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Koͤniglich. Wuͤrttembergisches
Staats-und Regierungs-Blakt.
Samstag, 26. Merz.
Die Anordnung einer neuen Brandschadens- Umlage betressend.
Se. Königl. Mas. haben sich veranlaßt gefunden, vermoͤg eines allerhoͤchsten Re-
seripes vom 15. d. M. zu Bestreitung der Bedürfniffe des Brandschadens-Versccherungs,
Instituts eine naie Umlage von 4 Kreuzern auf sedes Hundert Gulden Gebäude= An-
schlags mit der Bestimmung anzuordnen, daß die eine Hälfte davon am 1. Mai und die
andere am 1. Jul. d. J. abgetragen, und durch die Oberamts, Pfleger an die Hauptkasse
eingeliefert werden solle.
Die Königl. Oberämter werden daher hiemit beauftragt, diese Umlage ungesaͤumt
zu veranstalten, und die summarischen Urkunden uͤber den Betrag derselben innerhalb 4
Wochen an den Brandschadens--Versicherungs-Cassier einzusenden.
Hiebei haben dieselben insbesondere dafür zu sorgen, daß die Umlags-Urkunden mit
der gehörigen Genauigkeit und Vollständigkeit nach Vorschrift der Verordnung vom 7.
Dec. 1809. (Staats-und Regier. Blatt Nro. 58.) tabellarisch verfaßt, auch darinn die
einzelnen Orte, Weiler, Höfe sc. in der nemlichen Ordnung, wie sie in dem Cataster
aufgezeichnet sind, punktlich eingetragen, und wenn sich durch Abgang oder Zuwachs oder
durch Erhöhung oder Verminderung der Assecurations-Summen Veränderungen ergeben
haben sollten, solche in einer für dergleichen Bemerkungen beizufügenden eigenen Colum-
ne mit Ansührung der Ursachen angezeigt werden. Stuttgart, den 33. Merz 1814.
Ministerium des Innern,) Graf von Reischach.
Die Formation der berittenen Landsturm- Regimenter betr.
Sr. Koͤnigl. Maj. haben in Beziehung auf die Formation der beiden berittenen
Landsturm-Regimenter misteil allerhöchsten Decrers vom aa. Merz zu verfügen geruht,
daß die Escadrons nach ihren Sammelpläzen genannt werden, und die Escadrons-TChefs
bei dem ersten Regiment seyn sollen:
für die Escadron Nortweil – Stallmeister v. Herrmann,