Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro. 29. 1 3 1 5. 215 
Koͤniglich. Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regieröngs-Blatkt. 
Samstag, 17. Jun. 
  
  
Erndte-Generale-Reseript von 1818. 
Den Koͤnigl. Cameral-Beamten wird hiemit der Befehl ertheilt, die ihrer Verwal- 
tung anvertrauten Heu- Oemd/ und Frucht- auch kleinen Zehnten, so wie die Landgar- 
ben und Theilgefaͤlle in der Regel auch diß Jahr wieder mit pflichtmaͤsiger Beobachtuͤng 
der bestehenden Verordnungen, an die Meistbietenden zu verpachten, und den Fruchtze— 
hentpachtern auf den Fall, daß durch Hagel oder durch nicht abzuwendende militairische 
Gewalt Schaden auf dem Felde geschehen sollte, einen verhaͤltnißmäßigen Nachlaß zuzu- 
bchern. Sogleich nach Beendigung der Fruchtzehent-Verleihungen sind die vorschrift, 
näßigen Fruchtzehentertrags- Tabellen zur Königl. Ober-Finanz= Kammer einzusenden. 
Da übrigens bisher von verschiedenen. Beamten auch die Jehentlokarien an Geld 
und Stroh oder andern Gegenständen, welche der Vorschrift nach nicht in die Tabelle 
gehören) und nur die Uebessscht erschweren) in dieselbe aufgenommen, hingegen der ge- 
schdzte Ertrag der zum Selbsteinzug gerichteten Zehenten nicht angezeigt, auch nicht alle 
Columnen der Tabelle berechnet, und die Ursachen des Mindererlöses bald gar nicht, 
bald allzu unbestimmt angegeben, öfters auch nur bemerkt worden) daß der Mindererlös 
von dem schlechten Anstande der Felder herrühre, ohne die Ursache dieses schlechten An- 
standes zu benennen: So wird den Cameral-Beamten aufgegeben) die Fruchtzehenter- 
trags- Tabellen künftig der Vorschrift und dem Zwecke gemäß auszufertigen. Stuttgart, 
den 13. Jun. 19815. Königl. Finanz= Ministerium. Graf, v. Mandelsloh. 
Rechts= Erkenntnisse des Kön. Ober-Jostiz-Colegiums. 
1) In der Rechts= Sache des Georg Friedrich Schwäble zu Bernek Kl., gegen die 
Freiherrlich Samuel v. Gültlingenschen Erben Bekl. Jurükforderung einer Caution be, 
treff, wurden Bekl. für schuldig erkanne, die eingeklagte Summe zu bezahlen. Stut#- 
gart, den 11. Mai 1815.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.