Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1813. (8)

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Englische  Fabrikate.  S.  Handel.

Erndt-General-Rescript,  36.

Estafetten.  Verordnung,  den  Dienst  derselben  betreffend,  52.

Eremte.  Was  in  Sterbfällen  derselben  vou  den  Königl.  Oberbeanken  zu  beobachten,  59.

Fall-Lehen.  Sicherstellung  der  Rechte  des  Oberlehenherrn  bei  Allodificationen,  20.

Farbbölzer.  Impost,  64.

Fernambukbolz.  Impost,  6é4.

Heucr-Polizei.  Feuerzeichen  bei  einem  in  Stuttgart  und  der  Nachbarschaft  ausgebrochenen
Brand,  1.  Bessere  Berwahrung  der  Dachbffnungen,  34.  Verbot  der  seuergefäbrlichen.
Verbindungs-Thüren  zwischen  den  Küchen  und  Ställen,

(Ober-)  Finanz-Kammer.  Königl.  Verordnung,  die  Prozeß-Kosten  und  Strasen  in  Rechtsstreitlgkeiten
  der  Königl.  Kammern  betreffend,  33.

Horstwesen.  Königl.  Normal-Verordnung,  das  Schießen  oder  Fangen  des  Wildprets  von  den  Ki-—

  nigl.  Sort,  Offteianten  betreffend,  39.

Srealralch  Manifest,  die  Verhältnisse  mit  Frankreich  betreffend,  65.

rucht-Accise.  S.  Arccise.  »
uhrleute.  Bestrafung  der  Fubrleute,  die  sich  von  ihren  Pferden  entfernen,  14.
ärsten  und  Grafen,  mediasirte.  Die  von  denselben  ertheilten  Titel  betreffend,  19.

G

Gantsachen.  Was  bei  der  Gantverweisung  zu  deobachten,  15.  Wie  die  Gantsachen  durch  die  Unterämter
  und  Bezirks-Amteschreibereien  zu  behandeln,  15.

Garn.  Ausfuhrzoll  von  Abwergen-Garn,  32.

Geld.  Was  bei  den  Geld-Lieferungen  zu  den  Königl.  Hauptkassen  zu  beobachten,  20,  54.

Gemeinden.  S.  Communen.  ·

Gerichte.  Senichtng  eines  eigenen  Oberamts,  Gerichts  für  die  Einwohner  des  Stuttgarter  Amtseramts,

  14.

Gerichtsbarkeit.  S.  Criminal-Gerichtsbarkeit.

Geschenke.  Königl.  Dienern  ist  die  Annahme  von  Hochzeit=  und  andern  ähnlichen  Geschenken  von
ihren  Untergebenen  verboten,  13.

Geschlossene  Zeiten.  S.  Sbesachen.  ½*ê½.

Gewebr.  Den  Berichten  in  Gewebr-Verheimlichungs=  Fällen  sind  pöpstkatamtl.  Jeugnisse  übrr  die
körperliche  Beschaffenheit  der  Inculpaten  belzuschließen,  6o.

Gewürz.  Nägelein.  Impost,  66é.

Gips.  Aufbebung  des  Verbots  der  Ausfuhr  des  ungemahlenen  Gipses,  76.

Güterbestätter.  Der  Speditions=  und  Waareuhandel  ist  denselben  verboten,  25.

Gymnasien,  Prüfung  der  Candidaten  zu  Lehrämtern  an  den  kathol.  Lcceen  und  Gpmnasten,  s5.

H.

Handel.  Den  bei  den  Waag-  und  Lager-Haäusern  angestellten  Officianten  ist  der  Speditions-  und
Waaren-Handel  verboren,  25.  Vorschriften  fuͤr  die  mit  Tabak  handeluden  Kauflente  und
Tabaks-Fabrikanten,  57.  General-Verordnung,  den  Handel  mit  Colonial  Waaren  nund
mit  englischen  Fabrikaten  rc.  betreffend,  64.

Kebammen.  Verordunung,  den  Unterricht  der  Hebamwen  betreffend,  9.