Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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schlagen,  und  ist  zur  Verleihung  dieser  Sommer-Schagewaide  der  39.  Dec.  ausgesezt.  Es  wird  daher  dieses
  Vorhaben  dem  Publikum  bekannt  gemacht,  dami  sich  die  Siebhaber  hierzu,  mit  obrigkeitlichen  Attestaten,
ratione  ku½n  Meister-Rechts,  Prädicats,  Vermögen,  an  besagtem  Tage,  Morgens  0  Uhr,  auf  dem  Rathdauß
  zu  eubach  einfinden,  die  Bestands?  Conditionen  vernehmen,  und  der  Verleitng  dewengg  woltm  Den
9.  .  1809.  .  ramt  Gmuͤnd.
Teonberg.  Das  gleich  unterhalb  der  Oehl=  Mähle  zu  Hemmingen  vorzunehmende  Brückenbauwesen
wird  bis  Donnerstag  den  98.  Decemb.  Vormittags  0  Uhr  zu  Hemmingen  in  Abstreich  gebracht  werden.  Die
Liehaber  können  sich  um  die  nähere  Bedingungen  bei  dem  hiesigem  Oberamt  täglich  erkundigen.  Den  4.  Dec.
t

1809.  Koͤn.  Oberamt.

Tübingen.  Die  Schaafweide  zu  Ofterdingen,  Tübinger  Oberamts,  welche  300  Stuͤk  ertraͤgt,  wird
bis  Donnerstag  den  28.  Dec.  auf  weitere  Jahre  vom  r.  Merz  1810  bis  1813.  auf  dem  Rathhaus  zu  Ofterdingen
  Vormittags  10  Uhr  an  den  Meistbietenden  verliehen  werden.  Die  Liebhaber  werden  zu  dieser  Verbandlung
  mit  Meister=  und  Concessions  -Briefen,  auch  Zeugnissen  ihres  Vermögens  und  Aufführung  eingeladen.
  Den  13.  Dec.  1809.  Kön.  Oberamt.

Wannenthal.  Da  die  unterm  .  vor.  Mon.  vorgenommene  Verleihung  der  herrschaftlichen  Schaafweide
  zu  Wannenthai,  auf  welcher  vo#  Stük  aufgeschlagen  werden  dürfen,  per  Decr.  d.  d.  20.  Nov.  Ballergnchigst
  nicht  genehmigt  worden  ist,  so  wird  die  wiederholte  Verleihung  bieße  Schaafweide  auf  die  2  Jahre
von  Lichtmeß  I810  —  181  2.  bis  Dienstag  den  16.  Jan.  1870.  Bormittag  9  Uhr  in  dem  Wohnhauß  des
herrschafel.  Beständers  zu  Wannenthal  vorgenommen  werden,  wo  sich  die  Liebhaber  mit  obrigkeitlichen  Attestaten
  über  Prädicat  und  Vermäögen  versehen,  einsinden  wollen.  Den  72.  Dec.  1800#.

Kreis=  Steueramt  Rottenburg  und  Cameral-Verwaltung  Ebingen.

Altenstaig.  Den  38.  Febr.  18ro.  wird  die  Conscription  im  hiesigen  Oberamt  wieder  vor  sich  gehen;
es  haben  daher  auf  diesen  Termin  sämtliche  ledige  Leute  aus  hesigem  Oberamt  vom  1#ten  bis  zum  40  Jahr
ohne  Unterschied,  da  die  Militärpflichtigkeit  allgemein  ist,  sich  in  hiesiger  Oberamts-Stadt  unter  Vermeidum
der  im  Conscriptions-  Gesez  bestimmten  Nachtheile  und  Strafen  zu  stellen,  indem  keinem  die  Ausftucht,  bu  n
er  nicht  insbesondere  citirt  worden  seie,  zu  Statten  kommen  wird.  Den  7r2.  Dec.  1800.  K.  Oberamt.

Baknang.  Sämtliche  abwesende  Conscriptionspflichtige  des  hiesigen  Oberamts  werden  hierdurch  von
Oberamtswegen  aufgefordert,  sich  zur  Vorname  der  GConscription  in  den  ersten  Tagen  des  Febr.  künft.  Jahrs
in  ihrem  Heimwesen  einzusinden,  um  sich  zur  bestimmten  Zeit  vor  hiesigem  Oberamr  stellen  zu  können,  widrigenfalls
  sie  die  aus  ihrem  Ausbleiben  entstehenden  Nachtheile  sich  selbst  zuzuschreiben  we  D###n  15.  Dec.
1809.  n.  Oberamt.

Blaubeuren.  Da  in  den  ersten  Tagen  des  künftigen  Monats  Januar,  in  dem  hiesigen  Oberamt,
mit  dem  neuen  Conseriptionsgeschast  der  Anfang  gemacht  werden  wird,  so  werden  samtliche  Königl.  Hochlöbl.
Oberämter  und  übrige  Ortévorsteher  gebeten,  den,  zum  Oberamt  Blaubeuren  gehörigen,  sich  auswärts  befindlichen
  Cantonisten  aufzugeben,  daß  sie  sich  auf  gedachte  Zeit  unfehlbar  in  ihrem  Heimwesen  einfinden  sollen.
  Den  ec.  1809.  .  Koͤn.  Oberamt.

Böblingen.  In  dem  hiesigen  Oberamt  wird  gleich  zu  Anfang  des  Januars  1810.  die  Militär-Conscription
  nach  den  neuesten  Conseriptions-Gesezen  erneuert  werden.  Es  haben  sich  daher  alle  abwesenden
Militärpflichtigen  aus  demselben  mit  Inbegriff  der  bisher  eremten  und  nur  mit  Ausnahme  derer,  die  schon
2mal  als  unbedingt  untüchtig  erfunden  worden  sind,  bis  zum  Neujahr  zur  Musterung  in  ihrem  Heimwesen
einzufinden,  und  ist  hernach  keiner  mehr  ohne  neues  vorschriftmäsiges  Certificat  auswärts  zu  dulden.

10.  Dec.  1800.  4  Kön.  Oberamt.

Ebingen.  Smtliche  zu  dem  Ebinger  Oberamts-Bezirk  gehörige  Conscriptionepflichtige  untergebene
werden  hiedurch  ausgerufen,  bei  der  nach  dem  neuen  Jahr  vor  sich  he  en  Revision  der  Conscriptions-  Liste
behoͤrig  zu  erscheinen;  bei  Vermeidung  der  bekannten  gesezlichen  Strafen.  Den  13.  Der  u#c  t

n.  eramt.

Maulbronn.  Alle  Conseriptionspflichtige  des  hiessgen  Oberamts  werden  hiemit  aufgefordert,  bis  den
16.  Jan.  1810.  zu  Hause  zu  erscheinen,  indem  an  diesem  Tag  die  jährliche  Musterung  anfangt.  Den  S.  Dec.
1809.  Koͤn.  Oberamt.

Mergentheim.  Die  von  ihrer  Heimath  abwesende  Gonfcriptionspflichtige  des  hiesigen  Oberamts,  und
besonders  auch  solche,  welche  nach  den  früheren  Conforiptions-Gesezen  exemt  waren,  werden  dei  Vermeidung