Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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eine heizbare Stube, Stubenkammer, Holzstall und eine geräumige Koche nebst Kammer; im zweiten 
Stock sind abermals ein heizbares Jimmer, a große Kammern, und unter dem Oach befinden sich 
4 Kammern; der unter dem Hauß befindliche RKeller ist nicht gewüt „hingegen ist neben dem Hauß 
ein zu solchem gehdriger mit mehreren jungen Bäumen augepflanzter Baum-= und Küchengarten, ein 
Vrurb im Meß haltend; auch ist Gelegenheic vorhanden, Scheuer und Stallung neben dem Hanß 
aufzubauen. Der Verkauf wird. Montag den 14 Jan. Igi Vormittags Uhr n dem Kaplanei-Ge- 
bäude selbst vorgenommen werden, welches anmir dffentlich bekannt gemacht wird. Den 12. Dec. 
1810. Oberamt Eßlingen, und Decanatamt Neuhausen. 
Rotenaker. Nach allergnädigstem Befehl Kdnigl. Ober- Finanz-Kammer 6% Kandwirthschafltl. 
Depart. vom 12. Nov. t Praes. 7. Dec. d. J. sind die zu der vormaligen Pfleg Rotenaker gehdrig 
ewesenen Gebäude zum Bewohnen, oder wenn sich hierzu keine Liebhaber zeigen sollten, auf den Ab- 
bruch- salva ratificatione zum Berkauf ausgesezt. Die Gebände bestehen in einem 2 stoͤkrgten Wohn- 
hauß, das Burgschloß genannt, 106 Schuh lang, 40 Schuh breit, wovon der untere Stok von Stein 
aufgeführt, und mit einer Bak= und Wasch-Küche, einem Stüblen, einer Kammer und einem Stall, 
und unter dem Hauß mit einem gewolbten Keller, der obere Stok mit s heizbaren Stuben, einer 
Speißkammer, einer Küche und mehreren Kammern, versehen sind. Unter dem Dach befinden sich 3 
geraumige Fruchtbdden. Sodann in einem besondern Wagenschepf, einem besondern Schaafstall und 
einem Zlehbronnen. Diese Gebäude sind an der Straße nach Munderkingen, und zu jeder Einrich- 
tung wohl gelegen. Auch wird die Bezahlung eines Drittels am Kaufschilling nach erfolgter Ratifi- 
cation und des Ueberrests in 2 verzinuslichen Jahrs-Zielern anbedingt. Die Verkaufshandlung gehr 
Donnerstag den 17. Jan. 1871. in dem Vurgschloß zu Rotenaker vor sich, wobei sich die Liebhaber, 
welche die Gebäude täglich in Augenschein nehmen können, mit obrigkeitlichen Vermogens-Zeugnissen 
Vormittags 9 Uhr einnden wollen. Den 18. Der. 1810. » 
Steuerrath der Landvogrei an der Donau, und Cameral-Verwalter zu Ehingen. 
Stuttgart. Der bei dem Kinigl. Infanterie-Regiment von Koseriz gestandene Corporal, 
Frievrich Marnitz, ein Soldaren = Sohn, von Stuttgart gebürtig, ist den 7. Oct. d. J. aus der Gar- 
nison Stokach desexzirt. Es werden daher alle obrigkeirliche Behdrden geziemend ersuchf, auf densel- 
ben fahnden, ihn im Betretungsfall arreriren, und dem Kdn. Stadt-Oberamt dahier oder der nächst- 
gelegenen Militair-Behdrde zu überliefern. Den 18. Dec. 1810. Kdon. Stadt-Oberamt. 
Stuttgart, Amtsoberamt. Die abwesende Conscriptionspflichtige des disseitigen Oberamts 
werden hiemit aufgeforderr, sich bei Vermeidung der gesezlichen Strafen zu Anfang des künftigen 
Monats in ihrer Heimath einzusinden, und der in der ersten Hälfte des Januar Statt habenden 
Jahrs-Musterung anzuwohnen. Den 2z. Dec. 1810. Kdn. Amts-Oberamt. 
Ludwigsburg. Die Musterung der Conscriprionspflichtigen für das Jahr 1871. wird nächst- 
kommenden 3. Jannar und folgende Tage auf dem Rathhaus dahier ihren Anfang nehmen. Alle vo#n 
Haus abwesende Conscriptionspflichtige des hiesigen Oberamts werden demnach aufgefordert, auf die 
bestimmte Jeit in ihren Orten sich einzufinden, und vor der Distrikts-Commission zu erscheinen, wi- 
drigenfalls gegen die Ungehorsamen die in den Conscriptions -Gesezen bestimmte Strafen unfehlbar 
eintreten werden. Zugleich werden auch alle Obrigkeiten ersucht, die aus dem hiesigen Oberamt ge- 
bürtige Conscriptionspflichtige auf die obenbestimmte Zeit nach Haus zu weisen. Den 21. Dec. 1810. 
# ½*•“ Kön. Oberamt. 
Brakenheim. Alle Militairpflichtige des hiesigen Oberamts werden hiemit aufgefordert, sich 
bis den 20. Jan. 1 Zrr. in ihrem Heimwesen einzusinden, unter Bedrehung mit den gesezlichen Nach- 
theilen des Ausbleibens. Den 7. Dec. 1810. Kdn. Oberamt. 
Ehingen. Da zu Anfang Jannar die Couscriptions-Revision ihren Anfang nimmt, so werden 
hiemit alle abwesender Conscriptionspflichtige des Oberamts Ehingen aufgefordert, sich unverweilt in 
ihren Geburtsort zu verfügen, und diese Verhandlung abzuwarten. Den ar. Dec. 810. 
– » «» Kön. Oberamt, 
Hall. Da die Jahrs-Musterung in den ersten Tagen des künftigen Monats vorgenommen 
wird, se werden alle Conscriptionspflichtige des hiesigen Oberamts vom 14 bis d0 Jahr aufgerufeu,
	        
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