Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Wobnung  und  Stallung,  8  Nächte  Wahlpforch  und  bürgerliche  Beneffcien.  Diejenige  nun,  welche  zu
diesen  Weiden  kust  haben,  und  (sch  durch  Meisterbriefe  und  Concessionen  legitimiren  können,  haben  sich
#n  obigen  Tazen  um  10  Uhr  im  hiefigen  Klosters  =  Wirthshaus  einzufinden.  Deu  7-  N##  1615.

n.  Oberamt.

Esllwangen.  Der  Militairpflichtige  Joseph  Hauber  von  Woͤrth,  hiesigen  Oberamts,  ist  den  16.
Febr.  d.  J.  auf  dem  Transport  zu  dem  Infant.  Regiment  Nro.  3.,  wohin  er  bhaͤtte  eingeliefert  werben
sollen,  in  der  Nacht-Station  Mögslingen  seinem  Escortanten  entwichen.  Hochlöbl.  Oberämter  werden
  daher  ersucht,  auf  diesen  Flüchtling  fahnden,  und  ihn  auf  Betreten  anher  lefern  zu  lassen.  Den
21.  Merz  1515,  «  ·  Kämphekamn

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Balingen.  -  Am'kezten  Montag  den  20.  Merz  Morgens  zwischen  4  und  5  Uhr,  wurde  ein
Kind  vor  die  Hausthüre  des  Gassenwirkhs  Favef  Spohn  in  Lauttlingen  gelegt,  und  bei  solchem  ein
Jettelchen  gefunden,  in  welchem  angezeigt  war,  daß  dieses  Kind  am  22.  Febr.  dieses  Jahrs  geboren
worden  sei=  und  in  der  Taufe  den  Namen  Franziska  bekommen  hade.  Indem  dieses  Ereigniß  hiedurch
allgemein  bekannt  gemache  wird,  werden  zugleich  alle  respect  Hoch=  und  köbl.  obrigkeitliche  Bebdrden
im  und  ausser  dem  Reiche  gezlemendst  ersucht,  zur  Auskundschaftung  der  Pflichtvergessenen  Mutter
dieses  Kindes  #ihä#igst  mirzuwirken,  und  solche  im  Betretungsfalle  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  22.
Merz  1315.  "  Koͤn.  Oberamt.

Gaisburg.  Am  verflossenen  Dstermontag,  den  27.  Merz  in  der  Frühe,  wurde  aus  dem  Rathh#auße
  zu  Gaisburg,  mittelst  Eisteigens,  die  sogenannte  Flecken-Truche,  mit  amtlichen  Papieren,
and  mebrerem  Gold=  und  Silbergeld,  entwendet.  Man  sand  zwar  die  Truche  bald  nachher  in  der
Näbe  des  Ortes,  noch  unversehrt  und  verschlossen  wieder  vor,  von  dem  Gelde  aber  waren  bereits.
u  franzdsische  Carolin,  und  §  russische  Dukaten,  die  sich  durch  einen  Spalt  im  Boden  der  Truche  —
ben  berans  gespielt  haden,  verschwunden"  und  es  ist  nicht  zu  #reifela=  daß  nicht  der  Dieb  im  Beftz
deser  Goldstücke  sei.  Es  wird  nün  dieser  Vorfall  mit  dem  Ersuchen  zur  allgemeinen  Kennmiß  gebracht,
baß  wenn  bei  einer  Auswechslung  von  Golyckücken  jener  Art  sich  eine  Person  des  vorliegenden  Diebstahls
  verdächtig  machen  sollre,  hiervon  sogleich  der  umerzogenen  Seelle  gefällige  Nachricht  gegeben
werden  möchte.  Den  29.  Merz  1515.  Kdn.  Amtsoberamt  Sturtgam.

Rottenburg  am  NRekar.  Catharina  Onold,  gebärtig  aus  Reuttlingen,  angebliche  Wittwe  des
vor  12  Jabren  gestorbenen  K.  K.  Oesterreichischen  Seldaten  Johannes  Bißinger,  ist  wegen  sehr  beden?
tenden  Betrugs  bel  unkerz##chneter  Stelle  in  Verbaft  und  Untersuchung  gekommen  Das  nun  zu  vermurhen
  ist,  daß  sie  noch  mehrere  Betrügereien  verübt  haben  mochte,  welche  hier  nicht  zur  Kenntuiß
gekemmen  so  wird  das  HPublikum  ven  ihrer  Verhaftung  benachrichtiget,  und  zugleich  diejenige,  welche
mit  der  Inquistein  in  näheren  Berhälemissen  gestanden  und  von  ihr  betrogen  worden  sind,  aufgeforderr,
bierüber  schleunigste  Anzeige  bieher  zu  erstatten.  Signalement  der  Ouold:  60  J.  alt,  kleiner  erwas
untersezter  Statur,  hat  ein  länglichtes  Angesicht,  blaße  Gesichtsfarbe,  draune  Haare  und  Augdraunen,
graue  en,  gebogene  Nas,  kleinen  Mund,  elngesallene  Wangen,  spiziges  Kinn,  bat  kelne  Zaͤhne
mehr,  und  ist  besenders  kenntlich  durch  ihre  freumdliche  Geschwäzigkeit.  Ibre  Kleidung  besteht  in  einer
lorronenen  Bändelhaube,  aschenfarbenem  kottonenem  Kireel,  dergleichen  Schürze,  dunkelbraunem  kolte
epem  Rock,  braun  seidenem  Halstuch  und  de  Stiefeln.  Den  16.  Merz  1818.  s

’-7«,  Kön.riminalamtdersanvvogtetamthenIMckqr.

sähst-ein«  Da  aller  Verkehr  mit  den  Einwohnern  von  Mähringen,  disseitigen  Oberamts,  wesen

  den  dasekbst  ausgebrochenen  Menschenblattern  gehemmt  ist;  so  wird  solches  zur  allgemeinen  Kenntun#
  dffentlich  bekaum  gemacht=  Den  27.  Merz  1515.  Kön.  Oberamt.

 

 

In  cinigen  Erxempla  en  des  Nr.  15.  bes  Etaats-  und  gegterong  F  Blatts  S.  117.  Lin.  10.
G8uh  einen  Druckfehler  der  451e  statt  des  15ten  Merz  gesetzt  worden,

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