Blätter
für
Uechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Nr. 25. Samstag, den 4. Dez. 1811.
Wiederaufgefundene Partikulargesetze als
Nova zur Begründung der restlet, contra
sententlam.
In Folge der Vereinigung früher selbstständiger
Länder mit dem bayerischen Staate, der Besetzung
der dortigen Aemter mit Beamten aus andern
Provinzen, welche der Lokal= und Partikularrechte
nicht kundig waren, ferner häufig vorkommender
Verwahrlosung des Registraturgeschäftes —
waren da und dort einzelne Landesgesetze und Statuten
in völlige Vergessenbeit gerathen, so daß sie,
weder Richtern noch Rechtsanwälten bekannt, geraume
Zeit außer Anwendung blieben. Durch sorgfältige
Nachforschungen, welche in neuerer Zeit gepflogen
wurden, kamen manche dieser schlummernden
Gesetze wieder an's Tageslicht. Hieraus ergab
sich folgender Restitutionsfall:). Eine Rechtssache,
das Näherrecht in einem Bestandtheile eines ehemaligen
geistlichen Fürstenthums betr., war in drei Instanzen
entschieden worden, ohne daß in der Verhandlung
und bei der Entscheidung. auf eine diesen
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1) OAGAtt. Nr. 661 2/46.
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