Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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vorhanden sind, in so fern nicht besondere Schwierigkeiten vorkiegen, den Orts- 
Schultheissen überlassen. Diese und jene haben dann am Ende jeden Quartals den 
Einbringern zu Belegung ihrer Rechnungen ausführliche Urkunden über die angesezten 
und ihnen zum Einzug übergebenen Strafen, und wenn keine angesezt wurden, auch 
hierüber summaris e. Zeugnisse auszustellen. 
5) Ueber die fuͤr Rechnung der Gemeinden und anderer Corporationen bisher bezogenen 
Weg= und Braken= Gelder, in so fern dieselben auf chausseemäßig gebauten Straßen 
statt haben, habt ihr an das erwähnte Departement innerhalb 4 Wochen zehnjährige 
Ertrags-Berechnungen von Georgii 1 01 bis 1 8 10. beides incl. einzusenden, und da- 
bei unter Prämittirung des Tarifs den rohen Ertrag und die Administrations-Kosten, 
jedoch diese ohne Einmischung der eigenrlichen Weg und Brüken-Baukosten zu un- 
terscheiden, auch zugleich anzuzeigen, ob die Weg= und Brüken= Gelder im Ort selbst 
oder in besondern nahen oder entfernten Gebäuden eingezogen zu werden pflegen. 
6) Auf die Vollziehung dieser Unserer allergnädigsten Befehle und der neuen Ordnung, 
habt ihr euer genaues Augenmerk zu richten, bei vorkommenden Umständen die mit 
dem Gefäll-Linzug beauftragten Personen nachdrüklich zu unterstüzen, auch die Po- 
liceidediente, Thorwarte und Visitatoren zu strenger Wachsamkeit über Contraven- 
tions-Fälle anzuhalten. * 
Uebrigens werden sowohl die Cameral-Verwalter, als die Zoller und Acciser oon 
Unserm Königl. Steuer-Departement mit den nöthigen Instructionen versehen we den. 
Daran geschieher Unser. Königl. Wille, und Wir bleiben Euch in Gnaden gewegen. 
Stuttgart, den 5. Olt. 1810. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
— 
Herbst- General= Reseript- auf 1810./ 
Da die Weinlese nächstens eintreten wird, so wollen Wir hierdurch die in Abstht auf 
die Herbst-Anstalten und Erhebung der Königlichen Weingefälle früher ertheilten Vor- 
schriften erneuert, und deren strengste Befolgung Unseren Cameral-Beamten zur Dflichr ge- 
macht haben. * Z . 
gegenwaͤrtige Zustand des Weinstoks im Allgemeinen laͤßt erwarten, daß dießmal 
die Trauben später als gewöhnlich zur vollkommenen Zeitigung gelangen werden. Um so 
nathwendigen ist es daher, baß eine früdzeitige Weialese, welch: oftmals theils von den 
Weinberge-Bestzern, theils sogar von den Orts-Magistraten nachgesucht wird, keineswegs 
geseatte sonrern solche, zum eigenen Besten der Weinbergs-Junhaber bis zur ganzuchen 
Jeife verschoben werde, weferne nicht nachtheilige Witterung oder andere dringende Noth- 
sälle eintreten, die einen längern Aufschub nicht mehr räthlich machen. 
Und da überdieß die Trauben in dem Grad ihrer Reife sehr verschieden sind, so haben 
die Weinberae: Besizer den Bedacht darauf zu nehmen, daß bei der Weinlese alle unreifen 
Trauben, welche ohnehin die Ouantität des Weins nur wenig vermehren, und den schäd- 
lichsten Einstuß auf die Güte desselben haben, abgesondert, und nicht mit dem guten Ge- 
wächse vermengt werden. Wir versehen Uns daher zu Unsern Beamten, daß see die Wein- 
berge-Besizer hiezu bei dem Herbstsaze durch angemessene Vorstellungen veranlassen, und
	        
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