Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Torf. Bekanntmachung einer Torf-Anlage, F. 148. » 
Traͤger. Wie sie ihre Waaren zu verzollen haben, und wie dabei die Last eines Trägers (Traget) zu berech- 
nen sei, Zoll-Tarif; S. 28. 20. Besondere Bestimmungen für verschiedene Waaren, ebend. 
Transito Guͤter Durchgangs -- Zoll. Zoll-O. 9. 34. 20. Allgemeinheit desselben, §. 37. Rakzoll be- 
durchgelenen Tentnergütern, 9. 38. 
Trauergeläuce bei dem Absterben der mediat. Fürsten, Grafen und Rittergutsbesizer, v5 
TrauerT Ordnung gehbrt zum Ressort des Lb. Pol. Dep 7. 218. 
Trauungen. Dießfalsige Vergunstigung für die von der herrschenden Confession dissentierenden Einwohner 
eines Orts, wo sie keine besondere kirchliche Gemeinden bilden, . 600. Wodurch die Trauung einer 
Militair-Person legitimirt werde, 8. 2z1. Wenn Trauungen königl. Unterthanen ausserhalb des Reichs 
ohne allerhöchste Erlaubnis geschehen, so sollen sie ungültig seyn, 440. · 
Tübingcn,f.Unwe1-sitat. 
· U. 
Umgeld gehört zum Dep. der indir. Steuern, 7. 150. Verordnung allgemeiner und geicher Umgelds-Ent- 
richtung, 313. solg. Dießfalsige Verschrift für die Oberbeamken und Cameral-Verwalter, 315. Ad- 
ministrations-Personale, 310. Odliegenheit und Dienstverrichtungen der Ober= Umgelder, der 
Land-Umgelder, der Stadt= und Dorfs-umgelder, u. der Umgelds-Visitatoren, 
ebend. Die Einliefcrung und Verrechnung des Umgelds betr. 316. 458. — 8. 237. Vorschrift für 
die Umgelrer bei Weinverkausen und Einlagen der Wirthe, 00. o1. Acc. O. 5. 32. 33. Was die Um- 
elds isttetoren zu thun haben, wenn sie Verfehlungen gegen die Accise-Ordnung wahrnchmen, 
cc. Ord. K. 2. 
Ungerades bei Natural-Entrichtungen durch Abkauf zu berichtigen, F. r21. Abkaufs-Preise für die in je- 
ner Verordnung nicht genannken Fruchtgattungen, 3. 522. 
Uniformtragen ist den Patrim Beamten und Dienern untersagt, 7. 263. 
Universität. Kön. Vasallen und Unterkhanen dürfen auf keiner fremden ausländ. studieren, F. 620. Aus- 
nabme, ebend. Die zu Tübingen ist mit ihren Instituten von der Gapital-Besteurung frei, 8. 425. 
S. Credik, Studierende. 
Universitäcs = Anatemie. K. Verordnung wegen der dahin einzuliefernden Cadaver, 8. 637. 
Unterküufer. Vorschrift für sie, 8. 90. Acc. O. F. 20. 
Untefands Derschreibungen. Was in Vetreff derselben von Ortsmagistraten zu beobachten sei, 8. 323. 
Unterthanen Recht. Die Ertheilung desselben gehört zum Ressort des Regim. Dep. ?. a17. Bedingungen 
der Wiederaufnahme in dasselbe gar Ausgewanderte, deren Söhne oder Enkel, 80. 
Urkunden. Was die Notarien bei Beglaubigung vorgelegter Urk. in Acht zu nehmen haben, 3. 563. 
V. 
Daccination, f. Kuhrocken. 
Vaganten. Polizei= Anstalten gegen dieselben, F. Nr. LXXXIV. Beil. · 
Vasallen, koͤn. duͤrfen bei keiner ausser dem rhein. Bunde befindl. Macht, und bei Bundesgenossen nur auf 
erhaltene Erlaubnis in Diensten steben, 7. 421. Vorschrift fuͤr diejenigen, die Besizungen in andern 
Staaten haben, ebend. Was sie bei Heirathen mit einer Adelichen, und was bei Heirathen unter 
ihrem Stande zu beobachten haben, 8. 351. S. Patrim. Herrn; Lehen. 
Perdienst. Medaille Borrechte verabschiedeter Soldaten, welche die goldene oder silberne haben, 8. 78. 
Derbastete. Die Berichte wegen derselben betr. 5. 558. 
Verkäufe. Was Orts-Magistrate bei denselben zu beobachten haben, 8. 327 folg. Verkäufe und Verlei- 
bungen berrschaftlicher Güter sollen von den Cam. Verwaltern nicht ohne 2 eiziehung des betreffenden 
Kreis-Steunraths vorgenommen werden, 3290. « 
Verleihungen, s. Göter, Zehendsachen. 
Jermessung der Markungen. : as die Beamten davon zu berichten haben, 8. 100. 
Vermögens, Uebergaben. Ihre gesezmässige Behörde, 8. 327. .. 
verschwender. Wie Orts-Magistrate mit solchen zu verfahren, 8. 326. Wie die Oberaͤmterl, ebend.
	        
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