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obrigkeitlichen Zeugnig über die in Handen habende Mittel zur chä#igen Ausföhrung des sebe beden
tenden Akkords auszuweisen haben. Den 10. Jan. 1815. Königl. Arsenal-Direc###on.
Horb. Das Cemeralamt Horb ist allergn digst legitimire worden, von jefo an, on den Herbee
Frucht-Markt" Tägen mehrere Erucht, Gattungen in das städtische Kaufhaus bringen zu lassen, und
ziu verwerkhen, damit der, welcher Früchten daselbst sucht, solche antreffen, und der, welcher der-
leichen zu ver kaufen hat, durch diese Anordnung veranlaßt, Abnehmer zu finden, deste gewißer die
ussscht haben möge. Als Frucht, Markt= Täge #nd ausersehen, jeder Montag und Donnerstag,
mo bereics von den Cameralamts= Kästen zu Erreichung dieses Jweks, Rogoen, Dinkel, Haber u.
Gersten, auch Schotten oder sogenanme Grözel- Fruchten zur Versilberung gnadigst angewlesen. Den
14. Jan. 1915. Kön. Cameralverwalter Dibold.
Niedlingen. Aus der Schuldenmaße des biesigen Bürgers urd Jieglers Michael Zieglet
wird die städtische Erblehen= Jicgelhütte samt Haus und Güter entweder verkauft, oder auf mehrece
Jadre, je nachdem sich kiebbaber zeigen, verpachtet werden. Die zu verkaufende oder verpachtende
Ohjekte bestehen neben der Jiegelhürte-Gerechtigkeit in einem a stekigern Wohnhaus tamt Scheuer
und Stallung uncer einem Dach, einer Jiegelbütte samt Hofraithe, einem Wurtgärtlen beim Hausz
in dem wohlgebauten Viegelofen können 200 Schfl. Kalk, c000 Etäk Jiegelstemn, und 7000 Stäk
Dachblatten eingelegt werden. Aus dem hiesigen Seade, Steindruch werden sährlich die benörbigten
Seeine gegen einen Brecherlohn von # fl.30 kr. per Met abgegeben. Auch Und à Ichri. Garten
nächst der Ziegelh#tte gelegen, und zum reimgraben bestimmt, als Verkaufs-Obsecte vorhanden.
Bei der Berbandlung, welche am Diem#'kag den 31. Jan. 16#5. Morgens 9 Uhr auf hiestgem Ratb-
* vorgenommen wird, werden nur solche Individuen zugelassen, welche sich über die erlernée Zieg-
r#. Profeion als Meister gehörig ausweisen, eine Caution von 600 fl. entweder in liegenden Gus
tecn oder gerichtlichm Otligationen stellen, auch wegen ihres Prädikats mit obrigkeitlichen Zeugnis-
len ausweisen können. Den 29, Dec. 1614. Kön. Oberamt.
Tutelingen. Bei der hleslgen Cameralverwaltung ist ein Vorrath an Gerste von 1815. und
1# fail. Auch Und folgende Früchte vom Jabr 18145. zum Verkauf ausgesezt, nemlich Kernen,
Koggen, Mühlkorn, Erbsen, Linsen, Wicken, Bohnen und Mischling= Früchte. Die Liebhaber kön-
nen gröffere oder kleinere Parthien davon gegen baare Bezahlung zu kaufen bekommen. Den 15.
-#San. 1815. Kön. Cameralverwaltung.
Balingen. Da zu der auf den g. Rov. v. J. ansgeschriebenen Schaafweld, Verleihung dee
Commun Unterdigisheim sich kein Licbhaber gezeige dat, so ist zur neuen Verleihung Samstag der
Jan. anberaumt. Die Liebhaber werden hiemit eingeladen, sich an gedachtem Tag Vormittags
’# Ubr auf dem biesigen Rathbause mit Meister, und Concessions, Briefen und obrigkeitlichen Per-
nögens, Zeugnissen einzufinden, wobei noch bemerkt wird, daß die Waide mit 150. Stück JZuche# oder
Hummelwaar beschlagen werden darf. Den 10. Jan. 1815. Kön. Oberame.
Geiglin 8 en an der Staig. Bermoͤg erlessenen allerboͤchsten Deerets vem 26. Olt. lo. J.
sind fuͤr den Koͤnigl. Marstall Stuͤttgart, auf den Köͤnigl. Fruchikaͤsten 1200 Schfl. Haber angewle-
sen worden, deren Beifuhr durch öffentliche Abstreichs= Aktorde gescheben muß, hierzu wird nun
Donnerstag der 26. diß anberaume, an welchem Tage Rachmittags 2 Ubr diesenige, welches dieses
Haber, Fuhrwerk zu ubernehmen kust haben, #ch bei der unterzeichneten Sitelle einfinden können.
Den 9. Jan. 1815. « Koͤn. Cameralamt.
Gottes zell bei Smuͤnd. Da der bisherige Paͤchter des Gotteszellschen Maierei-Guts die
contraktmaßige Aufstellung des Viebstands in den Maierei-Gebaͤuden verweigert hat, und der Anuf-
kindigung des Pachtes unter dem ausdruͤklichen Vorbehalt des Regresscs an jenen durch die aller-
boͤchste Resolution vom asten v. M. Ktatt gegeben, auch eine Wicderver leihung ren Gerrgii ##15 an
auf fernere 9 Jahre allergnärigst angeordner worden ist,, so wird diese Wiederverpechtung bis Mitt-
woch den 1. Febr. Vormitrags ? Uhr auf dem hiestsen Rathhauß vorgenommen werden, wobei ch.
die #iebhaber mit obrlskeitliches Certifkaren zu legitimiren haben, daß sle ein gures Prädilar, die