Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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ören biezu 1z Morg. sunächst dem Hof llegende Wiesen; der Beständer bekommt elnen. Stall zum 
überwincern der Schaafe, nötbigen Plat zum Aufdewahren des Furters, Wohnung für sich und 
seinen Knecht, und dauert der Bestand 3 Jahr von Georgi 1615 — 1316. Oiese Verleihung wird 
Samdag den 8. Jan. 4615. Bormittass ? Udr in hiesiger Cameralverwaltung statt finden, die Lie 
citanten müssen sich mit ebriskeitlichen kanen ausweisen können, daß sie einem solchen Bestand 
vorjusteben tüchtig sind, binlängliches Vermögen bestzen und das Meisterreche oder die Erlauduit zu 
Eungebuns eines Schäferei, Paches erhalten haben. Der Auffarts. Termin ist 6 Tage vor George# 
18°5 bestimm'. Den zo. Dee. 1314. Kön. Cameralamt. 
Zwiefalten. In Gemäsbeit höchsten Oecce vom a8. Der. 1418. soll vie bisberige berr- 
schaftliche Wagnerei dahier, nun als Küferei, bestebend in einer heisbarm Werkstatre, Geratb, Kam- 
mer, und einer Wohnung auf 9 Jabre, von lichemen 1618 bitz 19a4 verpachtet werden. Solches 
wird mu dem Bemerken bekannt gemacht, dat die Aufstreichs, Verhandlung Moncag den go. Jan. 
amerslamelichen Bureau vor sch gehe, und dle Lachtliebhaber 
d. J. Vormirtcags? Ubr in dem 4 
eberamlich gestegelte Zeugnitze über Pradikat und Vermögen beizubringen, auch der Beständer eine 
Caunon von wentgstens too fl. einzulegen habe. Den 7. Jan. 1615. K. Camcralverwaltung. 
Stuttgart. Deinich Röbrig von bier gebürtig, welcher bei dem Königl. Garde, Regimene 
zu Fuß als Gemerner stand, ist den 11. Nov. 15615. aus der Garnisen Stuttgalte deserurt; es wer- 
den deshalb alle Milicair = und Civil Behörden ersucht, auf dentelben fabnden, und ihn im Bette- 
tungsfall an das Regiments- Commando allhier einliefern zu lassen. Den 12. Jan. 1618. 
Königl. Stadt, Oireceion. 
  
Mergentbein. Die Conscriotionspflichligen Michael Kempf, Zimmermann, und Georg Jos 
sepbe Webeer, Seeinhe#uer, beide von Mergentheim, welche bei der Jahrsmusterung r81/1. nicht erschie- 
nea sind, werden diemit zum dritten, und leztenmal aufgesordert, sich binnen 4 Monaten zur Con- 
Krip#tion zu Kellen, widrigenfalls ihr Vermögen der Confiscation unterworfen — wir 64. 
n. Oberam 
Rekarfulm. Johann Dionis Bender, Mezger von Ecrlenbach, und Franz Heinrich Joseph 
kindau von Bötungen, daben sich bei der Jahrsmusterung von 1813. nicht gestellt, und auf die er 
e Vorlavung vom s. Mai 1615. in ihr Heimwesen nicht begeben, diese werden durch gegenw#r#tige 
Eiittal--adung unter Anberaumung eines 4 monatlichen Ternuns zum zweitcenmal um so mebr zur 
unverzüglichen Rükkebr in idre Heimath und unverweilten Stellung vor das idnen vorgesezte Obce= 
amt aufgefordert, als im Fall #paterer Stellung sle geschär'tere körperliche Strafen, veclängerte 
Milirair= Dienstjeic, und nach Ablauf der vorgeschricbenen Fristen, die Cenftcatten ibres gegenwar- 
tigen und des ihnen während ihrer gesezwidrigen Abwesenbeit noch künfeig anfallenden Vermögens 
unvermeidlich zu gewarten haben. Kön. Oberamt. 
Böblingen. Da der Gemeine Jobannes Reichere von Ebningen, hiesizen Oberamts, vom 
Königl. Infanterie= Regiment Nr. 3. zu Anfang des vorigen Monais im Ulloub desertict ist; so 
werden alle Milicair= und Cioil, Behörden gesiemend ersucht, ibn im Berretungs falle an das Regi- 
ments -CCommando oder an das hiesige Oberame einzuliefern. Den 9. Jan. i8i5. K. Oberamt. 
Brackenbeim. Der bei dem Linien= Infanterie. Regiment Nr. 5. gestandene Gemeine Jakob 
Baumann von Spielberq, ist am 1g. Dec. v. J. aus der Garnivson Ellwangen deserect. Alle be- 
treffenden Behsrden werden dader Kiesiend ersucht, denselben auf Berceten arretiren und wohlver- 
wahrt hieher einliefern zu lassen. Den 10. Jan. 1615. Kon. Oberamt. 
Leonberg. Der bei dem Königl. Invalden= Corps gestandene Gemeine, Gottlieb Möglin von 
Mügchingen gebür#, Kt am 16. Dec. 1314. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Alle und jede 
Milicair, und Civil= Bebörden werden daher ersucht, auf diesen Deserseur fahnden, ibn im Betrexungs= 
(:#l arretiren, und wohlverwahrt an sein Corps oder an unterzcichnete Stelle Splesenn zu rlassen. 
n. cramt. 
Den ö. Jan. 1615.
	        
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