Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

Nro. 2. 1814. . 
Koniglich= Wurttembergisches 
Staats-und Regietrungs-Blakt. 
Samstag, 3. Jan. 
  
  
Die Königl. Gewehr, Fabrik zu Sberndorf betreffend. 
Für die Königl. Gewehr-Fabrik zu Oberndorf sind noch einige Büchsenmacher 
und Feilenhauer erforderlich. Die Königl. Landvogteien und Oberämter erhalten da- 
her den Auftrag, die etwa in ihren Amts-Bezirken sich noch befindliche Conseriptions= 
pflichtige dieser Profeßionen aus der 1. II. III. 1V ober V'iten Classe, ohne Raksicht 
auf das Meß, in möglichster Zeirkürze mir vollständigen Nationalien hieher einzuschi- 
ken. Stuttgart, den 4. Jan. 1814. Königl. Kriegs-Departement, von Phull. 
Rechts-Erkenntniße des Kön. Ober-Jufsliz= Collegiums. 
1) In der Appellations-Sache von Nagold zwischen Conrad Sauer zu Unter- 
thalheim, Kl. Anten an einem, und der dortigen Gemeinde, Bekl. Atin am andern 
Theil, die Erfüllung eines WVergleichs betreffend, wurde umer Aufhebung des Acten- 
Schlusses beiden Theilen Beweis auferlegt. Stuttg. den 20. Nov. 1813. 
2) In der Appellations-Sache von Ludwigsburg zwischen Margaretha Kittel- 
berger, modeo verehlichten Maier zu Ludwigsburg, cum curst. legit., Kl. Wiederbekl. 
Antin an einem, und Rosina Strauß daselbst, cum curat. Bekl. Wiederkl. Atin am 
endern Theil, verschiedene Forderungen in der Vor= und Wiederklage betreff., wur- 
de die Urthel voriger Instanz in einem Punkt der Vorklage reformirt, in allen übri- 
zen Punkten der Vorklage aber, so wie allenthalben in der Wiederklage confirmirt. 
lb. cod. 
3) In der Appellat. Sache von Oberndorf zwischen dem Advokaten Lt. Rbmer- 
in Freudenstadt als Güterpfleger der Substitut Landererschen Concuremasse Beklagt. 
Anten, und der Ehegatiin des Apothekers Dahlemann allhier, Namens der Debit- 
masse ihres Ehmanns cum cur. Kl. Atin po transaktionis wurde die Urthel erster In- 
stanz reformirt, und der beklagte Theil von der gegen ihn angestellten Klage entbun- 
den. Stuttg den z. Dec. 1814.