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Königl. Conscriptions-Commission. Besteafung der Selbstverst mmlung an einem Militair-
pflichtigen; d. d. 18. Febr. 18.8. «
Johann Georg Holzwarth von Ober-Schlechtbach, Schorndorfer Oberamts hat, um
zum Militairdienst unbrauchbar zu werden, sich zwei Vorderzaͤhne ausziehen lassen, wurde
aber bei der hier vorgenommenen Visitation des General-Armiee-Arztes fuͤr die Linie noch
brauchbar erkannt. Auf gepflogene Untersuchung haben Se. Königl. Maj. durch aller-
gnädigste Ordre vom §. d. M. befohlen, daß dieser Holzwarth sogleich, und zwar mit
sechzehenjähriger Capitulation in das Militair eingetheilt werden solle; welches zu Abschre-
kung anderer andurch öffentlich bekannt gemacht wird, mit dem Anhang, daß die Bestra-
fung des Antheil habenden Chirurgi durch die höchste Civil= Behörde nachfolgen werde.
Stuttgart, den 18. Febr. 1808. Kön. Conseriptions-Commission.
Decret der Königl. Ob. Fin. Rammer, Depart. der indirekten Steuern,, betreffend
die Erstattung der Beiberichte in Wirthschafts-Conce'sions-Sachen, d. d. 17. Febr. 1#g08.
Es ist durch das General-Reseript vom 31. Jul. v. J. verordnet worden, daß die
Bittschriften um Wirthschafts= Bierbrauerei:= Branntenweinbrennerei und dergleichen Conces=
sionen mie gemeinschaftlichen Beiberichten von den Ober= und Cameral-Beamten begleitet
werden sollen. Da aber schon mehrere Suppliken nur mit einseitigen Beiberichten eingekom-
men sind, so wird jene Verordnung mit dem Anfügen wiederholt, daß sich beederlei Beamte
für die Zukunft besser, als es seither geschehen, darnach achten sollen. Decret. Stuttgart
in Kön-Ob. Fin. Kammer, Depart. der indirekten Steuern, den 17. Febr. 1808.
Decret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Depart, der indirekten Steuern, betreffend
die Stempel-Papier= Abrechnungen, d. d. 17. FJebr. 1808.
Da sowohl den Stempel-Papier-Admodiateurs, als auch denjenigen amtlichen Stellen,
welche den Verkauf des Stempel-Papiers zu besorgen haben, obliegt, ihre jährliche Abrech-
nung auf den 3u. Mirz, und zwar von den Kreisen Stuttgart, Ludwigsburg, Oehringen,
Calw, Rottenburg, Rottweil, Urach, Ehingen und Alrdorf, an die General" Stempel-
Casse zu Stuttgart, von den Kreisen Ellwangen, Schorndorf und Heilbronn aber an das
Stempel-Amt zu Ellwangen in daplo einzusenden; so wird den sämtlichen Ober-und Came-
ral auch Patrimonial Beamten aufgegeben, nicht nur für sich, in so ferne sie Stempel-
Papier im Verlag haben, diese Vorschrift genau zu beobachten, sondern auch die in ihren
Amts-Bezirken aufgestellten Admodiateurs hiezu anzuhalten. Decret. Sturtg. in Kèn. Ob.
Fin. Kammer, Depart, der indirekten Steuern, den 17. Febr. 80#.
Decret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Depart. ver indirekten Steuern, daß bei den
Wein-Einlagen der Wirthe keine andere, als die Alt-Württembergische Eich gebraucht und
der Wein in geichenen Fässern beigeführt werden solle; d. d. 17. Febr. 1808.
Da man zu erfahren gehabt, daß ungeachtet der eingeführten Gleichheit der Maase
und des Gewichts die Unterkäufer hin und wieder fortfahren, in den Ladscheinen der Wir-
the das erkaufte und geladene Quantum nach der vorhin üblich gewesenen Eich auszudrü-
ken; so werden sämtliche Ober-Cameral= und Patrimonial= Beamtungen angewiesen, den Un-
terkäufern, Eichern, Kiefern, Umgeldern und Aceisern zeschärftest und bei Strafe von # kl.