Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Nro. 
Regiment. 
Compagnie. 
Vor= und 
Zunamen. 
Geburtsort 
und 
Oberamé. 
Art der 
PVerwun- 
dung. 
Affaire) 
bei wellher die 
Verwundung 
geschehen. 
Bemerkun- 
gen. 
.- 
  
  
(wobei wo 
moͤtlich die 
Rummer, u. 
der Name 
des Compa= 
gnie, Com, 
mandanten 
anzugeben 
  
  
  
  
  
  
  
Die Elnlieferung der den Königl. Waisenbäusern zustehenden Geldgefälle betr. 
Durch die im Königl. Seaats= und Regierungs= Blatt vom ö. Merz 1813. ausge- 
gangene General= Verordnung vom 1. deslselben Monats, wurde den Obereinbringern wie, 
derholt und aufs ernstlichste befohlen, die den Waisenhäusern zustehenden Geld-Gefälle, 
olle Vierteljahr an die betreffende Beamtung aufs pünktlichste einzuliefern. 
Indem die unterzeichnete Beamtung hiedurch öffenrlich erklären muß, daß die Be- 
folgung dieser Allerhöchsten Verordnung von den meisten Obereinbring ereien besonders in 
dem heurigen Rechnungs-Jahr aufs dußerste pernachlätiget wird, erinnert dieselbe zu- 
gleich die samtlichen hieher eingetheilten Obereinbringereien zur straklichen Befolgung der 
in der Sache bestehenden allerhöchsten Befehle, und behält sich auf den Fall weiterer 
Vernachläßigung vor, der allerhöchsten. Behörde zu Anwendung der in dem Eingangs er- 
melten General= Reseript bestimmten Strafgeseze die berichtliche Anzeige zu machen. 
Stuttg. den 10. Okt. 1914. Königl. Waisenhauß Beamtung. 
Reches= Erkenanite des Kön. Ober- Justiz= Collegiums. 
1) In der Rechts. Sache zwischen dem Schmidmeister Jacobi, zu Mannheim, Kl., 
und dem Freiherrn Eugen Heinrich Christian von Wöllwarth zu bo ue für sich und 
die übrigen Besizer des dortigen Schloßguts, Bekl. eine Forderung wegen verfertigter 
Blizableiter betr.) wurden auf geführten Augenschein und erfolgte Schdzung durch Kunst- 
verständige, Bekl. in die abgeschäzte Summe samt Verzugszinsen cosdemnirt. Stutéeg. 
den 19. Sept. 1874.
	        
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