Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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3) Auf erhobene Wechselklage des hiessgen Handlungshauses Stahl und Federer wi- 
der den Drathfabrikante Sberhard Blezinger zu Königsbronn, wurde Lezterer zu Bezah-= 
lung der eingeklagten Wechselforderung nebst Zinßen für schuldig erkanne. Stuttgarr, 
den 25. April 1815. 
Sccaf, Erkenneniße des Königl. Criminal, Tribunals. 
Ad Mand. Secr. Regiae Mej. 
Unrer dem a. Merz ist der zu Rotcenburg in Verhaft und Untersuchung gekomme- 
ne Jehann Baßler von Bergfelden) Oberamts Sulz, wegen wiederholten Diebstahle, ne- 
ben dem Srsaßtze aller Kosten zu sechsmonatlicher Juchthausstrase verurcheilt, und zugleich 
verordnec worden, daß er nach Erstehung derselben unter genaue Aufsscht der DrctPole 
lei zu stellen sei. » 
Eodem wurde die zu Ellwangen wegen Diebstahls, Concubinats und Vagabunditaͤt, 
verhaftete Christiane Wieland von Obermuͤhl, Oberamts Gaildorf, neben dem Ersatz der 
ihr zugeschiedenen Kosten zu fünfzehnmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Reklu- 
sion in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung verurtheilt. 
Am 3. Merz ist der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Schul- 
Provisor Johann Friedrich Jannewein von Oberwälden) Oberamts Geôppingen, wegen 
RKirch n. Diebstahls, neben dem Ersaß aller Kosten und Unfähiskeits, Erklärung zu Be, 
kleidung eines Schul, oder andern öffentlichen Amts, mit achtmonatlicher Festungs= Ar- 
beir bestraft worden. 
Dern 6. Merz wurde der zu Heilbronn verhaftete Friedrich Klenk von Unterschleche, 
t#ch, Oberamts Lorch, wegen Diebstahls, mit viermonatlicher Festungsarbeit belegt, und 
in Rüksche der Kosten das Angemessene verfügt. « s 
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eikannten Kosten-Ersatz, zu siebeumonatlicher Zuchthaufistrafe und nachheriger Reklusion 
in ein Arbeicshauf bis. zu erprobter Besserung verurtheilc, worden. 
Unter dem 8. Merz wurde die zu Ludwigsburs verhaftete Maria Magdalena Mohn 
von Kirchheim am Neckar, Oberamts Beßigheim, wegen bößlicher und lebensgefährli- 
cher Verwahrlosung ihres, nach der Geburt gestorbenen Kinds neben dem Ersaß aller 
Kosten, mit lechsfchriger. Juchthaußstrafe belegt. « v * „ 
Am ro. Merz ist der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Simon Zaiger." 
von Knitclingen, Oberamts. Heilbronn, wegen Widersezlichkeit, gegen amtliche Verfügun- 
gen, zu fünsmonatlicher Zuchthauestrafe; und sein mitschusdiger Sohn, Alerander Zaiger 
von da) zu sechsmonatlicher Festungsarbeit cendemnirt, und in Rükücht der Kosten das. 
Erforderliche verfügt worden. 
Den r3. Merz wurde der zu Ludwigeburg verhaftere Georg Christoph Foll von Mi- 
chelfeld, Oberames Hall, wegen begangenem Pferde-Diebstahls) neben dem Ersaß aller 
Kosicn, mit fünfmonatlicher Zuchthausarbeit bestraft.
	        
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