37
ie Magdalene Spoͤhrin und Barbara Tafel, von da, neben Erfaz dar Kosten und ‚war
- Einsähriger, und Leztere zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe eondemnirt.
DODenu 32. Febr. ist der Weingärtner, Friedrich Strählen, ven Stutgart, wegen wieder-
derholt verübten Felddiebstahls, neben Bezahlung der Kosten, zu einer sechsmonarlichen Ak-
peit im Zuchthauße zu Gotteszell verurtheilt worden, mit dem An ang, daß derselbe vor
Abführimng an seinen Strafort mit einem auf die Brust Ecbefteren Zettel und dem Wort:
„Fiidoieb“ eine Stunde lang auf die Schandbühne zu «-
tuttgart gestelle werden solle.
Unterm 22. Febr. wurde Joseph Weiner, von Glaz, wegen began
, . , · egangenen großen Dieb-
stahls, neben Ersaz aller Kosten und Schäden, zu fünfzehenmonatlicher Suchehausstrafe in
Se#tteszell verurtheilt, und verordnet, daß er nach deren Erstehung unter scharfer Bedrohung
auf den Wiederberretungsfall in dem Königreich, über die Gränzen gebracht werden nolle.
Erkenatnisse des Kbnigl. Ober-Justiz-Collegii II. Senats.
1) In der Appellations-Sache von Weiltingen, zwischen dem Beker Johann Leon-
hard Corino, Kl. Appellamen, an einem, und den gerichtlich verordneten Pflegern der Kin-
der des Bau-JInspektors Ernst Ludwig Wenz von Weiltingen, Bekl. Appellaten, am an-
dern Theil, einen Güter-Kauf betreffend, ist die von Corino ergriffene Appellation, wegen
Mangels in den. Formalien und Temeritär verworfen, und dem Oberamt und Gericht m
Weiltingen das weitere Verfahren in dem Corinoischen Gante aufgegeben worden. Stutt-
gart, den 2. Merz 1818. · . . » «
2)InderAppellations-Sache·vonBiberachz"tvischendem-Wirt"h-CasparsLiudskzxk
Burgrieden, Klaͤgeru, Appellanten, und der Gemeinde daselbst, Beklagten, Appellatin, den
Ersaz eines Kriegsschadens betr. wurde mittelst Bescheides dem Appellanten die Abschws-
rung eines juramemt kuppletrorü auferlegt. Den 7. Merz 1810
Stuttgart, den #3. Merz 1870. wurden geschieden:
1) Johann Georg Theurer, Weber zu Lustnau, Tübinger Oberamtis, Kl. von Catha-
rina, geb. Walker, Bekl. c#x cap. quasi delert. unter Verureheilung der Beklagten in die
Kosten.
# 2) Anna Barbara Weiler, geb. Friz von Nattenharz, Welzheimer Oberamts, Kl.
von Johann Weiler, Bürger u. Bauer daselbst, Bekl. ex cap. quell deler# comp. expens.
3) Johann Michael Lus von Dekenpfronn, Calwer Oberamts, Kl. von Anna Maria,
gseb. Broß, Bekl. ex cap quali delerr, unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten,
Se Königl. Mas. haben allergnädigst geruht, vermöge allerhöchsten Reserivts vonr
7b5. Merz dem Freiherrn Joham Adam von und zu Bodmann, und dem Staabsritenei-
Kter von Bafsewitz vom Jäger-Regimenr König, den Kammerherrn-Schlasel zu ertheilen.
e. Koͤnigl. Maj. ##en vermög allerhöchsten Decrets vom 9. Merz den vorma-
ligen Kreishauptmann von Maueler zum Königl. Ober-Appellations-Tribunal-Nach zu
ernennen gnadigst geruht.
Se. Königl. Mai. haben allerg jädiast geruht. - --««
Mund-gallerhzchsm-«»;.;kszzxz;;»;-m»HmMerzdicerledigkekärholifchespfarrkiEssenhaM
ßts-.»OberamtsAltdoc-f-demCypris-UNDWWBAMMBeuvstoszuübertragcmnnd-