Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

Nro. 18. 1814. 157 
Königlich Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 106. April. 
  
  
Verordnung, die Bittschristen um Gratialien betr. 
Da Se. Königl. Mazest. allergnädigst befohlen haben) daß diesenigen Personen, 
welche bisher auf jedesmaliges besonderes Ansuchen Gratialien aus der Königl. Staats- 
Kasse erhalten haben, und um deren Wieder-Verwilligung bitten wollen, ihre dißfallsige 
Biteschriften nicht mehr, wie es inzwischen von vielen geschehen ist, bei Sr. Königl. 
Masestdt unmittelbar) sondern bei dem Königl. Finanz-Ministerium einreichen sollen, 
um von hier aus Sr. Königl. Masestáät vorgelegt zu werden; so wird solches zur 
allgemeinen. Nachachtung hiemit bekannt gemacht. Stuttgart, den 11. April 1874. 
Königl. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh. 
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Da Se. Königl. Majsest t vermög allerhöchster Resolurion vom 9. April aller- 
gnädigst zu befehlen geruht haben, daß alle Gesuche um jährliche oder schon einmal ver- 
willigte Gratialien, welche bisher aus der Armen-Kasse des Geheimen Raths v. Gem- 
mingen abgereicht worden sind) nicht mehr bei Allerhöchstdenselben unmittelbar, 
sendern durchgängig bei Königl. Hof-und Domainen-Kammer eingereicht, und von die- 
ser Stelle Sr. Königl. Majestät allerunterthänigst vorgelegt werden sollen; so wird 
solches zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttg. den 12. April r814. Königl. Hof= und Domainen-Kammer. 
Soraf= Erkennenitz der Justiz-Section Nro. 8. des Königk. Kriegs= Departements- 
Auf besondern allerhöchsten Befehl. 
Den 3. April 1814. wurde der Conseriptionspflichtige Jakob Kailer, von Flözlingen, 
Oberamts Rottweil, wegen doloser Selbstverstümmlung) um sich dem Militair-Dienst zu 
entziehen, zu gehenjahriger Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt.
	        
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