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. Von Oberamtswegen siehet man sich veranlaßt, das Umerpfandsbuch im hieß-
em S#stetttenr zu lassen. Es werden deswegen alle dieleut e Personen, welche böffentliche Schul -
rschreiungen von Pe sonen des Ort Sbnsterten, vormals Kdnigsbronner Oberamts, in Händen
haben aufgefordert, innerhalb eines Vierteljahrs beglaubigte Abschriften hievon an die Stadtschrei-
berei allhier um K ewisser einzusenden, als sie sonsten den Nachtheil, der aus der Richtbefolgung
dieses Aufrufs für sie entstehen würde, sich selbsten zuzuschreiben hätten. Heidenheim, den 16. Jan.
18ro. · Koͤn. Oberamt.
Weil der Stadt. Montag, den 12. Febr. wird nach
uvor erhaltener allergnaͤdigster Concession
auf dasigem Rathhaus an den Meistbietenden unter Vorbezaate allerhochster Genhm gu zum e
kanf angebetten.“ 2 Dle hiesiger gemeiner Stadt eigentb im h #usehortge Jiegekhütte bestehend
a) in einem zweisoiigten Wohnhaus 30 Schuh lang und 26 Schuh breit. Im ersten Stok oder ebe-
ner Erde befindet sich ein Virhügll, um zweiten Stok eine Stube mit einem eisernen Ofen, Stuben-
ammer, Küchen, samt einer Rebenkammer. Auf der Bühne 2 Kammern samt Gerech. Neben dem
us eine Dungstett von 2 Rutb. 8 Schuh. Hinter dem Haus ein Gärtlen, worinu au
chwein kall befindlich, zusammen im Meß 10 Ruth. 6½ □ Schuh; b) in dem Odrr
lang, 35 Schuh breit einstokig. Nebenbei ein kleines Gärtlen von 13 Ruth. 4 Schuh; c) in dem
Breun-Ofen samt Magazin 48 Schuh lang 2o breit, 1½ stkig. Nebenbei über der Strasse eine
Holzlege von 17 Ruth. 36 Schuh, samtlich gelegen auf der sogenannten Schutt unweit der Simozbei-
mer Vorstadt. 2) Ein z stoligtes Haus auf dem Markt, an der Mittagseite, 75. Schuh lang und 36
Schuh breit ohne Keller. Ebener Erde ist das Haus hobl. Im ersten Stok befindet sich eine Stu-
be ohne Ofen von ganzer Breite, eine Küche, eine Vorbühne und hinten eine Kammer. Der zweite
Stok ist wie der erste, und im Zten Stok unter dem Dach sind 3 Kehlgebälke. Hinter dem Haus
befindet sich ein Plaz von 34 Ruth. und 4 Schuh. Liebhaber können sowohl die Ziegelhütte als das
zu verkaufende Stadthaus täglich einsehen, und werden hiedurch eingeladen, an gedachtem Tag und
Stunde der Aufstreichsverhandlung anzuwohnen. Den 19. Jan. 1610.
Fustizamt und Stadtgericht allda.
Zillhausen. Pfäffingen. Die Sommer-Schaafwelde der Commun rsten Orts, welche über
Abezug der Frei-Schaafhaltung 70 Stük Schaafe an Zucht= und Göltwaare erträgt, wird am Don-
ners 46 ven 5. Febr. auf 3 Vaber, von 1810 bis 1813. und die Soommer-Schaaswetde der Commun
St#u Orts, welche über Abzug der Frei-Schaafhaltung 160 Stük Mutter= und Jährling-Schaafe je
bälftig erträgt, am darauf, nemlich Freitag den 16. Febr. abenfalls auf die hemerkten z Jahr-
Vänge im öffenelichen Aufstreich verpachtet werd #u. Die Pachtliebhaber werden daher eingeladen, an
esagten Tägen Morgens 0 Uhr sowohl in Siucheufer als zu Pfässingen bei der Verleihung sich ein-
ufinden, und obrigkeitliche Zeugni ihr Drädikar und Vermögen, auch die erforderlichen Mei-
Ker= und Concessions-Brlefe zum Pacht einer Schaasfweide mitzubringen. Oen 16. Jan. i810.
Koͤn. Oberamt Balingen.
sjaͤhrige Re-
ch ein
haus 33 Schu
Eßlingen. An nachfelgenden Tägen und Orten wird in hiesigem Oberamt die di
vision der Conscriptions-Listen vorgenommen werden, als auf dem Rathdaus allh##er den 72. Febr.
die Stadt und die dazu gehdrigen Filialien; den rz. Febr. Ober-Eßlingen und Zell; auf dem
Rathhaus zu Plochingen den 10. Febr. Alrbach und Plochingen; den 17. Febr. Deszisau , Stein-
bach- Pfauhausen und Bodelshofen; auf dem Rathhause zu K #
bugen den 1
· 9. Febr. Koͤngen, Wend-
auten und Berkheim; den 20. Febr. Denkendorf und Neuhausen. S#zen Ger. bi 5
esigem Ober-
mt gebürrige Conscriptionspflichtige werden deshalb vorgeladen, an den oben bestimmten Tägen und
Or#e# sich zu ½ oder gh im Nichrerscheinungsfall der in Konigl. Conscriptions Orbnunng fest-
9 lezten Strafen zu gewaͤrtigen. Den 18. Jan. 1810. dn. Oberamt.
M ch seubaus n. Die Jahres-Musterung wird in dem Oberamt Ochsenhausen zu Ende dieses
Sdnat wrgenommnen werden. Sämtliche Conscriptionspflichtige werden deßwegen aufgefordert, sich
bis den 30. diß vhnfehlbar in ihrem Heimwesen einzufinden, widrigenfalls ße als ungehorsam aus-
bleibende würden angesehen und bestraft werden. Den 8. Jan. 1810. Koͤn. Oberamt.
Re utling Enn. In dem nächstkommenden Monat Februar wird das Conscriptions-Geschäft in
dem disseitigen Oberamt vorgenommen werden. Es werden daher alle aus dem hiesigen Obelamt ab-