196
das weiteke aber in zwei verzinslichen Jahrszlelern entweder in haarem Geld oder mit Hospltalischen
Schald- Obligationen zu bezahlen, und muß hiefür Bürgschaft geleistet werden. Der aba#f wird
am Muiurttwoch den 24 Mal d. J. Vormittags 10 Uhr auf dem hiellgen Hofgut im Wege des Auf-
streichs vor sich gehen, wozu die #lebhaber mit dem Anhang ituelsde werden, daß sie von den
zum Verkauf kommenden Objekten rr- Augenschein einnehmen und die weitere Kaufsbedingungen bei
der unterzeichacten Stelle vernehmen konnen, Den 3. Mai 1915 -
Kämsnftnugsverwaltnngcßlisgetr.
Bonlanden, Mußberg, Steinenbronn, Stetten. Diese mit dem Jutrieb auf mehrere
Orts-Markungen berechtigte, Schaafweiden ertragen: bei Banladen 600, Mußderg 450, Steinen-
dronn 300, und Stetten 150 Stücke, und sind bis auf Steinenbronn mit den udthsgen Stallungen
versehen, für Er irn aber haben die Beständer zu sorgen. Zu Bonlanden und Mußderg wird dem
Beständer der Pfdrch-Genuß von Martini bis Georgli, bei den weitern Orten aber aufs ganze Jahr
überlassen. Die Perpachtung geschiehet auf 3 Jahre von Martini an, und zwar die der Bonlävder
Watoc, Donnerstag den 22. Jun. auf dem Rathhause des Orts, der übrigen aber Mittwoch den 21.
Jun. auf dem Rathhause des Mittelorts Schterdingen, jedesmal Vormittags 10 Uhr. Die Liebhader
wollen sich mit Meister oder Concessions -Briescn, auch gerlchtlichen Zeugnissen über Praͤdikat und
Vermbgen versehen, hiedei einfianden. Den 6. Mai 1615.
Steueramt der Kandvogtei Schwarzwald, und Cameralamt Weil im Schbnbuch.
Brackenheim. In die herrschaftlichen Keltern des Cameral= Bezirks werden 300 Stäk Büt-
ten: Taugen, 100 Sio Dietbrener 100 Stuͤl halbe Braken und 25 Stük Stoß-Riegel erforderr,
welche im Laufe dieses Sommers in das hiesige Magazin zu liefern sind. Ueber die FSelrruns dersel-
den wird Montag den 29. Mai Vormitags 10 Uhr d. J. ein Abstreichs-Akkord in der Cameralam's-
Wohnung abgeschlossen, wozu die Liebhaber hlemit eingeladen werden. Den Wei 1615.
n. Cameralamt.
Erkenbrechtsweiler. Da man bis Samstag den 17. Jun. d. J. die Sommer-Schaafweide
zu Erkenbrechtsweiler, welche 300 Stüke erträgt, -. die nächste 3 Jahre, nemlich von 1816 — 1816
uf dem Rathhaus zu Rürtingen Morgens 11 Uhr öffentlich zu verleiyen gedenkt, so wird dieses hice
mit mit dem Anhang bekannt gemacht, daß diejenige, welche zu dieser guten Weide Lust haden, an
gedachtem Tag sich einfinden mdgen. Nörtingen, den 16. Mai 1515. Kdn. Oberamt.
Waiblingen. Nachgenannte Schaafweiden im hiesigen Oberamt, deren Bestand auf Michaelis
d. J. zu Ende geht, werden am Dienstag den 30. Mai Vormittags 8 Uhr auf dem hießgen Ratbhaus
auf fernere 3 Jahre von Michaelis 1615 bis 1816. dffentlich verliehen werden. 1) Die Schaaswatde
u Reckarrems erträgt 300 Etäck, wovon der Beständer 200, die Bürgerschaft aber 100 Stück einzu-
chlagen berechtigt ist, der Beständer genietzt neben freier Wohnung und Stallung 4 Mrg. Acker, 1 Vrtl.
Grasboden und alle bürgerlichen eefeieu- 2) Die Schaafweide von Korb, auf welcher der Be-
ständer 235 Stück und die Bürgerschaft 40. Stück einschlagen darf. 3) Die Schaafwalde von Bit-
tenfeld, auf welcher der Beständer 300 Sink, die Bürgerschaft aber 150 Stück zu halten berechtigt ist,
dem Beständer wird ein neugebautes Hanß mit großem Schaafstall und Heuboden nedst : Drtl. Gar-
ten beim Hauß und 11 Vrt Baumgut zum Genuß eingeräumt. 4) Die Waide von Beinstein wel-
che im Nach= Sommer 300 Stücke erträgt, wovon der Beständer 225 Stück und die Bürgerschaft
75 Stück halten darf, der Beständer bekommt neben freier Wohnung und Stallung Vri Wiesen in
Genuß. Dieses wird mit dem Aazeng bekannt gemacht, daß die etwaigen Liebhaber mit ihren Moessters
briesen und abrisachen Beu en über ihr Prädikat und Vermdgen versehen an obiger Zeit auf dem
zulsen Rathhaus sich einfinden können. Den 11. Mai 1515. Kdn. Oberamt.
Gerabronn. Der Militairpflichtige Georg Michael Priger, 23 J. alt, 7“ 1¼ gros, von Ober-
winden, welcher am 15 v. Mon durch Loos ausgehoben, und am 16. desselben mit andern Recruren
eingeliefert wurde, ist auf dem Trausport nach Barhingen entwichen, und noch nicht zur Hand ge-
bracht worden. Derselbe wird daher ausgesordert, sich unverzöglich bei seinem Oberamt zu stellen, und