Nro. 2. 1814. .
Koniglich= Wurttembergisches
Staats-und Regietrungs-Blakt.
Samstag, 3. Jan.
Die Königl. Gewehr, Fabrik zu Sberndorf betreffend.
Für die Königl. Gewehr-Fabrik zu Oberndorf sind noch einige Büchsenmacher
und Feilenhauer erforderlich. Die Königl. Landvogteien und Oberämter erhalten da-
her den Auftrag, die etwa in ihren Amts-Bezirken sich noch befindliche Conseriptions=
pflichtige dieser Profeßionen aus der 1. II. III. 1V ober V'iten Classe, ohne Raksicht
auf das Meß, in möglichster Zeirkürze mir vollständigen Nationalien hieher einzuschi-
ken. Stuttgart, den 4. Jan. 1814. Königl. Kriegs-Departement, von Phull.
Rechts-Erkenntniße des Kön. Ober-Jufsliz= Collegiums.
1) In der Appellations-Sache von Nagold zwischen Conrad Sauer zu Unter-
thalheim, Kl. Anten an einem, und der dortigen Gemeinde, Bekl. Atin am andern
Theil, die Erfüllung eines WVergleichs betreffend, wurde umer Aufhebung des Acten-
Schlusses beiden Theilen Beweis auferlegt. Stuttg. den 20. Nov. 1813.
2) In der Appellations-Sache von Ludwigsburg zwischen Margaretha Kittel-
berger, modeo verehlichten Maier zu Ludwigsburg, cum curst. legit., Kl. Wiederbekl.
Antin an einem, und Rosina Strauß daselbst, cum curat. Bekl. Wiederkl. Atin am
endern Theil, verschiedene Forderungen in der Vor= und Wiederklage betreff., wur-
de die Urthel voriger Instanz in einem Punkt der Vorklage reformirt, in allen übri-
zen Punkten der Vorklage aber, so wie allenthalben in der Wiederklage confirmirt.
lb. cod.
3) In der Appellat. Sache von Oberndorf zwischen dem Advokaten Lt. Rbmer-
in Freudenstadt als Güterpfleger der Substitut Landererschen Concuremasse Beklagt.
Anten, und der Ehegatiin des Apothekers Dahlemann allhier, Namens der Debit-
masse ihres Ehmanns cum cur. Kl. Atin po transaktionis wurde die Urthel erster In-
stanz reformirt, und der beklagte Theil von der gegen ihn angestellten Klage entbun-
den. Stuttg den z. Dec. 1814.