das ausreichende Interesse. Er soll, wie Hilgenreiner in seiner
Einleitung betont, die Vorkämpfer des einigen Italiens in ihrem
Tun bestärkt, also insofern gegen den Vatikan gewirkt haben.
Beinalı wäre es bei der Beratung des Unfehlbarkeitsdogmas
zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Preußen
und dem Papste gekommen. Im Glaubensschema war ein Satz
aufgenommen worden, der sich scharf gegen die Protestanten
wendete. Arnim hielt auf telegraphischen Bericht an Bismarck,
der vorher schon im Guten auf die Kurie einzuwirken vergeblich
versucht hatte, die umgehende Weisung, die diplomatischen Beziehungen
sofort abzubrechen, falls der Satz nicht geändert würde.
Der Passus wurde dann auch gemildert, denn gegenüber
einem „Preußen mit Schnurrbart und in den Kommißstiefeln“ war
nicht zu spaßen. 132)
Dieses kleine Ereignis beweist schlagend, daß Preußen Rom
gegenüber nur dann etwas erreichte, wenn es drohte. Nachgiebigkeit
war an dieser Stelle stets ein Fehler.
Es kommt der deutsch-französische Krieg, in dessen Verlaufe
(am 20. 9. 70) die Italiener das von den Franzosen verlassene
Rom besetzen und durch eine Volksabstimmung das Ende des
Kirchenstaates herbeiführen. Der Papst wandte sich bei dieser
Gelegenheit an die preußische Regierung mit der Anfrage, ob er
in ihrem Lande eine Zufluchtstätte finden könnte, falls er Ronı zu
verlassen gezwungen würde. 133)
Die Stellung des also depossidierten Papstes (damals Pius IX.)
wurde durch das italienische Garantiegeseiz vom 15. 5. 1871
festgelegt.
Dieses bestimmt in 19 Artikeln, daß die Person des Papstes
heilig und unverletzlich sei;
daß Beleidigungen und Angriffe auf seine Person Strafverfolgung
nach sich ziehen; ihm werden souveräne Ehren zuerkannt und
eine ansehnliche jährliche Dotation gewährleistet ;
er gilt von der Gerichtsbarkeit und anderen Hoheitsrechten des
italienischen Staates als ausgenommen ;
182, vergl. Nielsen, Seite 503 und 508.
139) vergl. Majunke, Geschichte des Kulturkampfes, 8. 38.