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7014. X. 137. Formular monatlicher Berichte über die Steuerlieferungen, VlIll. 488.
Rükständige monirt, IX. 69. X. 137. Die sämrliche Besizungen iet Gefälle der Fürsten u.
Grafen sind kunftig der allgemeinen Steuer ebenfalls unterworfen, IX. 100. Nähere Bestimmungen
die Besteurung der Fürstl. Gräfl. und Adel. Gursbrsizer berr. X. 526.
Steuergeschäfte. Ueber sämtliche ist die Aufsicht und Leitung den Kön. Cameral-Beamten übertragen,
VII. 422. Vorschriften wegen Besorgung derselben, 422. 423. — Wegen der damit verbundenen
Kosten, 424. .Was in Ansehung des Einzugs der Steuern zu beobachten, 380. ꝛc.
Steuerräthe. Kreis= Steuerräthe. S. Kreis-St. R. Ober--Steuerräthe, Rang derselben, VII. 187.
Stilettmeßer, Steckdegen. S. Wafsen.
Stimmen. In welcher Ordnung solche von den Räthen des Ober-Justiz-Coll. und Ob. Trib. abzulegen,
VI. 35. 8. q. 3. §. q. 56. 9. 31. Befugnis der Präsidenren, wenn ihre Anzahl für
verschiedene Meinungen gleich ist, 35. 43. r. (F. 35.) "
StolgebZhrem »DerGaruisons-oderFeldprediger,Vl.59.SkesiudauchVVUEimVthekOdieder
Orts-Religion nicht zugethan sind, der Orts-Pfarrei zu entrichten, VII. 610.
Straf-Accorde. Die Cognition darüber gehdrt für die Justiz-Behdrden, VII. 171. Vorschrift wegen
Behandlung derselben, VIII. 430. Formular zu einer Straf-Accoros-Tabelle, ebend. Beil.
Strafen. Befugniße der K. Beamten und Justiziarien in Erkennung derselben, VI. 15. é. 50. 52.
— Des l. Ob. Just. Senats, 13. 5. 41. 52. (8. 2. 6. 7.) es II. Ob. Just. Senats, 41-6.
33. 30. — Des Ob. App. Trib. qo. §. 37.— Der K. Collegier, Departements u. Directionen;
52. §. u. S. Geldstrafen sind so sparsam als mdglich zu erkennen, 33. J. 7. Zusäze zu
den Geldstrafen wegen fleischlichen Vergehungen für die Woaisen“ und Suchthäuser, X. 60.
Sachen, die höhere Strafen betressen, sind Sr. Kdn. Maj. vorzulegen VI. S4. J. 14. Gesuche
um Milderung! oder Nachlaß der erkannten Strafen sollen durchgängig un dast Kdnigl.
Jusiiz-Ministerium gebracht werden, VII. 185. 529. N. A###. Die von bem I. Ob. Just.
Senat erkannten Strafen sollen von den Oberämtern sogleich in Vollzug gesezt werden, I.
355. Strafbefugniße der Landodgte, so6. Vergl. Criminalstrafen. «
Straftabellen. S. Criminal-Dabellen. „
Sträflinge. Von ärztlichen Zeugnissen über ihre körperliche Beschaffenheit, VII. 323. VIII. 268.
Miit gerauen Signalements einzultefern, Vll. 356. Weitere Vorschriften wegen ihrer Einlieferung,
VIII. 380. Dißfalsiges Monitorium der K. Bau= und Garten-Commission zu Ludwigsburg,
IX. 172. X. 0). - , .
Strassen.Oeentliche.StraßeübausDepartement,Vl.9.s.18.vll.172.2·20.DctzKsreM
hauptleute haben fuͤr ihre Erhaltung besorgt zu seyn, VI. 33. 9. 8. Instruction fuͤr die Wegmeister,
VIII. 333. Weg-Ordnung, IX. 15. Einfuͤhrung einer neuen Verwaltungs-Art der
Straßenbau-Abgaben, X. 432. Die Leitung und Iberaufachr darüber ist dem Steuer-Departement
übertragen, ebend. chrenung und Instruction für die Erhebung der Strassenbau-Abgaben,
ebend. Bell. Stadt= Straßen oder Gaßen. Gehdren zum Ressert des Ob. Pol. Dep.
VII. alg. Vorschriften wegen derselben, VIII. 201. Vergl. Chausseen.
Streife. Sind udthigen Falls von den Kreishauptleuten zu veranstalten, Vl. 33. F. 10. Fortdauer
der Anstalrten weegen derselben, Vll. 450. g. Al. Was die Streifbücher der Landdragoner
enthalten sollen, IX. 315. f. 24.
Streusammeln. Wo und wie solches zu gestatten, VII. 338. F. 4.
Stroß, Was die Jehend-Beständer bei dessen Aufbindung zu beobachten, VI. 66. F. 14.
Strohblätter. Strohmesser. Stempelung und Impostirung der ausländischen, VII 73. VIII.
78. Verbot des Hausirens damit, ViII. 232. Stempelung der innländischen, 72.
Stroh und Schindeldächer. Abzug des sechsten Theils der Brand-Entschädigungs-Summe bei sols-
VIII. 38. S. 17. Nee sind verboten, alte sollen mit Ziegeln auögebessert werden,
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Studien. Ober-Oirection derselben, VI. lo. . 6. Die Erlaubnis zum Studieren ist ohre Unterschied
der Geburt bei derselben nachzusuchen, IX. 350. v. 10, Unter welchen Umständen und