Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz  Preußen,  Negierungebezirk  Königsberg.

Zinskupon

zu  der
Kreis-Obligation  i]l  Wehlauer  Kreises
Littr.  M  ....
II.  Emisston
über  Thaler  zu  Prozent  Zinsen
über
..........  ThalerStlbergrofehew
Der  Inhaber  beeses  Zinskupons  zanhün  gegen  dessen  Rückgabe  in  der
Zeit  vom  .  ten  .......  bis.  resp.  vom  .  ten  ......  bis  ..........
und  spãterhin  die  1  der  vorbenannten  Kreis-  bldetion  für  das  Halbjahr
....................  nut(anuchstaben)......Thalern.  Siedetqkoschen
  bei  der  4.  Kommunalkasse  zu  Weblau.

Tapiau,  den  .  .  .  ....  ..
Die  staͤndische  Kreiskommission  fuͤr  die  chnuchauum  im  Wehlauer  Kreise.

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  bessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Fälligkeit,  vom  Schluß  des  betreffenden
Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Provinz  Preußen,  Negierungebezirk  Königeberg.
Dalon

zur
Kreis-Obligation  des  Wehlauer  Kreises
II.  Lmission.
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der
Obligation  des  Wehlauer  Kreises
Littr.  ..  ..  über  .  .  .  ..  Thaler  à  ..  .  Prozent  Zinsen

die  .  .ie  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18..  bis  18..  bei  der  Kreis-Kommnunalkafe
  zu  Wehlau,  nach  Maaßgabe  der  diesfälligen,  in  der  Obligation
enthaltenen  Bestimmungen.

Tapiau,  den  r1ea  18.
Die  ständische  Kreiskommission  für  die  Chausseebauten  im  Wehlauer  Kreise.

 

Jahrgang  1868.  (Nr.  7043.)  41  (Nr.  7044.)