Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

v 
34# 
3) In der Appellations Sache von Oehringen, zwischen Johannes Schaufler zu Hah- 
nenbusch, Bekl. Anten an einem) und Johann Georg Gößs ven Adolzfurth, Kl. Acen am 
andern Theil, eine Schuldfordetung betreff., wurde die lUlrehel erster Instanz reformirt. 
Sturtg. den 29. Sept. 1814. 
4) In der Rechessache des bens#onirten Schullehrets= Joseph, Maäier#zu Emerkingen, 
Oberam#ts Ehiagen, Kl. 9° gen den Herrn Grafen v. Erodion, als Gutshertn · von Emer- 
kingen, Bekl. das angebliche Eigenrhumerecht des Klägers auf eine Behaufung betreff., 
wurde Kladger mir seiner Klage abgewiesen. Stuttg. den 30. Sept. 1814. 
Erkenneniße des Königl. Ebe-Gerichts. 
Den 19. Okt. 13714. wurden geschieden: 
*Franz Ehristoph Friedrich Mars, Königl. Kriegs-Departements= Secretair zu 
Stuctgarc, Kl., von Augusta, geb. Kies von Laufen, Bessigheimer Oberamts, Brkl. 
ex cap. duali delert unter Vergleichung der Kosten. 
a) Johanna Nostna Scenglin zu Ludwigsburg) geb. Spindler von Baknang, Kl. 
von Paul Michael Stenglin) Bürger und Silberarbeiter von Ludwigsburg, Bekl. et 
çap. dele#t. malir. unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 
3) Sibilla Gertrud Weller von Leutenbac, Oberames Watblingen) geb. Fauth von 
Feldrennach, Oberamts Neuenbürg, Kl. von Johann Conrad Weller Bürger und We- 
ber von Leutenbach) Bekl. ex cep. delert. malit, unter Verurtheilung des Beklagten in 
die Kosten. 
  
Um die Verlassenschaft des bei dem Königl. Linien-Infanterie-Regiment Nro. 6. 
Kromrinz gestandenen im Feldzug von 18133. gebliebenen Hauprmanns Gortlieb v. Jin- 
kernagel, aus Wallerstein geburrig, berithrigen zu können, werden hiemit alle dieseni- 
gen) welche an deuseiben aus irgend einem Rechtsgrund eine Forderung zu machen ha- 
ben, aufgefordert, solche binnen des peremtorischen Termins von 6 Wochen bei der un- 
terzeichneten Srelle mic den erforderlichen Beweisen um so gewisser schriftlich einzugeben, 
als näach Ablauf dieses Termins die gedachte Verlassenschaft den Erben des Verstorbenen 
ohne weiteres auszefolgt werden wird. 4 
Zugleich werden diesenigen, welche Effekten oder sonstige Verlassenschafes-Theile des 
Hauptmanns v. Zinkernagel in Handen haben, aufgeforderté, in Bälde bei der unter- 
zeichneten Ste##-Anzeige davon zu machen. Stuttg. den 1. Okt. 1314. 
Justiz-Seerton des Königl. Kriegs-Departements, als Ober-Kriegsgericht. 
Da das im Nnigreich befendliche Activ= Vermögen des bei dem vormaligen Caval- 
lerie N# giment Nr. 4. Jäger Kbnig gestandenen) im rußischen Feldzug am 5. #e# 1812. 
areuch ##ditztentenurs Georg August v. Hartisch) aus Dresden geburtig, zu 
Dzun e r bereits krkannten Schulden desselben bei weitem nicht hinreichend ist, so 
werien hiemit alle diesenige, welche an den gedachten Obristlieutenant v. Harticsch aus
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.