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Koͤniglich- Wuͤrttembergisches
Staats-und Regierungs-Blatt.
Samstag, 17. Merz.
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Decret Königl. Ob. Fin. Kammer, d. d. 2. Merz 1810. betreffend die Jahrs-Abrech-
nung mit den Stempel-Aemtern. ·
Sämtliche zum Verschluß des Stempel-Papiers aufgestellte Königl. Cameral: Beam-
te und Admodiateurs werden hierdurch erinnert, ihre mit dem lezten Tag des Menats
Merz verfallende Jahrs= Abrechnungen unfehlbar auf diesen Termin an das betreffende
Stempel-Amt einzusenden. Stuttgart, den 2. Merz : 810.
Decret Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der Indirecten Steuern, die
unvollständige Einsendung der Rechnungs-Akten von den Ober-Umgeldern betreff.
d. d. 7. Merz 1810.
Da die Rechnungs-Akten mehrerer Ober-Umgelder bisher unvollständig eingekommen
sind, wodurch die Probe der Rechnungen öfters sehr aufgehalten wird; so werden sämtli-
che Oberumgelder hiemit angewiesen, in Zukunft weder die Kellerregister noch die Parricu-
larien unter dem unzureichenden Vorwand, daß sie solche zu Kapitulirung des nachsten
Particulars nöthig haben, zurük zu behalten: indem aus dem Concept der Rechnung das
Recognitions-Geld und aus den Kellerregistern fürs nächste Quartal, welche vor dem Ab-
senden der Rechnung eingetragen werden müssen, der Vorrath ersehen werden kann. Seutt-
gart, den 7. Merz 1810.
Bestrafung eines der Aushebung Entwichenen.
sl s bei vorjähriger Aushebung ssch entefernte Kaver Kleiner von Rusplingen, Ober-
wurd Ebingen, der wegen Kränklichkeit nicht unter das Militair assentirt werden konnte,
Serafe wegen seines boshaften Entweichens mit einer dreiwochentlichen Festungs= Acbeits-
Commissionstt und an den Strafort sogleich abgeliefert. Stuttgart, in Königl. Conseript.
on, den 13. Merz 1810.
Straf- Er ½ .. ..
f Erkenneniß der Königl. Conseriptions-Commission über einen Paß-Verfälscher.
Der Conseriprionspstich) » ·
- , pflichtige, Johann Adam Wagner von Herzogsweiler, Oberamts
Ireudenstadt, welcher sich mittelst eines falschen Passes in das Ausland begeben wollss,