Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

Provinz  Brandenburg,  Regierungsbezirk  Potsdam.
Obligation

des

Kreises  Westhavelland
Littr.  654
über

...kkhaler  Preußtsch  Kurant.

Auf  Grund  des  unter  dem  27.  Juni  1870.  bestätigten  Kreistagsbeschlusses  vom
28.  Oktober  1868.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  272,000  Thalern  bekennt
sich  die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des  Kreises  Westhavelland
Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers
  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Schuld  vo..  Thalern  Preußis
Kurant,  welche  an  den  Kreis  baar  bezahlt  worden  und  mit  fünf  Prozent  jährli
zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  272,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1874.  ab  aus  einem  zu  desem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds  von  wenigstens
  Einem  Prozent  jährlich,  unter  Zuwachs  der  Zinsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen.


Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schulwverschreiungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1874.  ab  in  dem
Monate  Februar  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den
Til  ungssonde  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche  noch
umlaufende  Schulhvelschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie  die  gekündigten
  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen
  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt  vier,  drei,
wei  und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  dem  Amtsblatte  der  Köni  -
ichen  Regierung  zu  Potsdam,  in  dem  Westhavelländischen  Kreisblatte  und
dem  Preußischen  Staatsanzeiger  zu  Berlin.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  z“u  wird
es  in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  I1.  Juli,  von  heute  an
gerechnet,  mit  fünf  Pronett.  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Dunsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rück-Habe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Kreis.  Obligation  bei

er  Kreis-Kommunalkasse  in  Rathenow,  und  zwar  auch  in  der  nach  Eintritte
  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.  Mi