Nro. 15. 1811. 6%
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Samstag, 30. März.
Die ausläudischen Bettelinden betreffend.
Die selt elniger Zeit in der Nähe der hlesigen Residenz sehr häufig erschelnenden aus-
ländischen Betteljuden sind ein unverkennbarer Beweis, daß die Worschrift der Khnigl.
Verordnung vom 1.. Sept. 18097. F. 10, nach welcher dieser Klasse von Ausländern der
Eintritt in das Kbnigreich gänzlich untersagt ist, nicht gehbrig beobachtet wird. Es wer-
den daher sämtliche Kdnigl. Landodgte hiemit erinnert, nicht nur den ihnen untergcordne-
ten Oberämtern und andern Polizel-Behbrden die strenge Befolgung gedachter Verordnung.
mit allem Nachdruck einzusch#rfen, besonders aber die Kdnigl. kanddragener und Landfüfl-
liere zu demjenigen, wozu sie ihre Instruktion y. 36 und à9 anweißt, mit dem erforderli,
chen Ernst anzuhalten, sondern auch dafür Serge zu tragen, daß, wenn Betteljuden oder
andere Landstrelcher ergriffen würden, dieselbe über die Art, wie sle in das Kdugreich ge-
kommen stnd, und die Orte, welche sie zu passiren gehabt, und wo sie übernachtet haben,
genau zu Protokoll vernommen, sodann über ihre Aussagen weltere Nachforschungen ange-
stellt werden, damlt dlejenigen Beamte, Vorsteher, Gensd'ormes oder Priovatpersonen,
welchen biebel eine Uebertretung der bestehenden Gesetze zur Last fällt, unnachsschtlich mit
der gebührenden Strafe belegt werden konnen. Stiuttgart, den 33. März 1811.
· Kdulgl. Ob. Regler. Ob. Pol. Depart.
Erkenntnisse des Kdnigl. Ehe-Gerichts zu Tübingen.
Den 20. März 10%1 wurde
1) auf die Che-Annullatlons-Klage des Joseph Friedrich Relnhardt, Bürgers und
Hutmachers zu Calw, Kl., gegen Stibilla Frledrika, geb. Kohler von da, Bekl. ex cep.
doli, dlese Che annullirt, und die Beklagte in die Kosten verurthellt;
a) in der Ehescheidungs-Klagsache Johann Frledrich Maurer, Bürgers und Schuß-
mechers zu Calw, Klég., gegen Johanna Dorothea, geb. Mbrike aus Heimeheim, Leon-
berger Oberamts, Bekl. ex cap. adulteri#, dem Kléger Bewels auferlegt.
Se. Kbnigl. Moj. haben allergnädigst geruht,
vermög allerhöchsten Decrets vom 35. März den Landvogt am untern Neckar, gehel-
men Rarh von Bouwinghausen, auf dle Landvogtel am obern Reckar zu versetzen;
verm#g allerhbchsten Reseripts vom :5. März den Grafen von Waldeck-Pyrmonte
zu Allerhdchstd#ro wirklichen geheimen Rath zu ernennen, und demselben die erledigte Land-
vogtei am untern Neckar zu übertragen;