Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Klofker Adelberg. In Gemaͤsheit allergnaͤdigsten Decrets vom 25. vor. Mon. sind wir aller- 
nadigst angewiesen, die Umts-und Gegenschreiberei-Wohnung zu Adelberg samt Ockonomie- Gebaͤu- 
en mit 5 Morg. 31 Vrtl. 11 Nth. Garken, 1 Morg. Wiesen und 5 Morg. 1 Pril. Akers im diffentlie 
chen Aufstreich zu verkaufen. Die Verbandlung hierüber wird Donnerstag den 30. Merz Vormittags 
9 Ubr in Adelberg vergenommen, uod können dic zerschiedenen Objekte inzwischen täglich eingcsehen 
werden. Sämtuche Gebäude und Güter gehen als ganz freies Eigenthum auf den Käufer über, und 
hat deiselbe aus solchen nur die Köugl. Steurcn, aus den Aekern den Bebmten ia natura, aus den 
Gärten und Wiesen aber ein jährliches Zehnt = Surrogatgeld, sonst aber keine weitere Abgaben zu ent- 
nuchten. Auch geschieht die Bezahlung des Kaufschillings in leidentlichen Fristen. Den 12. Febr. 1615. 
K. Landvogtei= Steueramt an der Fils und Rems und Land-Cameralamt Goppingen. 
ANalen. In Gemäsbeit allerhöchster Erlaubnig werden die Sommerschaafweiden der Communen 
Heuchlingen zu 223, und Holgzleute zu 125 Stük, Mittwoch den 15. Merz im Wutbshauß zu Heuch- 
lingen, der Communen Schechingen zu 300,, und Leinweiler zu 250 Stücken Dennerstag den 4. Merz 
im Wirthöhauß zu Schechingen auf 1 Jahr bffentlich verliechen. Die Viebhaber werden daher eingelas 
den, sich an gedachten Tagen und Orten jedesmal Vormittags 9 Uhr einzußinden. rde B. Febr. 161. 
« n. Oberamt. 
Gmͤͤnd. Durch das am 11. vor. Mon. erlassene allergnaͤdigste Dekret ist das Koͤnigl. Cameral- 
Amt legitimirt worden, die bisher unbenntzt gebliebene und theils mit Holz überwachsen gewesene 6 
DHläze an den Gotteszellscheu Maierei= Gürern, welche zusammen § Morg 4 Prl. 43 Rth. 52 Schuh 
betragen, stückweise auf die 6 jährige Dauer des Gotteszellschen Maierei= Bestands an die Meistbie- 
tenden zu verleihea. Diese Verleihung wird Samstag den 16. Merz Nachmittags 1 Uhr bei den Plä- 
zen selbst vorgenommen werden, und haben sich die Pachtllebhaber zu dem Ende in dem Gotteszeller 
Klosterthal einzusinden. Den 8. Merz 1815. Kbn. Cameralamt. 
Gotteszell, Juchthauß. Da die sämtliche Akkorde der Brod-Mehl-Butter-Leinwand= Schu- 
hle= Saifen = Brennholz= und Oel-Lieferungen zu dem hiesigen Zuchrhauß= Institut bis nächst Georgü 
zu Ende gehen, und nun dieselbe wieder dut ein neues im Wege des dffentlichen Abstreichs verakkordirt 
werden: so wird dieses hiemit zu dem Ende bekaunt gemacht, damit sich die Lieebbaber zu dem Akkord 
der Butter= und Leinwandlieferung Mittwoch den 15 Merz d. J.; zur Brod und Mehl-Lieferung 
Donnerstag den 16. Merz; Vur Schube, und Ssen= Lesfrung Kreitag den 17. Merz; und endlich 
ur Brennholz= und Repsdl-Lieserung Samstag den 45 *r*n . J. jedesmal Vormittags 9 Uhr det 
bem Kbnigk. Zuchthauß-Pflegamt rince konnen, woselbst sie sodann nach geschehener kegitimat#on 
mit obrigkeitlichen Vermdgens= und Tüchtigkeit = Zeugnissen das Weitere vernehmen werden. Den 26. 
Lebr. 1815. Kön. Zuchthauß= Pflegamt. 
Ravensburg. Der Confscriptsonspflichtige Kaver Eisele, Beck von Altdorf, welcher bei der 
Fabrs--Musterung 1613 ersimals abwesend war, sich zwar auf 3 malige Cistion am 6. Jul. 1314. vor 
Oberamt gestellt, ader ebne eine allerhöchste Resolution auf die gegen ibn geführte Untersuchung abzu- 
warten, sich uncrlaubter Weise wieder entfernt hat, wird andurch in Gemäzheit allerhochsten Decrets 
vem par. Fedr. 1815. zum erstenmal um so mehr zur unverzöglichen Rückkehr in seine Heimarh, und 
unverweilken Stellung vor dem ihme vorgesezten Oberamt aufgeserdert:= als im Fall des Nuchterscheis 
nens er geschärftere kbrperliche Strafen, verlängerte Militsir-Dienstzeirt, und nach Ablauf der vorge- 
schriebenen Fristen die Confication des gegenwärtigen und ihm während der Abwesenheit noch anfallen- 
den Vermögens unvermeidlich zu gewarten hat. " K. Oberamt. 
Rottenburg. Der Militairpflichtige Norbert Waͤlte von Frommenbausan, Sohn von Philipp 
Wälte, Bierbrauer allda, 20 J. alt. 3 Zoll 1 Lin. gros, war auf heute zu einer Aushebung obligater 
Bedienten einberufen, hat sich aber nicht gestellt, sondern ist von Haus entwichen. Sämtliche Orts- 
Obrigkeiten werden ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden, ihn auf Betreten arretiren, and hieher ein- 
liefern zu lassen. Den 23 Febr. 1615. " Kon. Oberame.
	        
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