Nro. 3. 1815. 77
Königlich= Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Samstag, zal. Jan.
Die Pastoral, Cencurs-Prüfungen der katholischen Geistlichen betr.
Die ordentlichen Pastoral-Concurs, Prüfungen der katholischen Geistlichen sind im
laufenden Jahre auf den 18. April und ag. August festgeseßt. Es wird daher solches
mit dem Anhange bekannt gemacht) daß die Geistliche) welche sich einer dieser Concurs=
Prufungen unterjiehen wollen) vier Wochen zuvor ihre Bittschriften bei dem Königl. ka-
tholischen Geistlichen Rathe einzugeben, am Tage vor der Prüfung aber auf der Kanz-
lei dieses Collegiums zum Einschreiben zu erscheinen haben. Dabei wird den Prüfungs=
Candidaten bemerkt, daß sie die Predigt sogleich am aten Profungstage zu halten haben.
Seurtgart, den 7. Jan. 1815. Ministerium der Geistl. Angelegenheiten.
von Jasmund.
Die Concurs, Prüfungen der kathol. Schullehrer und Schulkandidaten betc.
Da für die dißjährigen ordentlichen Concurs, Prüfungen der katholischen Schulleh-
rer und Schul= Candidaten der 9. Mai und 12. Sept. bestimmt wurden, so wird solches
allen, die dabei erscheinen wollen" mit dem Beisaßze bekannt gemacht, daß sie sich 14 Ta=
ge vorher bei dem vorsibenden Prüfungs, Commissair zu melden, und am Tage vor der
DPrüfung an dem Orte, wo dieselbe vorgenommen wird, zum Einschreiben zu stellen haben.
Zugleich wird den Prüfungs- Commissionen aufgegeben, die Schul, Candidacen mund-
lich aus allen senen Gegenständen zu prufen, die in der Verordnung vom 10. Septör.
1os — die Prüfung der Schullehrer betreffend, angezeigt sind; die zur schriftlichen
Beantwortung bestimmten Fragen abes sollen sich zwar über alle Gegenstände, die in je-
ner PVerordnung als wmmothwendige Kenncnisse“ bezeichnet sind, verbreiten, hinge-
gen nur einige der übrigen dort angezeigten Gegenstände aufnehmen, so, daß mit den lez-
teren bei den folgenden Prüfungen immer abgewechselt wird. Seuteg. den 7. Jan. 1815.
Kon. Ministerium der Geistl. Angelegenheiten. von Jasmund.