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nur Liebhaber die mit gerichtlichen Zeugnissen üäber ihr Prädskat und Vermögen ausweisen k###
Turen werden. Sicham Fichtlichen. 3nt bekannt gemacht wird. Den 45. MWatun 1
Erkenbrechtsweisler. Da mon bis Samstas den 17. Jun. d. J. die Sommer-Schaafweide
zu Erkenbrechtsweiler, welche 500 Stüöke erträgt, auf die nächste 3 Jahre, nemlich von 1616.— 1313
Guf dem Rathbaus zu Rürtingen Morzens 11 Uhr dffentlich zu verleihen gedenkt, so wird dieses hie-
mit mit dem Aubang brkannt gemacht, daß diejenige, welche zu dieser guren Weide Lust haben, an
gedachtem Tag sich einfinden mogen. Nürtingen, den 16. Mai 1815. Kdn. Oberamt.
Hobenstein. Die den 20. April d. J. vorgenommene Verleihung der Herrschaftl. Schaafweide
u Hohenstein ist wegen dem zu geringen Bestandgeld= Erlöß nicht genehmigt worden. Sie wird mit-
# noch einmal am Dienstag den 20. Jun Vormittags 9 Uhr in dem obern Maierei= Gebäude wie-
holt werden. Die Weide erträgt 250 bis 300 Stük Waare. Der Pächter bekommt das vothandene
Schaafbauß in einer guren Wohnung, Stallung und Heuboden bestebend, ungefähr 4 Morgen Wiesen
von der desten Qualitt, und zu deren Besserung 12 Nacht den Pfoch, und : Vrtl. Kuchengarten
mit zum Bestand, muß aber neben Stellung eines tüchtigen Börgen eine legale Caution von dem 1# fa-
chen Betrag des erzielenden Bestands = Gelds in liegenden Gütera oder Cassen= Obligationen einlegen.
Laufen, den 18. A# 1615. Kdn. Cameralamt.
Hbyfigbelm. Die hiefige herrschaftliche Schäferei, welche 200 Stück alte Schaafe erträgr,
wird von Martint 1615. auf 3 oder 6 Jahre, je nachdem sich Liedhaber zeigen, bis Montag den
5. Jun. verliehen werden. Der Beständer hat neben freier Wohnung hinreichenden Plaz zu Auf-
bewahrung Fukters und ein Krautland zu Kintezer. Liebhaber, welche hinreichende Caution präftiren
kbnnen, und mit Meisterbriefen und obrigkenlichen Jeugnissen versehen sind, wollen sich gedachten Tags
Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus zu Hbpfigheim einfinden und die weiteren Bedingungen werneh-
men. Den 7. Mai 1815. bKandvogtei. Steuerrath zu Ludwigsburg und Cameralverwaltung zu
Steinheim an der Murr.
Rottenburg am Neckar. Der Befstand des herrschaftl. Mänchhof-Guts in Wurmlingen ge-
bet bis Lichtimeß 1516. zu Ende, und es soll dasselbe nach allerhöchstem Befebl auf die nächsikommen-
de 9 Jahre wleder verlichen werden. Solches bestehet in einem geraumigen Maierel= Haus, Scheuer,
Stallungen und Wagen-Remise, 90 Morgen 2 Prtl. Ackerfeldung in 3 Prugen 18 Morgen 2 Wrik.
Wiesen und 2 Kraurländer. Zu dieser Verleihung ist Freitag der 30. Jun. des Vormittags anberaumt.
Die zu Bestehung dieses Guts lustbezeugende Versonen haben sich an gedachtem Tage des Vormittags
auf dem Rathhause in Wurmlingen einzufinden, und der Perleibung anzuwohnen. Von denen aus-
wärtigen Liebhabern wird erwartet, daß sie obrigkertliche Zeugniße über ihre Kenntniße im Feldbau so-
wohl als auch zu Leistung der Caution über ihr besizendes Vermogen beibringen. Den 30. Mai 1615.
Kon. Steuerrath der Landvogtei am mittlern Neckar.
Sindelfingen. Die herrschaftliche Schaafwaide zu Robr zu 150 Stük, deren Bestand auf
nächst Martini zu Ende gehet, wird zu Folge allerhèchsten Rescripts Königl. Departements der Finan-
en Section der Krondomarnen bis Mirtwoch den 21. Jun. auf dem Nathdaus zu SEchterdingen, ge-
E anderer Schäferei, Verlethungen auf fernere 3 Jahre im öffentlichen Aufstreich verlichen
werden. Dies wird bierdurch mit dem Anbang öffentlich bekannt gemacht, damit die Liebhaber sich
an gedachrem Tage Vormittags 10 Ubr auf dem Nathhaus in Echkerdingen einfinden und der Verleio
hung anwohnen, vordersamst aber sich vurch obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Prädikat und Vermdgen
legilinuren können, daß sie cine zureichende Cautfon zu leisten im Stande seien. Den 5 Mai 4815.
Kdnigl. Landvogtei, Steueramt Schwarzwald und Cameralamt Sindelfingen.
Wiblingen. Das Kdnigl. Braubaus dabier, dessen Bestand auf nächst Martini zu Ende geht,
wird in Gemäheit allerhöchsten Besehls auf weitere ) Jahre an den Meistdictenden verpachtet werden.
Die Verpachtung selbst wu den 12. Jun. Vormittaas 10 Uhr in der Camerslamts= Schreibfinbde das
Vier vorgenommen werden, wozu Pacht= Vehhaber eingeladen siud. Vorläufig wird bemerkt, daß mis