Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Schadens und sämtlicher Kosten zu halbstündiger öffentlicher Ausslellung, und sechsmo- 
natlicher Zuchthausstrafe verurtheilt. 
Am 17. Febr. ist der zu Rottenburg in Untersuchung gekommene Georg Schanz von 
Horb, wegen ehebrecherischen Incests mit seiner Schwägerin, mit achtmonatlicher Jucht- 
haußarbeit, und seine Mitschuldige Maria Anna Reicher von da, mit derselben Strafe 
belegt, beiden auch die Erstartung der Kosten auferlege worden. 
#octem wurde der zu Nottenburg) wegen Kassen-Rests in Untersuchung gekommene 
Bürgermeister Johann Martin Mayer von Mönchberg, Oberamts Herrenberg) neben 
der Kassarion von seiner Stelle und Unfahigkeits-Erklarung zu Bekleidung eines öffentli= 
chen Amtes) auch Erstattung der Kosten und des Schadens zu fünfmonatlicher Lucht- 
haußstrafe verurtheilt. 
Unter dem 20. Febr. ist gegen den zu Göppingen verhafteten Schäfer Michael Moh- 
ring von Dürnau! Oberamts Göppingen, wegen des an seiner Ehefrau verübten vor- 
säzlichen Todtschlags erkannt worden, daß derselbe, neben E stattung aller verursachten 
Kosien, mit dem Schwerdte vem Leben zum Tode gebracht) und sofort sein Kopf auf 
einen Pfahl gestekt werden soll, welches Erkenntniß am 28. Febr. 1315. auch wirklich 
volzogen wurde. 
Den 22. Febr. wurde der zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Clemens Sauer von Honau, Oberamts Reutlingen, wegen wiederholten Diebstahls, ne- 
ben dem Ersatze aller Kosten zu zweijaͤhriger Zuchthausstrafe, und nachheriger Verwah- 
muns in einem Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung condemnirt. 
Codem ist die zu Marbach in Uncersuchung gekommene Rosina Catharina Oberhäu= 
ser von Prevorst, Oberamts Marbach) wegen siebenter Scorrarion) mit ssebenmonallicher 
ZJuchthaußarbeit bestraft worden. « 
  
StuttgarhBeidersdaigbSectiondesMedicinaliWesenswurveuacherstan- 
denerPrüfung-undgescheheaerVekpstichcungdemehemal.Militaik-Oberarztv.Spria- 
ger von Rosenfeld, Oberamts Tuͤbingen, die Erlaubniß zur Ausuͤbung der medieini- 
schen Praxis ertheilt. Den 10. Merz 1815. 
  
Stuttgart. Die Koönigl. Reichs-General-Ober-Post-Direction ist gesonnen, die 
pro 1815. neu anzufschaffende Post-Livreen, bestehend in 196 Stuͤk Jacken, 218 Stük 
Oberröcken und 190 Stük Hüthen in Abstreich fertigen und anschaffen zu lassen, worzu 
blos das erforderliche gelbe, rothe und schwarze Tuch abgegeben wird, die Jugehörden 
aber nebst den Hüthen von den Sntreprenneurs beigeschaft werden müssen. Zu dieser Ver- 
handlung wird Montag der 3. April d. J. ausgesezt, an welchem Tag diesenige Meister 
der Schneider= und Huthmacher-Zunft) oder auch andere zu dieser Entreprise Lusttragen- 
de Personen Vormittags Uhr in dem Königl. Ober-Post-Gebäude sich einfinden, das 
weitere vernehmen, auch die Probstücke daselbst besichtigen können, wobei noch angefüge 
wird, daß die Verleihung im Ganzen oder Parthienweise) je nachdem ssch Liebhaber dar-
	        
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