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Die Königl. Ober-Cameral= und Ober-Zollämter haben diese allerhöchste Anord-
nungen sogleich zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und genau in Vollzug zu setzen.
Stuttgart den 6. Nov. 1813. "
Ad Mand. Sacr. Reg. Mej.
Köuigl. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh.
Nro. 51. — Den 13. November. —
Manifest, die Verhältnisse mit Frankreich, und den Austritt aus dem Rbeinischen Bande betr.
Seine Majestät der König von Württemberg haben seit dem am 12. Juli
1606 mit Frankreich abgeschlossenen Trabtat, der den Namen der Rheinischen Confoͤ-
derations-Akte erhalten, die in demselben übernommenen noch so lästigen und drücken-
den Verbindlichkeiten auf das Genaueste erfüllt. So groß auch die Aufopferungen
waren, welche dem König und seinem Reich angesonnen wurden, so sind solche un-
weigerlich geleister worden, auch selbst dann, wann, wie es der Fall Anno 2309,
1815 und 1815 war, die von dem Kaiser von Frankreich übernommene Gegenbedin-
gung der Beschüßung des Konigreichs ganz ausser Augen gelassen wurde. Nie konnte
die Gefahr, so das Königreich bedrohte, größer und näher seyn, als in dem leßten
Feldzug, und doch blieben alle von Seiner Majestät an den Kaiser Napoleon.
Frichuc Ansuchen, die von allem Milirär entblösten Grenzen zu schüßen, unbeach-
tet und unbeantwortet. Die Heere der verbündeten Mächte näherten sich, und so be-
glaubigten Sich Seine Majestät aller mit dem Französischen Kaiser genommenen,
aus der Rheinischen Bundes-Abkte entstandenen Verbindlichkeiten vollkommen entlediget,
und berechtiget aus dieser Verbindung zu treten. In Folge dessen haben Seine
Majestät der König unter dem J. November mit sämtlichen Kaiserlich und König-
lichen verbündeten Hôöfen einen Allianz-Traktat abgeschlossen, und dadurch Höchst-
derselben Sache zu Ihrer eigenen gewache g
Wenn Seine WMajete nach der Ueberzeugung aller Ihrer guten und ge-
neuen Unterthanen in a hren politischen Verhältnissen und getrofsenen Verbin-
dungen keinen andern Zweck haben, als die Erhaltung und das Wohl des Staats,
so erwarten auch Allerhöchstvbieselben von Ihrem Volk, daß es, wie bisher,
in seiner Anhänglichkeit und etwa nothwendig werdenden Aufopferungen sich ausdau-
rend beweisen werde.
Ein allgemeiner, Hsscherter, dauerhafter und der Willkühr keines einzelnen Staats.
ausgesetzter Friede ist der Zweck des kräftigen Strebens der verbündeten Mächre.
Diese Hoffnung muß jeden beleben und für die Last und den Drang des Augen- 390
blicks unempfindlicher machen, besonders wenn der biedere Wuͤrttemberger bedenkt,
daß er durch die schonende Hand eines Koͤnigs geleitet wird, der kein anderes In-
teresse kennt, als das seines Volks. Stuttgart den 6. November 1813.
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