Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Königl. Conscriptions-Commission. Besteafung der Selbstverst mmlung an einem Militair- 
pflichtigen; d. d. 18. Febr. 18.8. « 
Johann Georg Holzwarth von Ober-Schlechtbach, Schorndorfer Oberamts hat, um 
zum Militairdienst unbrauchbar zu werden, sich zwei Vorderzaͤhne ausziehen lassen, wurde 
aber bei der hier vorgenommenen Visitation des General-Armiee-Arztes fuͤr die Linie noch 
brauchbar erkannt. Auf gepflogene Untersuchung haben Se. Königl. Maj. durch aller- 
gnädigste Ordre vom §. d. M. befohlen, daß dieser Holzwarth sogleich, und zwar mit 
sechzehenjähriger Capitulation in das Militair eingetheilt werden solle; welches zu Abschre- 
kung anderer andurch öffentlich bekannt gemacht wird, mit dem Anhang, daß die Bestra- 
fung des Antheil habenden Chirurgi durch die höchste Civil= Behörde nachfolgen werde. 
Stuttgart, den 18. Febr. 1808. Kön. Conseriptions-Commission. 
Decret der Königl. Ob. Fin. Rammer, Depart. der indirekten Steuern,, betreffend 
die Erstattung der Beiberichte in Wirthschafts-Conce'sions-Sachen, d. d. 17. Febr. 1#g08. 
Es ist durch das General-Reseript vom 31. Jul. v. J. verordnet worden, daß die 
Bittschriften um Wirthschafts= Bierbrauerei:= Branntenweinbrennerei und dergleichen Conces= 
sionen mie gemeinschaftlichen Beiberichten von den Ober= und Cameral-Beamten begleitet 
werden sollen. Da aber schon mehrere Suppliken nur mit einseitigen Beiberichten eingekom- 
men sind, so wird jene Verordnung mit dem Anfügen wiederholt, daß sich beederlei Beamte 
für die Zukunft besser, als es seither geschehen, darnach achten sollen. Decret. Stuttgart 
in Kön-Ob. Fin. Kammer, Depart. der indirekten Steuern, den 17. Febr. 1808. 
Decret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Depart, der indirekten Steuern, betreffend 
die Stempel-Papier= Abrechnungen, d. d. 17. FJebr. 1808. 
Da sowohl den Stempel-Papier-Admodiateurs, als auch denjenigen amtlichen Stellen, 
welche den Verkauf des Stempel-Papiers zu besorgen haben, obliegt, ihre jährliche Abrech- 
nung auf den 3u. Mirz, und zwar von den Kreisen Stuttgart, Ludwigsburg, Oehringen, 
Calw, Rottenburg, Rottweil, Urach, Ehingen und Alrdorf, an die General" Stempel- 
Casse zu Stuttgart, von den Kreisen Ellwangen, Schorndorf und Heilbronn aber an das 
Stempel-Amt zu Ellwangen in daplo einzusenden; so wird den sämtlichen Ober-und Came- 
ral auch Patrimonial Beamten aufgegeben, nicht nur für sich, in so ferne sie Stempel- 
Papier im Verlag haben, diese Vorschrift genau zu beobachten, sondern auch die in ihren 
Amts-Bezirken aufgestellten Admodiateurs hiezu anzuhalten. Decret. Sturtg. in Kèn. Ob. 
Fin. Kammer, Depart, der indirekten Steuern, den 17. Febr. 80#. 
Decret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Depart. ver indirekten Steuern, daß bei den 
Wein-Einlagen der Wirthe keine andere, als die Alt-Württembergische Eich gebraucht und 
der Wein in geichenen Fässern beigeführt werden solle; d. d. 17. Febr. 1808. 
Da man zu erfahren gehabt, daß ungeachtet der eingeführten Gleichheit der Maase 
und des Gewichts die Unterkäufer hin und wieder fortfahren, in den Ladscheinen der Wir- 
the das erkaufte und geladene Quantum nach der vorhin üblich gewesenen Eich auszudrü- 
ken; so werden sämtliche Ober-Cameral= und Patrimonial= Beamtungen angewiesen, den Un- 
terkäufern, Eichern, Kiefern, Umgeldern und Aceisern zeschärftest und bei Strafe von # kl.
	        
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