Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

33

Reihe  der  Aushebung  getroffen  hat  so  wird  er  bel  der  in  den  Gesezen  bestimmten  Strafe  aufgefordert,
  bei  Dberamt  sch  zu  melden.  E#lle  Hoch-=  und  Wohllöbl.  Polizei  Stiellen  werden  ersucht,  an
diesen  Ungehorsamen  zu  fahnden,  ihn  im  Betretungsfall  zu  arretiren,  und  wohlverwahre  hieher  lie“
fern  zu  laster.  ön.  Oberamt.

Eßilugen.  Nachstehende  Militairpflichtige,  als:  Anton  kang,  Maurkr,  von  Steinbach,  10
Joll  im  Meß,  al  J.  alt.  Gottlieb  Gschärler  von  Wendlingen,  Schreiner,  9  Joll  1  Ein.  im  Meß,
18  J.  all,  hat  die  Neihe  der  Aushebung  getroffen.  Da  ihr  Aufenthalt  undekannt  ist,  so  werden  sie
bei  den  in  den  Gesezen  bestimmten  Strafen  aufgefordert,  unnersüeuch  nach  Hause  zu  kommen.  Alle
Hoch=  und  Wohllöbl.  Polizeistellen  werden  ersucht,  auf  diese  Mklitairpftichtige  fahnden,  und  im  Be-Kretungsfalls
  arrenren,  und  hieher  liefern  zu  lassen.  Koͤn.  Oberamt.

Heilbronn.  Nachbenannte  Conscriptionspflichtige,  welche  sich  bei  der  Ausbebung  zu  den  Koͤ-nigl.
  Landbataillons  am  26.  dieses  nicht  gestellt  haben,  und  deren  Aufenthalt  unbetannt  ist,  werden
hiemit  oͤffentlich  aufgefordert,  sich  unverweilt  bei  der  unterzeichneten  Stelle  einzufinden,  indem  sie
sonst  die  gesezlichen  Strafen  zu  erwarten  baben,  und  zwar  von  Heilbronn:  Joh.  Gottl.  Fried.
Seiz,  Schreiner.  Carl  Gonfried  Kenngott,  Saifensteder.  Job.,  Conr.  Fried.  Dauer.  Chrift.  Kuppinger,
  Kurscher.  Ge.  Balt.  Remmel.  Joh.  VEried  Görster,  Gariner.  Carl  Christ.  Jakob  Wannwetsch,
  Schneider.  Christ.  Hummel,  Schreiner,.  Jobstz.  Albesser,  Bierbrauer.  kudwig  Fried.  Carl
Oehle,  Mechanikus.  Ven  Bieberach:  Chrif#.  Dav.  Schmide,  Apetheker.  Ben  Bonfeld:
Ge  Mich.  Klein,  Schaafknecht.  Von  Fürfeld:  Joh.  Dietrich  Friedrich.  Seoßzaet  Chri=Kopb
  Müller,  Jäger.  Joh  Eberh.  Schert.  Von  Grosgarcach:  Joh.  Matth.  Rieker,  Bauer.
Ge.  Mich.  Diem,  Küfer.  Jak.  Fried.  Polz,  Schäfer.  Christ.  Gotefr.  Eberbach,  Kaufmann.  Pet.
König,  Schlosser.  Joh.  Jak.  Korb.  Joh.  Bernh.  Pfeifer.  Pon  Horkbeim:  Conrad  Bräu--ninger.
  Von  Kirchhausen:  Sedast  Stemmer,  Schneider.  Von  Nekargartach:  r-Martin
  Keller,  Schaafknecht.  Von  Obereisesbeim:  Joh.  Jal.  Bauer,  Schuster.  Bos
Sontheim:  Nathan  kazarus,  Handelsjude.  Ben  Thalbeim:  Joh.  Mich.  König,  Echaafknecht.
  Jobs.  Gregorius  Leins,  Baner.  Zugleich  werden  saͤmtliche  Koͤnigl.  Justiz-  und  Polijei,  Bebörden
  ersucht,  dieselben,  wenn  ihr  Aufenthalt  erferscht  werden  sollte,  sogleich  bieher  zurükzuwessen.
Den  19.  DOec.  1313.  Kön.  Oberamrt.

Heilbronn.  Johann  Wettb.  Pfeh  von  Bieberach,  35  J.  alt,  5  Futz  10  Joll  o  Lin.  messend,
ist  der  Aushebung  zum  rand-Bataillon  am  as.  dieses  entwichen,  und  wird  daber  derselbe  unter  Androhung
  der  gesezlichen  Strafe  aufgefordert,  sich  unverweilt  bei  der  unterzeichneten  Stelle  einzufinden.
Den  29.  Dec.  1613.  Kön.  Oberamt.

Kirchheim  unter  Tek.  Nachstehende  Conscribirte  aus  der  lten,  Ilten  und  lllten  Kiasse  des
biniendicusts,  und  zwar;  von  Kirchbeim:  Job.  Christoph  Dürr,  Meiger.  Wilh.  Jak.  Vogel
Wezger,  Jodb.  Christopb  Schönina,  Metger.  Job.  Ge.  Schimming,  Mezger.  Chrsstoph  Friedrich
Schmid,  Schuster.  Christeph  Fried.  Weitzinger,  Mezger.  Christ.  Gonl.  Schwarz,  Muller.  Von
Dettingen:  Ulrich  Kauber,  Baurenkuecht.  Von  Owen:  Ferdin.  Fried.  Schmid,  Kaufmann.

ohs.  Läßig,  Färber.  Johsx.  Beuter,  Chirurgus.  Chrinopb  Heinr.  Beutter,  Chirurgus.  Vo

berlenningen:  Jakob  Tafelmaier,  Schneider.  Von  Weilheim:  Job.  Georg  Güntner,
-Jimmermann.  Von  Unterlenningen:  budw.  Otertag.  Ven  Ohmden:  Jobs.  Kramer,
Schäfer.  Von  Nozingen:  Job.  Ge.  Börel,  Schäfer.  Von  Holzmaden:  Joh.  G’or
Linsenmaier,  Weber  Joh.  Fried.  Stark,  Schafer,  und  Job.  Ge.  kuusemmaler,  Schäfer  haben  #
von  Haus  enefernt,  und  es  ist  ihr  gegenwärtiger  Aufenthalt  undekannt.  Es’  werden  daher  dieielbe
biemit  öffentlich  aufgerufen,  sich  zu  Sefellung  ihrer  Milttair-Verbindlichkeiten  rbne  allem  Verzug  vof
Obecamt  zu  stellen,  widrigenfalls  sse  nach  Ablauf  von  4  Menaten,  als  des  ihnen  best  mmten  ersteyn
Termins,  den  gesezlichen  Strafen  unterliegen.  ··"  Kon.olckamt.

Levnberg.DerabwesendeMilikaitpflichklgeMichaelGrttliebSchüle,SchxicikcivoyMerb
lingenwikdhiemitugtccAnbetaumynqteseksteaTetminsvonaMonatemmudedeczduuh
dgßihmseiaqegenwåktsgcsundzytunftiges  Vermoͤgen  tonfiscirt  werden  werde,  vorgeladen  sich  vor
biellgem  Oberame  in  steilen  und  über  seine  bisherige  Abwesenheit  zu  perantworten.  K.  Obtramt.