Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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ie  Magdalene  Spoͤhrin  und  Barbara  Tafel,  von  da,  neben  Erfaz  dar  Kosten  und  ‚war

-  Einsähriger,  und  Leztere  zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe  eondemnirt.
DODenu  32.  Febr.  ist  der  Weingärtner,  Friedrich  Strählen,  ven  Stutgart,  wegen  wiederderholt
  verübten  Felddiebstahls,  neben  Bezahlung  der  Kosten,  zu  einer  sechsmonarlichen  Akpeit
  im  Zuchthauße  zu  Gotteszell  verurtheilt  worden,  mit  dem  An  ang,  daß  derselbe  vor
Abführimng  an  seinen  Strafort  mit  einem  auf  die  Brust  Ecbefteren  Zettel  und  dem  Wort:
„Fiidoieb“  eine  Stunde  lang  auf  die  Schandbühne  zu  «-tuttgart

  gestelle  werden  solle.
Unterm  22.  Febr.  wurde  Joseph  Weiner,  von  Glaz,  wegen  began

,  .  ,  ·  egangenen  großen  Diebstahls,
  neben  Ersaz  aller  Kosten  und  Schäden,  zu  fünfzehenmonatlicher  Suchehausstrafe  in
Se#tteszell  verurtheilt,  und  verordnet,  daß  er  nach  deren  Erstehung  unter  scharfer  Bedrohung
auf  den  Wiederberretungsfall  in  dem  Königreich,  über  die  Gränzen  gebracht  werden  nolle.

Erkenatnisse  des  Kbnigl.  Ober-Justiz-Collegii  II.  Senats.

1)  In  der  Appellations-Sache  von  Weiltingen,  zwischen  dem  Beker  Johann  Leonhard
  Corino,  Kl.  Appellamen,  an  einem,  und  den  gerichtlich  verordneten  Pflegern  der  Kinder
  des  Bau-JInspektors  Ernst  Ludwig  Wenz  von  Weiltingen,  Bekl.  Appellaten,  am  andern
  Theil,  einen  Güter-Kauf  betreffend,  ist  die  von  Corino  ergriffene  Appellation,  wegen
Mangels  in  den.  Formalien  und  Temeritär  verworfen,  und  dem  Oberamt  und  Gericht  m
Weiltingen  das  weitere  Verfahren  in  dem  Corinoischen  Gante  aufgegeben  worden.  Stuttgart,
  den  2.  Merz  1818.  ·  .  .  »  «

2)InderAppellations-Sache·vonBiberachz"tvischendem-Wirt"h-CasparsLiudskzxk
Burgrieden,  Klaͤgeru,  Appellanten,  und  der  Gemeinde  daselbst,  Beklagten,  Appellatin,  den
Ersaz  eines  Kriegsschadens  betr.  wurde  mittelst  Bescheides  dem  Appellanten  die  Abschwsrung
  eines  juramemt  kuppletrorü  auferlegt.  Den  7.  Merz  1810

Stuttgart,  den  #3.  Merz  1870.  wurden  geschieden:
1)  Johann  Georg  Theurer,  Weber  zu  Lustnau,  Tübinger  Oberamtis,  Kl.  von  Catharina,

  geb.  Walker,  Bekl.  c#x  cap.  quasi  delert.  unter  Verureheilung  der  Beklagten  in  die
Kosten.
#  2)  Anna  Barbara  Weiler,  geb.  Friz  von  Nattenharz,  Welzheimer  Oberamts,  Kl.
von  Johann  Weiler,  Bürger  u.  Bauer  daselbst,  Bekl.  ex  cap.  quell  deler#  comp.  expens.
3)  Johann  Michael  Lus  von  Dekenpfronn,  Calwer  Oberamts,  Kl.  von  Anna  Maria,
gseb.  Broß,  Bekl.  ex  cap  quali  delerr,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten,

Se  Königl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,  vermöge  allerhöchsten  Reserivts  vonr
7b5.  Merz  dem  Freiherrn  Joham  Adam  von  und  zu  Bodmann,  und  dem  Staabsritenei-Kter
  von  Bafsewitz  vom  Jäger-Regimenr  König,  den  Kammerherrn-Schlasel  zu  ertheilen.

e.  Koͤnigl.  Maj.  ##en  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  9.  Merz  den  vormaligen
  Kreishauptmann  von  Maueler  zum  Königl.  Ober-Appellations-Tribunal-Nach  zu
ernennen  gnadigst  geruht.

Se.  Königl.  Mai.  haben  allerg  jädiast  geruht.  -  --««

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