Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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J. 55. Die blsher mit dem Stuttgarter Wassenhause in Verbladung gestandene Anstalt 
a#nes Schullehrer Seminars ist für die Zukunft von dem Walsenbause ganz getrennt. 
F. 56. Doa seit elniger Zeit bfter Eltern aus der Stadt um Aufnabme ihrer Kinder 
n die Waisenhaus-Schule gebeten haben, so foll zumal in Siuttgark, so lange noch keine 
geräumlgere Stadt -Schulen eingerichtet sind, die Erlaubniß dazu nicht erschwert werden, 
jedoch sind die von der Stadt aufzunehmende Kinder jährlich auf die Anzabl zu beschrän- 
ken, welche die Menge der Waisen, und der Raum, so wie die Zahl der Schulgehülfen, 
gestattet. Die Kinder aus der Stadt, welche die Waisen-Schule besuchen, haben übri- 
gens sich denselben Bedingungen des Unterrichts, der Klassen, Einthellung zu unterwerfen, 
und jedes Kind hat jährlich dasselbe Schulgeld zu bezahlen, das neuerlich in den Stadtschu- 
len Stuttgarrs entrichtet wird. Diefes Schulgeld foll benutzt werden, um eine Schulkasse 
für das Walsenhaus zu bilden, aus welcher den sleißlgsten und gestetetsten Waisen Hr#- 
mien erthellt werden sollen.
	        
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