4%
Nro.
Regiment.
Compagnie.
Vor= und
Zunamen.
Geburtsort
und
Oberamé.
Art der
PVerwun-
dung.
Affaire)
bei wellher die
Verwundung
geschehen.
Bemerkun-
gen.
.-
(wobei wo
moͤtlich die
Rummer, u.
der Name
des Compa=
gnie, Com,
mandanten
anzugeben
Die Elnlieferung der den Königl. Waisenbäusern zustehenden Geldgefälle betr.
Durch die im Königl. Seaats= und Regierungs= Blatt vom ö. Merz 1813. ausge-
gangene General= Verordnung vom 1. deslselben Monats, wurde den Obereinbringern wie,
derholt und aufs ernstlichste befohlen, die den Waisenhäusern zustehenden Geld-Gefälle,
olle Vierteljahr an die betreffende Beamtung aufs pünktlichste einzuliefern.
Indem die unterzeichnete Beamtung hiedurch öffenrlich erklären muß, daß die Be-
folgung dieser Allerhöchsten Verordnung von den meisten Obereinbring ereien besonders in
dem heurigen Rechnungs-Jahr aufs dußerste pernachlätiget wird, erinnert dieselbe zu-
gleich die samtlichen hieher eingetheilten Obereinbringereien zur straklichen Befolgung der
in der Sache bestehenden allerhöchsten Befehle, und behält sich auf den Fall weiterer
Vernachläßigung vor, der allerhöchsten. Behörde zu Anwendung der in dem Eingangs er-
melten General= Reseript bestimmten Strafgeseze die berichtliche Anzeige zu machen.
Stuttg. den 10. Okt. 1914. Königl. Waisenhauß Beamtung.
Reches= Erkenanite des Kön. Ober- Justiz= Collegiums.
1) In der Rechts. Sache zwischen dem Schmidmeister Jacobi, zu Mannheim, Kl.,
und dem Freiherrn Eugen Heinrich Christian von Wöllwarth zu bo ue für sich und
die übrigen Besizer des dortigen Schloßguts, Bekl. eine Forderung wegen verfertigter
Blizableiter betr.) wurden auf geführten Augenschein und erfolgte Schdzung durch Kunst-
verständige, Bekl. in die abgeschäzte Summe samt Verzugszinsen cosdemnirt. Stutéeg.
den 19. Sept. 1874.