Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Dank  und  mit  segnenden  Gefühlen  für  den  zur  Unterstüßung  der  Verunglükten  immer
eilenden  hohen  Seber,  empfieng  Landenberger  dieses  Königliche  Geschenk.  Den  26.  Mers
1315.  Koͤn.  Oberamt.

 

Nach  eingekommenen  Todesscheinen  sind  nachbemerkte  Königl.  Württembergische  Soldaten)
  bei  denen  die  Geburtsorte  und  Regimenrer  theils  gar  nicht,  theils  unrichrig  anegeben
  sind,  während  des  Feldzugs  von  1814  in  dem  Kaiserlich  Oestreichischen  Haupt,
Fan  Soical  zu  Mömpelgard  gestorben,  und  zwar:
1)  Soldat  Franz  Sch  windel.
2)  Soldat  Stephan  Schödler  aus  Vangen)  vom  Land=  Regiment  Nr.  4,  ab  J.
alt)  katbolisch,  ledig,  ohne  Profession.
3)  Soldat  Jakob  Datelmayer  vom  Land-Bataillon  Nr.  3),  26  J.  alt,  katholisch,
  ledig,  ohne  Profession.
4)  Soldat  Ulrich  Hirth  aus  Aeser,  vom  Land,  Regiment  Prinz  Hohenlohe,  4te
Compagnie)  20  J.  alt)  katholisch,  ledig,  ohne  Profession.
5)  Soldat  Johann  Georg  Tenser,)  aus  Ehendach,  vom  Infant.  Regiment  Nr.  4,
25  J.  alt,  katholisch,  verheirathet,  seiner  Profession  ein  Zimmermann.
6)  Soldat  Mathias  Föderer  aus  Stutegart,  20  J.  alt,  evangelisch,  ledig)  seiner
  Prefession  ei  Buchdruker.
7)  Tambour  Johann  Fried  aue  Uncerberingen,  vom  Land-Regiment  Nr.  4.  18  J.
alt)  katholisch,  ledig,  ohne  Professson.
Welches  hierdurch  zu  dem  Ende  öffentlich  bekanne  gemacht  wird,  damit  diesenigen,  welche
  dabei  interessirt  sind")  sich  an  die  Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs=  Departements
unter  Beibringung  der  geeigneten  Beweis=  Documente  um  Ausfolge  der  Todesscheine
wenden  mögen.  Stuttgarc,  den  3z.  Merz  1815.  .
Justiz-Seetion  des  Koͤnigl.  Kriegs-Departements.

 

Stuttgart.  Die  Koͤnigl.  Reichs-General-Ober-Pest-Direction  ist  gesonnen,  die
pro  1815.  neu  anzuschaffende  Post-Livreen,  bestehend  in  190  Stuͤk  Jacken,  3#8  Stük
Oberroͤcken  und  190  Stuͤk  Hüthen  in  Abstreich  fertigen  und  anschaffen  zu  lassen,  worzu
blos  das  erforderliche  gelbe,  rothe  und  schwarze  Tuch  abgegeben  wird)  die  Zugehörden
aber  nebst  den  Hüthen  von  den  Entreprenneurs  beigeschaft  werden  müssen.  Zu  dieser  Verhandlung
  wird  Montag  der  3.  April  d.  J.  ausgesezt"  an  welchem  Tag  diesenige  Meister
der  Schneider=  und  Huthmacher=  Junft,  oder  auch  andere  zu  dieser  Entreprise  Lusttragende
  Personen  Vormittags  9  Uhr  in  dem  Königl.  Ober,  Post-Gebude  üch  einfinden,  das
weitere  vernehmen,  auch  die  Probstücke  daselbst  besichtigen  können,  wobei  noch  angefüge
wird,  daß  die  Verleihung  im  Ganzen  oder  Parchienweise)  je  nachdem  ssch  Liebhaber  darzu
  sinden,  geschehen  werde,  auch  daß  diesenigen)  welchen  der  Akkord  nach  erfolgter  Rabiflcation
  zugeschlagen  wird,  für  die  Unternehmung  cavent  und  zu  einer  angemessenen
Eaution  genugsam  gefaßt  seyn  müssen.  Den  r8.  Merz  r815.  ç

Die  hierzu  gnädigst  beauftragte  Post=  Livree,  Commission.