Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXIII. Band. (23)

Die  Aslanuier.  125

nachher  den  rheinischen  Pfalzgraf  Heinrich  von  Laach  heirathete,
erwarb  sic  ihrem  ältern  Sohne  Siegfried,  der  schon  von  der
Mutter  her  das  weimar-orlamündische  Erbe  besaß  und  durch
seine  Gemahlin  Gertrud,  eine  Schwester  der  Kaiserin  Nichenza,
einen  Theil  der  nordheimischen  Güter  erwarb,  die  Pfalzgrafschaft
  bei  Rhein.  Von  dessen  Söhnen  folgte  nun  der  eine,
Siegfried,  in  seinem  thüringischen,  Wilhelm  im  rheinländischen
Besitz.  Jener  Otto  aber,  Albrechts  Sohn,  hatte  das  Stammland
  zu  seinem  Antheil  bekommen,  daher  der  Ballenstädter  genannt,
aber  auch  durch  seine  Heirath  mit  Eilike,  einer  der  Erbtöchter
des  Sachsenherzogs  Magnus,  die  ihm  einen  Theil  von  den  Alloden
  ihres  Hauses  in  Thüringen,  in  Ost=  und  Westfalen  zubrachte,
  reichlich  gemehrt,  daher  er  auch  der  Reiche  hieß.  Mit
Rücksicht  auf  diese  Erbtochter  geschah  es  jedenfalls,  daß  Kaiser
Heinrich  V.  1112  das  Herzogthum  des  nebst  dem  Grafen  Rudolf
  von  der  Nordmark  geächteten  Lothar  von  Sachsen  an  Otto
von  Ballenstädt  übertrug.  Zwar  ging  dieser  Glanz  schnell
vorüber,  aber  nicht  der  Anspruch  und  nicht  der  geheime  Haß
gegen  Lothars  Schwiegersohn  Heinrich  den  Schwarzen  und  das
Welfenhaus.  Ottos  Sohn  war  Albrecht  der  Schöne  oder,
im  Gegensatz  zu  Heinrich  dem  Löwen,  der  Bär  genannt,  der
1123  die  dem  Winzenburger  verliehene  Ostmark  sich  erwarb.
Ansprüche  auf  dieselbe  mochte  er  bei  der  damals  sich  festsetzenden
  Auffassung  von  dem  Erbrechte  woiblicher  Descendenten  auf
seine  directe  Abstammung  von  der  letzten  Erbin  der  alten  östlichen
  Markgrafen  begründen.  Als  er  aber,  verimuthlich  durch
seine  Befehdung  des  Markgrafen  Udo  von  der  Nordmark,  in
welcher  dieser  seinen  Tod  fand,  sich  die  kaiserliche  Ungnade  aufs
Neue  zugezogen  hatte,  wurde  ihm  1131  durch  ein  Fürstengericht
zu  Lüttich  die  Ostmark  wieder  abgesprochen  und  die  Niederlausitz
an  Heinrich  von  Groitzsch  verliehen.  Vielleicht,  daß  ihm  schon
damals  der  König  Aussicht  auf  anderweite  Entschädigung  eröffnet
hat,  denn  auch  nachher  stand  er  demselben  gegen  die  Hohenstaufen
  in  Deutschland,  gegen  den  Papst  in  Italien  bei.

Die  Markgrafschaft  Nordsachsen  oder  die  Nordmark  war
seit.  Dietrichs  und  seit  Geros  Zeiten  durch  manche  tapfere
Hand  gegangen.  Lothar  von  Walbeck  und  Werner,  sein  Sohn,

1112

1123

1131