Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

Nro. 46. 1814. 359 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Negierungs-Blakt. 
  
  
Die erforderliche Anzeige verwundeter Soldaten betreffend. 
Durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen aus Rußland, und die Auflöfung der 
bisher bestandenen Militair, Spitäler 2c. seht man sich nunmehr in den Stand gesezt, 
den Rest der für die verwunderen Krieger eingegangenen freiwilligen Beiträge, ordnungs, 
mäsig zu vertheilen. 
Da indessen mehrere der in den lezten 3 Feldzügen verwundeten Königlichen Mili- 
tair-Individuen, auf ihr allerunterthänigstes Ansuchen wegen Desectuosstcht beabschiedet 
oder bedingt entlassen worden sind, so ist es erforderlich) auch solche aus ihren militairi- 
schen Verhältnissen gerretene Subsecte, welche Ansprache an diese Beiträge zu machem 
haben, so zu erheben) daß keiner zurückbleiben möge. 
Die Königl. Oberämter erhalten daher den Auftrag) über die in ihrem Bezirke be- 
Kndliche verwundete Soldaten, vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts nach dem an, 
liegenden Schema, namencliche genaue Listen an die vorgesezten betreffenden Landvogteien 
einzusenden) welche leztere sofort dieselben zu sammeln, und von der ganzen Landvogrei 
zumal der unterzeichneren Behörde vorzulegen haben. Sturtgart, den 17. Okt. 18714. 
General-Lieurenant, Vice-Präsident des — Kriegs, Departem. 
v. ull.
	        
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