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erfotderliche landwirthschaftliche Kenntniße und ein zurelchendes Vermdoͤgen besijen, um eine Weal-
Eaution von wenigstens :200 fl. leisten zu können. Die in diesem Malereigut gebörig mit Wirth-
cchafis. Gerechiulgkeit verbundene und ganz nahe an der Hauptstratze legende Gebäude besteben in ei-
ner geräumigen Wobnung mit einer großen zweisteckigten Stallung, einer gedoppelten Fruchtscheuer
und Maststallung nebst einem gewolbten Keller und einem besondern Wasch, und Balhanß. Codann
gebbren an Gütern biczu: 5s0 Merg. 14 Vril. 14 Rurden Wiesen, und 27 Morg. 41 Veel. Aeker.
Semrllich biese Grundstücke, deren Metzgehalt nach der vorgenemmenen neen Vermessung bei der
Verpachtung bestimmter angegeben werden wird, liegen ganz nahe bei den Maierei, Sebäuden, sind
Tium Hespital Gmuͤnd zebendbare Aeker ausgenommen, von aller Zehend- Steuer- Guͤlte- und
Zins, Abgabe frei, und werden dem neuen Pachter in gutem Justand übergeben werden. Den 9.
Jan. 18618. Landvogtei. Steueramt an der Fils und Rems und Cameralamt Gmünd.
Markgröningen, Oberam'ts Ludwigsburg. Der Bestand der biessgen Sommer- und Win-
ter. Schaafweide geht auf nächst Michaelis zu Ende. Sie wird deswegen kenstag. den 14. Febr.
Vormittags 9 Uhe auf bieslaem Ratbhauft wieder auf weitert 3 Jahre an den Meistbictenden in
Lacht bingegeben werden. Von toso Stök Schaafen, welche die hiessge Waide ernahrt, werden
einem Beständer 350 Stäck zu balten überlassen, die übrige 700 Stük aber der Börzerlchaft einzu-
schlagen vorbehalten. Ein Bestaͤnder genießt unentgeldlich das hiesige, vor der Stadt liegende
Schaaßfhanßz, in welchem ech cine bequeme Wohnung, eine Scheuer, dinhanguiche Futterbehältniße
und Stallungen befinden. Die allenfalsigen Liebbaber muͤssen sich mit Meister- oder Concessions-
Briefen, und obrigkeitlichen Zeugmissen über ihr Vermögen und ihre Aufführung legitimiren können.
Den 13. Jan. 1616. Koön. Beamtung daselbft.
Murrbhardt Da durch elngetretene Umstände die schon im Sept. v. J. 41 eschrtebene Ver-
vachtung des GSalpeter, Regals im Cameral, Oistrikt dabier, der sich inner den 54 Oberdmiern Bak-
nana, Voalldorf „Lorch und Weinsberg erstreckt, nicht vor sich gegangen ist; so wich auf allerböch=
sten Befehl vom 7. Dec. 1814. die Verhandlung reswegen auf Donnerstag den 3. Febr. d. J. noch,
mals anberaumt, und daber die Pachtliebhaber hiemit eingelaren, ssch gerachten Tags Vermittags
1 Uhr hiejzu in der Königl. Cameral= Amtsstube einzufinden. Den 14. Jan. 1815.
Kön. Cameralverwaltung.
Rekar,-Tenzlingen. Da fich die Cemmun Rekar, Tenzlingen entschlossen hat, ibre Schaaf,
weide, die bisher mit dürgerlichen Schaafen beschlagen gewesen, von Georgi# 1915 bisz 1818 össent- *
lich zu verleiben, zu welchem Ende auch der Wardgans selbst um ein bedeucendes vergröfsert worden, "
so daß ein Bestaänder 450 Stöck Juchtwaar aufzuschlagen im Stande ist, so werden biemit diejenige
Schäfer und berechtigte Schaafbalter, welche zu dieser zut gelegenen und gesunden Waide kust har- ".
#en, eingeladen, üch bis Freitas den 10. Febr. Vormittags 11 Uhr auf dem Rathhaus in Kekar-
Tenzlin#en einzusinden. Den 15. Jan, 1815. Kön. Oberame. 1#
Schorndorf. Permäög allerhöchsten Decreis Königl. Hochpreisl. Krondomainen, Section vom *
2#0. Dec. 16414. sollen nachbemerkee, dem allhieslgen Hospital zugehèrige Realitäten, wiederum auf 1
6. oder 1# Jahre, nach dem Wunsch der Bettand-##iebhaber, alv#a ratilicatione entlich ver- *n
vachtet werden, als eine Mablmüble, mit 4 Mablgänsen und 1 Gerbqang, mie denen jur Wobnung "
gericheeten Gemächern und Stallungen, und 3 Morgen Wiesen und Garten, eine nächs der Mahl-
wöble befundliche kobmüble. Ferner eine gleichfalls zur Bewohnung eingericheete Schleismüble.
Zu dieser Werbandlung ist Montag der 30. Jan. I. J. anberaumt, an welchem Tag Morgeng # Uhr *
die Lichhaber in dem Hospital-Schaͤude sich einfinden, und unter Vorlegung obrigkeitlicher Zengunis-
#e Uder ihre Tächtigkeit und Cautionsfählgkeic, der öffentlichen Verpachtung anwohnen wollen. *Elß.
Kön. Stiftungs-Verwaltung.
Winnenden. Nach allerhöchstem Befebl vom 14. dii soll die der Königl. Hof= und Demal" 6%# ror
n# eaf dem Dezgenbof zustebende Sommer, und Winter, Schaafweide nochmals, je nachdem n,
&dr rirbhaber zeigen, entweder als Wintcrurg oder als Sommerwide oder aber vereint zur öfiu, 7
Diese Woite darf mit Ko Stück beschlagen werden, % 155
lichen Verleihung gebracht werden.