Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

91

Anmeldung

über  Branntwein-Ausfuhr,  für  welche  die  Steuervergütung
beansprucht  wird.

—  ——  —

die  Anmeldung  ist  vorgelegt  Die  Anmeldung  ist  abgegeben  in
Unihlat.  (Verlin),  am
zn  unter  W  des  Ammelde=  laut  Abfertigungs-Register
Registers  eingetragen.  (Unterschrift.)
(Cöpnick),  den  t#e#n  Die  Revision  übernehmen  (N.  u.  N.)
Königliches  (Unter).  Steuer-Amt.  (Unterschrist.)
(Stempel.)  (Unterschrift.)  Hierzu  ist  ein  Uebergangsschein  W.

auf  das  Amt  zu  ertheilt.

(Die)  unterzeichneteln)  (Kaufleute  Gebrüder  N.)  meldeln)  hiermit  dem  Königlichen
(Unter-Steuer)-Amte  in  (Cöpnick),  im  Bezirke  des  Königlichen  Haupt-(Steuer)-Amtes  in
(Potsdam),  daß  (sie)  beabsichtigeln),  den  umseitig  näher  deklarirten  inländischen  Branntwein
  innerhalb  der  nächsten  (drei  Tage)  dem  Königlichen  (Haupt-Steuer-„Amte  (für  ausländ.
  Gegenstände  in  Berlin)  zur  Abfertigung  zu  gestellen,  demnächst  (mittelst  der
Eisenbahn)  über  das  (vereinsländische  Haupt-Zoll-)Amt  in  (Hamburg)  nach  (England)
auszuführen  und  trageln)  darauf  an,  ihlnen)  nach  erfolgter  Ansfuhr  und  auf  Grund  der
diesfälligen  Bescheinigungen  die  angeordnete  Steuervergütung  zu  gewähren.

(Cöpnick),  den  len
(Unterschrift  der  Versender.)

15“