Nro. 18. 1814. 157
Königlich Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Samstag, 106. April.
Verordnung, die Bittschristen um Gratialien betr.
Da Se. Königl. Mazest. allergnädigst befohlen haben) daß diesenigen Personen,
welche bisher auf jedesmaliges besonderes Ansuchen Gratialien aus der Königl. Staats-
Kasse erhalten haben, und um deren Wieder-Verwilligung bitten wollen, ihre dißfallsige
Biteschriften nicht mehr, wie es inzwischen von vielen geschehen ist, bei Sr. Königl.
Masestdt unmittelbar) sondern bei dem Königl. Finanz-Ministerium einreichen sollen,
um von hier aus Sr. Königl. Masestáät vorgelegt zu werden; so wird solches zur
allgemeinen. Nachachtung hiemit bekannt gemacht. Stuttgart, den 11. April 1874.
Königl. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh.
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Da Se. Königl. Majsest t vermög allerhöchster Resolurion vom 9. April aller-
gnädigst zu befehlen geruht haben, daß alle Gesuche um jährliche oder schon einmal ver-
willigte Gratialien, welche bisher aus der Armen-Kasse des Geheimen Raths v. Gem-
mingen abgereicht worden sind) nicht mehr bei Allerhöchstdenselben unmittelbar,
sendern durchgängig bei Königl. Hof-und Domainen-Kammer eingereicht, und von die-
ser Stelle Sr. Königl. Majestät allerunterthänigst vorgelegt werden sollen; so wird
solches zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Stuttg. den 12. April r814. Königl. Hof= und Domainen-Kammer.
Soraf= Erkennenitz der Justiz-Section Nro. 8. des Königk. Kriegs= Departements-
Auf besondern allerhöchsten Befehl.
Den 3. April 1814. wurde der Conseriptionspflichtige Jakob Kailer, von Flözlingen,
Oberamts Rottweil, wegen doloser Selbstverstümmlung) um sich dem Militair-Dienst zu
entziehen, zu gehenjahriger Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt.