Full text : Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

Die  Verfassungsentwürfe  und  die  Verfassungen.  21

mässig  übertragenen  Bundesgewalt.  Der  Inhaber  der  preussischen
  Krone  wurde  zum  Träger  des  hervorragendsten,  vom
Bundesrathe  gesonderten  Organes  des  Bundes.

Auf  dieser  neuen  Grundlage  beruht  die  organisatorische
Entwickelung  des  norddeutschen  Bundes  und  des  deutschen
Reiches.  Erst  sie  ermöglichte  eine  eigene  und  selbständige
Verwaltung  des  Bundes  in  den  verfassungsmässig  bestimmten
Gebieten.  Nur  sie  konnte  führen  und  führte  zur  Errichtung
  des  Bundeskanzleramtes  durch  den  Präsidialerlass  vom
12.  August  1867,  das  den  Ausgangspunkt  für  die  heutige
reiche  Entwickelung  der  obersten  Reichsbehörden  gebildet  hat;
zu  der  Unterstellung  der  Post-  und  Telegraphenverwaltung,
der  Heeresverwaltung  und  der  Marine  unter  die  verantwortliche
  Leitung  des  Bundeskanzlers  durch  den  Präsidialerlass
vom  18.  Dezember  1867  und  nach  der  entscheidenden  Erklärung
  des  Kanzlers  vom  28.  September  1867;'!  zur  Uebernahme
  der  Verwaltung  der  auswärtigen  Angelegenheiten  auf
den  Bund  seit  dem  Etat  des  Jahres  1870.  Sodann  hat  die
Schaffung  des  deutschen  Kaiserthums  für  das  deutsche  Reich
den  Unterschied  der  preussischen  Staatsgewalt  von  der  Organisatıion
  der  deutschen  Bundesgewalt  im  Präsidium  zu  einem
feierlichen  Ausdruck  gebracht  und  die  Redaktion  der  Reichsverfassung
  hat  darnach  die  aus  den  Verfassungsentwürfen
herübergenommenen,  missverständlichen  Verschiedenheiten  in
der  Bezeichnung  des  Bundesoberhauptes  als  Bundespräsidium,
Bundesfeldherr  und  selbst  als  preussischen  Oberbefehl  (a.  53)
beseitigt.  Endlich  hat  das  Gesetz  über  die  Stellvertretung
des  Reichskanzlers  vom  17.  März  1878  zurückgegriffen  auf
jene  Anträge  im  konstituirenden  Reichstage,  welche  ein  Bundesministerium
  oder  doch  eine  Mehrzahl  verantwortlicher  Ressortchefs
  forderten,  damals  aber  auf  den  entschiedensten  Widerstand

’  Sten.  Ber.  pag.  139:  „Ich  gebe  hiermit  die  von  dem  Herrn  Vor-,
redner  vermisste  Erklärung  ab,  dass  ich  den  Bundeskanzler  auch  für
die  Kriegs-  und  Marineverwaltung  des  Bundes  dem  Reichstage  wie  dem
Bunde  gegenüber  für  verantwortlich  ansehe,  solange  die  jetzige  Bundesverfassung
  besteht.“