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Königiich, Württembergisches
Staats= und Negterungs-Blatt.
Samstag, vo. Jun.
Trennung der Commun-Rechnungs-Revisorate zu Hall und Gaildorf.
Se. Königl. Mas. haben vermöge allerhöchsten Rescripts vom 5. Jun. allergnd=
digst zu verordnen geruhl, daß die bieher kombinirt gewesenen Commun-Rechnungs= Ze-
visorate der beiden Oberämeer Hall und Gaildorf getrennt) das zu Hall dem bishe-
rigen Revisor Pfeilsticek er verbleiben, und für das Oberamt Gaildorf der Amts-
Gubstirur Lauer zu Alfdorf zum Commun, Rechnungs, Revisor ernannt seon foll.
Es hat der Herr Graf Franz von Sikingen wegen seiner vermeintlichen Regrediene-
Erb- Ansprüche an die Herrschaft Ochsenhausen) als Surrogat für Winneburg und Beil-
stein, eine Klage gegen den Herrn Fürsten von Metternich= Winueburg-Ochsenhausen bei
dem Königl. Ober, Justiz, Collegium in Stuttgare erhoben, und hierauf von dem daselbst
gefällten Erkenntnisse die Appellation bei dem Königl. Ober= Tribunal eingeführt. U
nun diese UAppellations, Sache rechtlich zu erledigen) wird Kläger, Appellant, Kert Gral
Franz von Sikingen, dessen bestimmter Aufenthalrs-Orc bieher unbekannt geblieben ist,
Hiedurch edictaliter vorgeladen und aufgefordert) innerhalb einer peremtorischen Frist von
3 Monaten) je Einen für den ersten, zweiten, und dritten Termin gerechnet, unfehlbar
zu appekllationsrichterlicher Verhandlung der Sache Einen der hiesigen Ober, Tribunals=
Prekuratoren zu bestellen und rechtsgenügend zu bevollmächtigen) oder seiner eingewand-
ten Berufung förmlich zu entsagen: widrigenfalls derselbe) nach feuchelosem Ablaufe die-
ser Fristen, ohne Weiteres des Rechtsmittels der Berufung für verluftig erkannt, und
senes Erkenntniß erster Instanz als in Rechtskraft erwachsen angenommen! werden wuͤr-
de. Tübingen, den 1. Jun. 1815. Kön. Würrtemberg. Ober, Appell. Tribunal.
Rechts-Srkenntaisse des Kön. Dber-Insliy= Colleginms.
1) In der Implorations" Sache zwischen der Wittwe des Masor v. Reinhardt cum