Full text : Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

20                     II.  Verfassung  des  Deutschen  Reiches.

schnittlich  560  000  und  zuletzt  fast  860000  Menschen  —  fast
1  ½  4  der  Gesamtbevölkerung.

          1910  waren  etwa  61,6%  der  Bevölkerung  evangelisch,  36,7%
katholisch  und  fast  14  jüdisch.  Die  weibliche  Bevölkerung  überwog
  um  0,84  Millionen.

          Für  Deutschland  ist  seit  dem  1.  April  1893  die  Einheit
der  Ortszeit  gesetzlich  eingeführt  worden;  hierbei  ist  als
Einheitszeit  die  mittlere  Sonnenzeit  des  15.  Längengrades
östlich  von  Greenwich  angenommen.

   B.  Deutschland  hat  im  Gegensatz  zu  anderen  Ländern  (wie
England,  Frankreich,  Holland)  eigentliche  Kolonien  früher
nicht  gehabt.  Nachdem  jedoch  seit  1866  eine  stetig  wachsende
deutsche  Kriegsflotte  entstand,  ward  auch  bei  uns  das  Streben
nach  einer  zielbewußten  Kolonialpolitik  mehr  und  mehr  rege.
Diesen  Bestrebungen  ist  das  Reich  seit  1884  durch  Erwerb  überseeischer
  Gebiete  zunächst  in  Ost-  und  Westafrika  und  in  Ozeanien
gerecht  geworden.  Schritt  für  Schritt  hatten  wir  dabei  mit
der  Eifersucht  und  dem  Übelwollen  der  benachbarten  Kolonialmächte
  zu  kämpfen.  In  Afrika  wurden  1890  durch  ein  Abkommen
  mit  England  die  streitigen  beiderseitigen  Gebiete  abgegrenzt;
  hierbei  hat  England  als  Ersatz  für  aufgegebene  deutsche
Ansprüche  Helgoland  abgetreten  (S.  19).  1897  hat  das
Deutsche  Reich  die  an  der  Ostküste  Chinas,  am  gelben  Meere
in  der  Provinz  Schantung  gelegene  Kiautschau-Bucht  von
China  „vorläufig  auf  99  Jahre“  gepachtet  und  1899  von
Spanien  die  Inselgruppen  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen
für  20  Millionen  erworben;  1900  ist  ferner  der  größte
Teil  der  Samoa-Inseln  in  deutschen  Besitz  übergegangen  und
1911  Kamerun  durch  französisches  Kolonialgebiet  vergrößert
worden.

         Der  deutsche  Kolonialbesitz  in  Afrika  (Ostafrika,  Südwestafrika,
  Kamerun  und  Togoland  ist  fast  fünfeinhalbmal  so  groß
als  das  Deutsche  Reich;  die  Gebiete  in  Ozeanien  (Kaiser-