufordern, 107. Ihre Wei- 
ker dürfen nicht für sie supplicir en, 8. 485. Vorrechte der Verabschiedeten, welche die Verdienst- 
Medaille haben, 78. S. Wilitair. « 
Souverainctäts= Beamtungen. Anordnung und Hestimmurg derselben, v. Nr. LII. Wie die Souver. 
Beamte in Patrim. Orten das Conscript. Geschäft zu besorgen haben, 3. 202. Was sie bei Beschwer- 
den in Steuersachen und wegen der Abhaltung der jährl. Vogt-Ruggerichte u beobachten haben, ebend. 
Daß i Jur von Todesfällen derselben allein dem K. Ministerium des Inmern schleunige Anzeige 
zu machen sei, 350. 
Souberainefäts= Pezirke, 7. Nr. UIII. 
Souverainerä#ts,Q Rechte, königl. Die Handhabung und Wahrung derselben im ganzen Umfang des Kö= 
nigreichs gehört zum Ressort des Reg. Dep. 7. àn1 In den fürstl. gräfl. und adel. Patrim. Aem- 
tern sind die Souverainet##s-Beamtungen mit der Wahrung und Ausübung der kön. Souverainetäts= 
Rechte beauftragt, 245. 
Spediteurs. Ihre Patent-Abgabe. Acc. O. L. 6. 
Speditions-Güter. Wo die ZJollgebühr davon zu entrichten, Zoll-O. §. 34. Vorschriften wegen solcher, 
die an innländ. Spediteurs geschickt werden, §. 42. 
Spieler, herumziehende. Ihre Abgaben, A cc. O. J. 10. 
Spitäler gehören in Bezug auf Oekonomie und die Aufnahme in dieselbe zum Ressort des Ob. Land. Oek. 
Coll. P9. 210. In Bezug auf Gesundheit sind sie der Oberaufsicht des Medic. Dep. übergeben, 330. 
Sportel= Wesen ist dem Rechnungs-Departement zugetheilt, 7. 151.4 
Staats-Cassen. Organisation derselben, v. 25. General-Staats-Cassen-Departement. Be- 
stimmung und Personale, 7. 172. 
Staats= und Regierungs-Blatt, s. Reg. 
Sta drgerichte, (Ober= und Unter-) die durch die Aemter-Combination gebildet worden. Verhälktnisse zwi- 
schen denselben, 8. 361. 
Stadtschreiber. Ihre Verpflichtung gehört zum Ressort des Reg. Depart. 5. 217. Ihr Antheil an den 
Hteuergeschiften. 413. Genaue Verzeichnisse ihres Dienst= Einkommens und Dienst-Aufwands befoh- 
en, 8. 250. 
Stahl. Die Einfer des rohen bleibt verboten, 8. 9or Impost auf den ausländ. raffinirten, und die Ein- 
fuhr solcher Stahlwaaren, wovon auf den innländ. Werkern und Fabriken keine ähnliche gemacht wer- 
den, und die aus lauter Stahl bestehen, ebend. Stemplung ausländ und innl. Stahl Fabrikate, 77. 
78. Vestimmung der Frohnfreiheit des zu Stahl-Fabriken gehörigen Personals, 657. 
Stallkassengeld, s. Pferdverkauf 2c. 
Stempelwesen gehört zum Ressort des Depart. der indir. Steuern, 5. 170. Die allgemeine Beobachtung 
der Stempelordnung wird wiederholt eingeschärft, 625. Nähere auf Lehens-Gegenstände sich be- 
ziehende Bestimmungen der dießfalsigen Vorschriften für die Königl. Vasallen, 478. Neue Stem- 
pelämter, 8. 605. Stemplung der Stahl und Eisenwaaren, 5. 74. — 8. 7F. S. — Der 
Briefe und Postwagenstücke, 7. 146. 166. — des Tabaks, 8 636. Für jedes besondere Gesuch, wie 
für den Beibericht, ist ein besonderer Stempelbogen zu nehmen, 7. 118. Verbot des Stempel- 
Aufklebens 210. Wohin und wie Stempel-Papier-Abrechnungen einzusenden, 8. O. 
Steuer= Wesen. Departement der direkten, ordentl. und ausserordentlichen Steuern, F. 100. PVerso- 
nale, ebend. Dep. der indir. Steuern, 170. Personale, ebend. Ober-Steuerräthe, 181. 
Die Aufsicht und Leitung über sämtl. mit dem Steuerwesen verbundene Geschäste ist den K. Came- 
ralbeamten übertragen, 422. Wie sie dieselben zu besorgen haben, ebend. Wenn in einem Ober-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.