Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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eurat. Implorantin und dem Hoffonrier Hirsch dahier Impforaten) die Berausgabe 
zweyer der ersteren zustehenden Capitalbriefe zur Conc#us## öK hmes Ebemauns ano ihre 
Verbindlichkeit eine Wechfelschuld von 510 fl. zu Übernehmen ettessendF wurde auf Be- 
weis erkannt. Sctuttgart, den 9. Mai 1815. 
2) In der Rechts-Sache zwischen Johann Georg Zeller zu Sbnat Kl. Producen- 
ten, und dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis, Bekl. Producten, Entschäobigung 
betr. wurde der Herr Beklagte von der gegen ihn angestellten Klage entbunden. d. coc. 
3) In der Rechts-Sache der Königl. Baierischen, Gräslich Bassenheimischen Wai- 
sen= Casse= Verwaltung zu Burheim, Kl. gegen die Freifrau Ursula von Razenried 2c. 
Bekl.) wurde lebrere von der Klage entbunden. Stuttg. den 17. Mai 1815. 
4) Auf die Imploration der Gebrüder Maier und Herz Ortenheimer zu Nordstereen, 
wurde das in der Wechselklagsache des kröw Uuerbacher gegen dieselbe von dem Oberamt 
Herb gefallte condemnaterische Erkenntnif per Relcripr. als nichtig aufgehoben. Stutcg. 
den 18. Mai 1815. 
Erkenntniße des Könizl. Ehe-Gerichts 
Den 31. Mai wurden geschieden: . « 
«I)Jakva·kiedrich-Hi-llec,Bürgernnd-Bekeriansesbktgx,.Kl.Wusvbcnns 
catharina,igeb.Bühlek.vonsd«,«BeXI;-etapi«:qhsii».dekettxguntexBekunheilungdet 
Beklagten in die Kosten. — 
2) Jehann Valentin Koͤnig, Buͤrger und Schumacher zu Dettingen, Kirchheimer 
Oberamts, Kl. von Anna Maria, geb. Muͤller von da, Bekl. ex cap. quasi desert. 
unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. 
3) Der seines Schul-Amts entsezte Johann Frank, Burger zu Feldstetten, Muͤn- 
7* Oberamts, Kl. von Walpurga, geb. Ruß voir da, Bekl. ex eap. quasi desert. un- 
er Vergleichung der Kosten. 
  
Se. Königl. Mas. haben unterm 4. Jun. dem General, Ober, Hof. Intendanten, 
General= Lieukenant und ersten General= Adjvtancen, Grafen v. Dillen) un dem Gene- 
val Adjucanten) General= Masor Baron v. Breuning,) welch ersterem Se. Masestae 
der Kaiser von Rußland den St. Annen, Orden erster Klaße" mit Brillanten beseze, 
m dem leztern denselben Orden zweiter Klasse, ebenfalls mit Brillanten beseze) verlie- 
hen) zur Annahme und Tragung dieser Orden die höchste Erlaubniß zu ertheilen geruht. 
Se. Königl. Mas. habenFvermös allerhöchsten Reseripts vom 6. Jun. dem biohe- 
rigen Hof= und Kinang= ath Mosthaf bei der Zten Abtheilung der Section der Kron- 
Domainen die Srelle eines referirenden Raths bei dem Königl. Polizei, Ministerium mie 
dem Charakter und Nange eines wirklichen Ober= Regierungs, Rarhs gnddigst uübertragen. 
Se. Königl. Mas. haben vermögallerhöchsten Rescripes vom 7. Jun. die erledig-
	        
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